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der Verwaltung der Eing gelegenh
in der ganzen Kolonie betraut werden sollten.
Sie sollen keine Gerichtsbarkeit haben, aber in
der Lage sein, über die Beamten in der Aus-
übung ihrer Verwaltungstätigkeit eine Art Auf-
sicht auszuüben. Die Zahl der Beamten muß
vermehrt werden. Die Eingeborenen-Häuptlinge
sollten mehr als Friedensrichter behandelt, ihre
Gerichtsbarkeit sollte mehr zu einer territorialen
als persönlichen gemacht werden, und sie sollten
förmliche Bestallungsurkunden erhalten und förm-
licherweise von den Eingeborenen = Kommissaren
in ihr Amt eingesetzt werden. Die Machtvoll-
kommenheit des Gouverneurs als des hcbchsten
Oberhauptes sollte erweitert und klarer festgestellt
werden. Das Amt des Ministers für Eingeborenen-
Angelegenheiten sollte unabänderlich in der Hand
des Premierministers liegen. Man sieht daraus,
daß alle diese Empfehlungen auf dem Grund-
gedanken beruhen, die Würde und Verantwort-
lichkeit, die mit der offiziellen Stellung verknüpft
sind, hervorzuheben und das System der per-
sönlichen Herrschaft zu stärken.
Wir können nur den allerkürzesten Auszug aus
den anderen Vorschlägen der Kommission geben.
Sie wünschen, daß die Erreichung der Befreiung
von den Eingeborenen-Gesetzen für die zivilisierten
und gebildeten Eingeborenen leichter und sicherer
gemacht werde. Die Mehrheit der Kommissare
ist für die Wahl von zwei oder drei Mitgliedern
des Parlaments durch die nicht mehr unter den
Eingeborenen-Gesetzen stehenden Eingeborenen
und zwar für die Wahl von solchen Mitgliedern,
die durch geheime Abstimmung aus Europäern
auszuwählen wären, die von dem Gouverneur
und seinen Räten ernannt worden sind. Der
Bericht bemerkt, daß nicht einer von den vielen
gebildeten und außerhalb der Eingeborenen-Ge-
setze stehenden Eingeborenen, die sich über die
Frage der direkten parlamentarischen Vertretung
sehr eindringlich äußerten, die Ansicht vertrat, daß
einer ihrer Rasse Mitglied des Parlaments sein sollte.
Die Kommission erachtet die weitgehende Ver-
schuldung der Eingeborenen, gegenüber Europäern
und Asiaten für ein großes lbel, das ernste Auf-
merksamkeit verdient. Sie empfiehlt, daß Zinsen
zu einem höheren Fuße als 15 v. H. pro Jahr
nicht klagbar sein, und daß die Gerichtshöfe die
Macht haben sollten, alle Umstände, die zu einem
Darlehn führten, genau zu untersuchen. Wo ein
Darlehn gegeben wird, um Arbeit zu sichern,
sollte der Vertrag nur im Zivilprozeßverfahren
erzwingbar sein, aber nicht unter der Akte betr.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Kommissare sind der Ansicht, daß die
Auferlegung der Kopfsteuer ein Mißgriff war, und
daß die Eingeborenen-Besteuerung nochmals durch-
gesehen oder in der Form einer einzigen Steuer,
nämlich der Hüttensteuer, befestigt werden sollte,
einer Art der Besteuerung, die von den Ein-
geborenen gut verstanden wird und die bei der
Eintreibung keinerlei Schwierigkeiten verursacht.
Gleichzeitig mit dieser Anderung reden die Kom-
missare der Abschaffung des Fronarbeitsystems
das Wort: Da die Natur dieses Systems in Natal
oft mißverstanden und falsch dargestellt worden
ist, sollen hier die Ausführungen des Berichts
über den Gegenstand etwas ausführlicher wieder-
gegeben werden.
Das Frondienstsystem ist nur in Kraft in
den Ansiedlungen von Natal und in den Ein-
geborenen-Reservaten im Zululand. Die Häupt-
linge werden ersucht, Leute entsprechend der
Größe ihrer Stämme zu liefern. Die Zahl der
im Dienst Befindlichen beläuft sich durchschnittlich
auf 3000 mit einer Arbeitsdauer von sechs Mo-
naten. Diese offensichtlich hohe Zahl von Ein-
geborenen wird zur Unterhaltung von nahezu
6000 Meilen Straßen in Natal und im Zulu-
lande verwendet und besteht aus ungefähr 15 v. H.
der Gesamtzahl der jungen Leute allein in den
Natal-Ansiedlungen. Sie bekommen eine reich-
liche Ration Maismehl, werden mit Zelten und
Hütten ausgestattet und erhalten einen Lohn von
20 Schilling per Monat. Es besteht kein be-
sonderes System des Wechsels oder der Be-
schränkung in den Aushebungen. Vieles ist beil
der Art der Auswahl der Leute den Launen und
der Parteilichkeit des Häuptlings und seiner „In-
dunas“ überlassen, von denen man weiß, daß sie
die gleichen Leute immer und immer wieder aus-
heben, während Günstlinge und diejenigen, die
sie (und zwar oft recht erheblich) bestechen, ganz
und gar frei bleiben. Eine kürzere Arbeitsdauer
als sechs Monate würde an und für sich schon
die Unbeliebtheit dieses Frondienstes erheblich
vermindert haben. Die Departements für ein-
geborene und öffentliche Arbeiten und die Beamten
hätten schon lange einige einfache Regeln auf-
stellen können, durch die das System von einigen
der am meisten bemängelten Übungen befreit
worden wäre. Nicht ein einziger sollte z. B. an-
gehalten werden können, für mehr als zwei oder
drei Dienstperioden ausgehoben zu werden; die
Löhne für jede folgende Aushebung hätten sollen
erhöht werden. Für junge, unfertige Burschen
sollte eine niedrigere Rate bezahlt werden als für
Männer, und diejenigen, die eine vernünftige
Anzahl privater Dienstleistungen nachweisen können,
sollten von einer oder mehreren Perioden öffentlicher
Beschäftigung befreit oder, wenn möglich, über-
haupt nicht zu einer solchen herangezogen werden.
Obwohl die Arbeit an den Wegen höchst
unpopulär ist, namentlich wegen ihres Zwangs-