Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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hier aus dem Südostabfall der Sangaiweberge, dem Fuß der Usiomeberge, weiterhin im Süden dem 
Fuße des Irangiplateaus, im Westen und Osten bis zum Einfluß des Issarebaches in den Karema- 
fluß. Der Karemafluß bildet weiterhin nach Südosten die Grenze bis zu seinem Zusammenfluß mit 
dem Bubu, welcher seinerseits bis zu seinem Schnittpunkte mit dem 5° 15“ südlicher Breite als 
Grenze gilt. 
Die Südgrenze des Konzessionsgebietes bildet der 5% 15“ südlicher Breite von dem Punkt 
im Osten, wo er den Bubufluß trifft, bis zu dem Punkt im Westen, wo er den östlichen Grabenrand 
der Wemberesteppe trifft. Von hier folgt die Grenze nach Norden diesem Rand der Wemberesteppe 
bis zum Durchbruch des Wembere= oder Lusilukuruflusses durch den genannten Grabenrand, dann 
diesem Fluß an seinem rechten Ufer bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Meridian, welcher durch 
den nordwestlichsten Vorsprung des Issansugebirgsstockes bei dessen Steilabfall nach der Wembere- 
niederung zu geht. 
Maßgebend für die in vorstehendem vorkommenden Namenbezeichnungen ist die im Verlag 
von J. Perthes in Gotha 1898 erschienene Karte der Irangi-Expedition von Oberleutnant W. Werther 
im Maßstab 1:750 000. 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. den Gouvernementsrat. 
Vom 3. September 1908. 
An Stelle des durch Wegzug aus dem Schutzgebiet Neuguinea aus dem Gouvernementsrat 
von Neuguinea ausgeschiedenen Administrators der Neu-Guinea-Kompagnie Hubert Geisler ist der 
Administrator der Neu-Guinea-Kompagnie Fritz Ehemann für den Rest des Kalenderjahres 1908 
und für das Johr 1909 als außeramtliches Mitglied des Gouvernementsrats berufen worden. 
Herbertshöhe, den 3. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl. 
  
  
  
— Personalien. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Ersten Referenten bei den 
Kaiserlichen Gouvernements von Kamerun und Deutsch-Südwestafrika, Wilhelm Hansen und 
Dr. Oskar Hintrager, den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gärtner 
Bruno Neldner bei dem Gouvernement von Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden ihm verliehenen silbernen Verdienstmedailke 
am Bande des militärischen Karl Friedrich Verdienstordens zu erteilen. 
Der frühere Bureauvorstand beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, Eisen- 
bahnsekretär Schenk, ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Reichs-Kolonialamt 
ernannt. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 18. Oktober 1908. 
Quade, Oberstleutnant in der Stellung eines Regimentskommandeurs, aus diesem Verhältnis unter 
Enthebung von der Stellung als außeretatsmäßiges militärisches Mitglied des Reichsmilitär- 
gerichts ausgeschieden und im Heere als Abteilungschef im großen Generalstabe angestellt.
	        
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