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offizieren und Unterbeamten. Kartograph Freier
und Unteroffizier Bernhardt erlagen in Gorna
bzw. Kunde dem Schwarzwasserfieber.
Die astronomischen Arbeiten wurden von v. See-
fried, Winkler, v. Reitzenstein, Mailles, Dartignac
und Georg ausgeführt.
Wie dies schon der Fall war bei allen früheren
internationalen Grenzverträgen, welche sich auf
geographisch wenig erforschtes Gebiet beziehen, so
erschien es bei der damaligen Unkenntnis der
Geographie des Grenzgebietes auch der 1894 zur
Festsetzung einer Grenze zwischen Kamerun und
dem oberen französischen Kongo-Gebiet eingesetzten
Kommission als das Zweckmäßigste, Breiten= oder
Meridian-Grade und gerade Verbindungslinien
zwischen einzelnen in ihrer geographischen Lage
einigermaßen bekannten Orten als Grenze zu
nehmen.
Die Hauptaufgabe der neuen Kommission war
nun in Rücksicht auf die Bestimmungen des
Artikel 1 und des Paragraphen III des Ab-
kommens von 1894 (Kolonialblatt vom 16. März
1894) den 15. Grad östlicher Länge von Green-
wich und den 10. Breitengrad im Grenzgebiet
sowie die geographischen Koordinaten der Orte
Bania, Gasa, Kunde und des Schari-Flusses am
10. Breitengrad und an seiner Mündung in den
Tschad-See zu bestimmen.
Für die astronomischen Bestimmungen hatte
die französische Abteilung u. a. zwei Clandesche
Prismen-Astrolabe zur Benutzung. Diese noch
wenig bekannten Instrumente haben sich sehr gut
bewährt.
Die Chef-Kommissare kamen überein, eine
Triangulierung im Grenzgebiet zu. unterlassen,
vielmehr unter Ausnützung der vorzüglichen astro-
nomischen Instrumente und der zahlreichen im
Beobachten und Berechnen astronomischer Orts-
bestimmungen ausgebildeten Offiziere die für die
Kartenkonstruktion notwendigen Hauptkoordinaten
lediglich durch astronomische Beobachtungen zu
gewinnen. So wurden im Laufe der Expedition
für eine dichte Reihe von Orten längs der Grenze
die geographischen Koordinaten durch Längen-
und Breitenbeobachtungen bestimmt. Das Gelände
zwischen diesen astronomischen Stationen wurde
dann nur mit dem Kompaß aufgenommen.
Diese Methode der vorwiegend astronomischen
Landesaufnahme empfiehlt sich wegen der ver-
hältnismäßig geringen Kosten und der Zeit-
ersparnis in allen nicht besonders wertvollen
Kolonialgebieten, für welche auf Jahrzehnte hin-
aus Karten im Maßstab 1: 300 000 oder in
noch kleinerem Maßstab genügen.
Absolute Längenbestimmungen wurden in
Bania, Gasa, Kunde, Mbone, Kogboi (bei Koloi
der Karte), Tara und Lere beide bei Bipare
(Bifara des Grenzvertrages), Miltu und Dumran
bei Miltu sowie in Fort Lamy ansgeführt. An
diese Stationen „absoluter Länge“, deren Werte
eine Genauigkeit von 1 bis 3 Zeitsekunden haben,
schlossen sich dann zur Erlangung von Breiten-
und relativen Längenwerten zahlreiche Neben-
und Grenzorte an.
Die Zeitübertragungen, für welche den Offi-
zieren je 4 bis 10 Präzisions-Taschenuhren zur
Verfügung standen, wurden für gewöhnlich in
kurzen Rundtouren oder derart ausgeführt, daß
nach etwa viertägigem Hin= und Rückmarsch auf
demselben Wege der Ausgangsort wieder erreicht
war. Solche Schleifen reihten sich im allgemeinen
netz= oder kettenförmig aneinander. Der mittlere
Fehler des Resultats einer solchen Uhrenreise war
stets nahe einer Zeitsekunde.
Die Differenzen zwischen den deutschen und
den französischen Resultaten der mit verschiedenen
Instrumenten angestellten astronomischen Beob-
achtungen erwiesen sich immer als ganz gering.
So wurden beispielsweise bestimmt:
deutscherseits französischerseits
nördl. östl. Breite nördl. östl. Länge
Breite von Paris Breite von Paris
Kunde 65° Z3“ 1“ 128 7.8 69 3“ 2“ 122 V.5
Lame 95 13’°52“ 125 12.3 9 13°52“ 12= 12·0
Bipare 99 38° 49“ 11939./6 99 38° 49“ 11839./2
Das gesamte Material der astronomischen
Ortsbestimmungen der Kommission wird zur Zeit
unter Leitung des Observators an der Göttinger
Königlichen Sternwarte, Universitätsprofessor Dr.
Ambronn, dem auch die Ausbildung der deutschen
Offiziere zu verdanken ist, sowie unter Mitwirkung
des Bureau des Longitudes in Paris nachgeprüft.
Die für später zu erwartende ausführliche Publi-
kation soll dann als Grundlage bei Herstellung
einer deutsch-französischen Ostkamerun-Grenzkarte
dienen.
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Deutsch-Südwestafrika.
Vom Bau der Südbahn.
Nachdem der Reichstag am 12. März d. Js.
der Fortführung der Eisenbahn Lüderitzbucht-
Aus bis Keetmanshoop zugestimmt hatte, sind
die weiteren Bauarbeiten unverzüglich in Angriff
genommen worden. Nach einem soeben ein-
getroffenen Telegramm des Kaiserlichen Gouverne=
ments in Windhuk hat in diesen Tagen bereits
die etwa 34 Kilometer lange Teilstrecke Aus-
Schakalskuppe für Militärtransporte eröffnet
werden können.