Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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tr  Zins-Kupon
zur
Berlin-Potsdam-Magdeburger  Eisenbahn-Obligation
Littr.  C.  neue  Emission

Zwei  Thaler  hat  Inhaber  dieses  odvo  ab  in  Potsdam
oder  Berlin  aus  unserer  Gesellschaftskasse  zu  erheben.  Dieser  Zinskupon  wird
ungültig  und  werthlos,  wenn  er  nicht  binnen  vier  Jahren  nach  der  Verfallzeit
zur  Zahlung  präsentirt  wird.

Potsdam,  den  ....  .  ...  .  .  ..  18.

Das  Direktorium
der  Berlin-Potsdam-Magdeburger  Eisenbahngesellschaft.

G.  8580—1##)  (Nr.  5581.)