Object: Blätter für Rechtsanwendung. IV. Band (4)

Blätter 
für 
Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Nr. 13. Samstag, den 22. Juni 1839. 
Einiges über den Diebstahl. 
Von Herrn Appellationsgerlchtsrath Arnold. 
(Fortsetzung.) 
7. 
Ueber den Zusammenfluß des Versuchs und 
der Vollendung eines und desselben Diebstahls hat 
das Gesetz nichts besonderes bestimmt, es muß 
also auf die allgemeinen Grundsätze zurückgegan- 
gen werden. Versucht der Dieb einen Diebstahl 
und vollendet er solchen zu einer andern Zeit, 
z. B. in der nächsten Stunde, oder in der näch- 
sten Nacht, oder in der nächsten Woche, so ist 
jener Versuch an sich nichts weiter, als der An- 
fang der Vollendung, eine fortgesetzte Ausfüh- 
rung desselben verbrecherischen Entschlusses, es müs- 
sen also, wie bei der Fortsetzung eines Verbrechens, 
Versuch und Ausführung als eine einzige That be- 
trachtet werden ½). Die Größe des Zwischen- 
15) Archiv für Crim. Rt. Neue Folge, 1836, S. 31.