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Der Handel zulschen dem ägypiischen Sudan und
RAbessinlen über Cambela.
Der Handel zwischen dem ägyptischen Sudan
und Abessinien über Gambela hat erst vor einigen
Jahren begonnen, seitdem die Anglo-Sudan-
Regierung die Konzession Gambela erworben hat.
Gambela (von den Eingeborenen Finkjo ge-
nannt) liegt auf dem rechten Ufer des Baro
435 m über dem Meere an der Stelle, wo der
Baro beginnt schiffbar zu werden (auf Marchands
Karte Pinkao genannt). Die Konzession der
Anglo-Sudan-Regierung ist 1 aqkm groß, auf
40 Jahre gegeben zu dem Zweck, daselbst eine
Handelsstation zu errichten. Es befinden sich da-
selbst 1 ägyptischer Mamur, 1 ägyptischer Zoll-
beamter, 1 abessinischer Dolmetscher und 13 suda-
nische Polizeisoldarten. Es wehen daselbst die
ägyptische und englische Flagge. England ist be-
rechtigt, seine Dampfer von Khartum dorthin nach
Belieben verkehren zu lassen, und verpflichtet, die
Zollerhebung zu kontrollieren und auszuführen,
alle Unkosten zu decken und dem Negus die Hälfte
des Bruttogewinns der Zolleinnahme zu zahlen.
Ein Beamter des Negus befindet sich zur Zeit zwar
in Gambela, jedoch ohne Befugnisse. Gambela
ist anglo-ägyptisches Terrain. Mehrmals im
Jahre kommt ein englischer Inspektor zur Revision
dieser Station, die zum Gouvernement Kodok
(Faschoda) gehört.
Der Handel begann im Jahre 1904, regel-
mäßig verkehren die Dampfer seit 1905. Die
Schiffahrt beginnt im Juni und endigt im No-
vember, richtet sich jedoch nach dem Wasserstande,
so daß die Schiffahrt zuweilen einen Monat früher
oder später beginnt oder endigt. Fahrplanmäßig
verläßt am 8. jeden Monats ein Schiff Khartum,
trifft am 20. in Gambela ein, verläßt dasselbe
am 21. und erreicht Khartum am 30. oder 31.
Unregelmäßigkeiten kommen vor. Die Schiffe
sind kleine Hinterraddampfer mit 1 bis 6 Kabinen
für Passagiere, die ihre Bedienung und ihren
Proviant selbst mitbringen müssen; 2 Barken
werden zur Aufnahme der Waren mitgeschleppt.
Ausgeführt werden über Gambela: Kaffee,
Wachs, etwas Gold, Zibeth und Häute, auch
Maultiere.
Eingeführt werden hauptsächlich: Baum-
wollstoffe, etwas Perlen, Glaswaren und Pro-
visionen für Europäer.
Die Ausfuhr bewertete sich im Jahre 1904
auf 445 E. = 9256 Mk., 1905 anf 2945 E.
61256 Mk., 1906 auf 7654 E. 4 = 159 203 Mk.
Sie bestand fast ausschließlich zur Hälfte aus
Wachs, zur anderen Hälfte aus Kaffee.
Im Jahre 1907 (1. Jannar bis 1. Juli)
wurden ausgeführt:
Wert:
39277kg Kaffee 1781 L 37045 Mk.
213390 Wachs 4969- — 103355 =
360 Stück Häute 112 — 2330
160 = Maultiere 635-- = 13582=
zusammen 156312 Mk.,
womit die Ausfuhr und der Handel dieses Jahres
fast erschöpft sein dürfte. *-
Außerdem führte die Imperial Ethiopian
Rubber Comp. Ltd. im Jahre 1907: 520 Kantar
-— 26 t Kautschuk über Gambela aus, das der
Kontrolle des Zollamts in Gambela nicht unter-
liegt. Sie ist in Goré, Buré, Sajo, Gedami,
Djimma und Kaffa seit 1906 vertreten. Als
Inhaberin des Monopols für Kautschuk in
Abessinien zahlt sie ihre Steuern (12 v. H. pro
Frasila und außerdem 10 v. H. des Wertes) direkt
an den Negus; in Gambela zahlt sie keine
Steuern, sondern läßt ihre Waren als Transit
nach London gehen. Ihre Gesamtausfuhr betrug
im Jahre 1906: 10 Tons, im Jahre 1907:
43,5 Tons Kautschuk. Der Preis desselben be-
trägt beim Einkauf 10 bis 12 Maria-Theresien-
taler pro Frasila (17 kgP) und beim Verkauf in
London 15 bis 20 2 pro Kantar (50 kg). Die
Gesellschaft beabsichtigt, im Jahre 1907 in der
Ebene von Gambela eine Kautschukpflanzung zu
beginnen; der Boden und die klimatischen Ver-
hältnisse sind von einem Experten als vorzüglich
begutachtet worden.
Die Einfuhr bewertete sich im Jahre 1904
auf 682 E. L = 14 186 Mk., 1905 auf 7090 E. C
— 146 472 Mk., 1906 auf 19 649 E. L —
408 699 Mk. und war 1907 bedeutungslos.
Die Einkaufspreise der Güter in Goré sind
etwa folgende: 1 Frasila (20 kg) Kaffee 2 bis 3 8
(M. T. Taler), 1 Frasila (17 kg) Wachs 7 bis
8 8, 1 Ochsenhaut 1,5 bis 3 5, 1 Ziegenhaut
0,2 bis 0,5 #5, 1 Frasila (17 kg) Kautschuk 10
bis 12 8, 1 Maultier 30 bis 40 8, 1 Okett (289)
Gold 28 bis 35 S, 1 Okett (28 9) Zibeth 1 bis
1,5 S.
In Gambela wird von der Sudanregierung
laut Abmachung mit dem Negus folgender Zoll
erhoben: für Kaffee 6 v. H., für Wachs 6 v. H.,
für Häute 10 v. H., für Gold 6 v. H., für sonstige
Waren 6 v. H. ihres Wertes.
Bei der Verzollung werden zur Zeit den Waren
folgende Werte zugrunde gelegt (veränderlich nach
der Marktlage): 1 Kantar (50 kg) raffiniertes
Wachs — 330 Piaster (66 Mk.), 1 Kantar rohes
Wachs — 280 Piaster (56 Mk.), 1 Kantar Kaffee
— 130 Piaster (26 Mk.), 1 Rotl (1 kg) Zibeth
— 130 Piaster (26 Mk.). Einfuhrgüter werden
mit 9 v. H. ihres Wertes verzollt, Transit-Ein-