Blätter
für
Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 13. Samstag, den 22. Juni 1839.
Einiges über den Diebstahl.
Von Herrn Appellationsgerlchtsrath Arnold.
(Fortsetzung.)
7.
Ueber den Zusammenfluß des Versuchs und
der Vollendung eines und desselben Diebstahls hat
das Gesetz nichts besonderes bestimmt, es muß
also auf die allgemeinen Grundsätze zurückgegan-
gen werden. Versucht der Dieb einen Diebstahl
und vollendet er solchen zu einer andern Zeit,
z. B. in der nächsten Stunde, oder in der näch-
sten Nacht, oder in der nächsten Woche, so ist
jener Versuch an sich nichts weiter, als der An-
fang der Vollendung, eine fortgesetzte Ausfüh-
rung desselben verbrecherischen Entschlusses, es müs-
sen also, wie bei der Fortsetzung eines Verbrechens,
Versuch und Ausführung als eine einzige That be-
trachtet werden ½). Die Größe des Zwischen-
15) Archiv für Crim. Rt. Neue Folge, 1836, S. 31.