Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

G 791 2 
D Erschienene, hierüber gehört, bestreite gesteh — die Beschuldigung — ein. 
D als Zeng vernommene 
beslätig die Beschuldigung Auf Antrag d Beschuldigten 
w'ird ferner als Zeug vernommen: 
welche 
— Wiitere Entlastungsbeweise hat der Beschuldigte nicht angeboten.. Die Erhebung der weiter 
angebotenen Entlastungsbeweise erscheint nicht tunlich, weil 
Es wird folgendes Urteil verkündet: D 
—-**n*-p wegen 
MPrügell. 
zu einer Rn strafe von Schlägen verurteilt, welche — auf einmal — zweimal mit 
je Schlägen zu vollziehen ist. 
w. v. 
Unterschrift: 
Amtscharakter: 
(Rüchseite.) 
Urteilsgründe. 
15 Prügel 
(Nur anzugeben bei Verhängung von mehr als 10 Ruten 
schlägen.) 
Strafvollstrechung. 
Die erstmalige körperliche Züchtigung ist heute den Vorschriften gemäß in meiner Gegemwart 
vollzogen worden. 
, den 
Unterschrift: 
Amtocharakter: 
PVrũ 1 
Der zweite Vollzug der W7) strafe ist heute in meiner Gegenwart erfolgt. 
Aute 
, den 
Unterschrift: 
Amtocharakter:
	        
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