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HDersonalie. —
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allrgnädigst geruht, dem früheren
Kaiserlichen Bezirksrichter bei dem Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika, jetzigen Großherzoglich
Badischen Amtsrichter Dr. Albert Kornmajer anläßlich seines Ausscheidens aus dem Reichs-
Kolonialdienst den Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten
Beamten des Gouvernements von Togo die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht-
preußischen Orden und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar:
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens:
dem Leutnant im 5. Westpreußischen Infanterie-Regiment Nr. 148, kommandiert zum Reichs-
Kolonialamt, Curt Schlettwein;
der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Medaille in Silber:
dem Polizeimeister Karl Gramatte.
Kalserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika:
A. K. O. vom 19. November 1908.
Es wird befördert:
Fischer, Oberleutnant, zum Hauptmann.
Abel, Hauptmann,
Frank, Oberleutnant,
Dr. Meixner, Oberstabsarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere
2½ Jahre genehmigt.
Schutztruppe für Südwestafrika:
A. K. O. vom 14. November 1908.
Greiner, Oberarzt im 1. Nassauischen Feldartillerie-Regiment Nr. 27, am 22. November aus dem
Heere ausgeschieden und am 23. November in der Schutztruppe eingestellt.
A. K. O. vom 19. November 1908.
Am 30. November aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Dezember d. Js.
im Heere angestellt:
Runkel, Leutnant, beim Deutsch Ordens-Infanterie-Regiment Nr. 152.
Ferner: Am 30. November d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden:
Dr. Fischer, Stabsarzt, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste.
Riecker, Leutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt.
Es werden befördert:
Fromm, Oberlentnant, zum Hauptmann sowie
v. Vethacke, v. Raven, Leutnants, zu Oberleutnants.
v. Wittenburg, Hauptmann,
Bullrich, Leutnant, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen)
vom 21. November 1908.
Hiller, Proviantamtsassistent, am 30. November d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Düsseldorf) aus der Schutz-
truppe ausgeschieden.