Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

G 13 20 
  
fd.)Bezeichnun * 
d. Bezeichnung Nähere Bezeichnung 
  
B. Bestimmungen über das Tragen der unter A 
erwähnten Anzüge. 
Dienstanzug.Beim Sicherheitsdienst innerhalb des Standortes, bei Meldungen, Appells 
und vor Gericht; für Polizeiwachtmeister beim Revisionsdienst außerhalb 
des Standortes. 
Patrouillen---Beim Dienst außerhalb des Standortes, bei den durch die Inspektion an- 
1— 
anzug. geordneten militärischen Ubungen und Besichtigungen. 
Kleiner Dienst-, Bei Zustellungen und Botengängen innerhalb des Standortes sowie als 
anzug. Ausgeheanzug, mit Hut beim Kirchenbesuch; für Wachtmeister beim Re- 
visionsdienst innerhalb des Standortes. 
  
  
C. Sonstiges. 
Die Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und Anwärter haben in und außer Dienst Uniform 
zu tragen. 
Das Tragen von Zivilkleidern ist gestattet: 
a) den dauernd zur Geheimpolizei kommandierten Beamten; 
b) den übrigen Beamten, wenn es behufs Ausführung eines dienstlichen Auftrages besonders 
befohlen wird, wenn sie beurlaubt oder krank gemeldet find. 
3. Zivilkleider müssen angelegt werden bei Reisen auf nichtdeutschen Schiffen auf Heimatsurlaub 
sowie beim Aufenthalt im Auslande. 
Erscheint es einer Behörde zweckmäßig, daß unterstellte Beamte, die nicht der Geheimpolizei 
angehören, im Interesse des Dienstes dauernd Zivilkleider tragen, so ist hierzu die Genehmigung 
des Gouverneurs einzuholen. 
–4 
D. Schlußbestimmung. 
Die durch die Bekleidungsbestimmung vom 1. März 1905 vorgeschriebenen Bekleidungs- 
und Ausrüstungsstücke können bis zum 1. April 1908 aufgetragen werden. Bis auf weiteres können 
getragen werden: 
a) zum Patrouillenanzuge: Kordlitewken und Kordreithosen von dem für die Kaiserlichen Schutz- 
truppen vorgeschriebenen Schnitt und Stoff sowie hohe Stiefel; 
b) zum Ausgeheanzuge: Khakeydrell= und weiße Köperanzüge von dem für die Kaiserlichen 
Schutztruppen vorgeschriebenen Schnitt und Stoff; jedoch sind bei a und b die Abzeichen, 
die nicht für die Landespolizei vorgeschrieben sind, zu entfernen und dafür die vorgeschrie- 
benen Achselklappen, Abzeichen und Knöpfe anzulegen. 
Gernccocc uuchtamtlicher Teis———— 
* am 25. Oktober 1907: die Bezirksamtssekretäre 
Dersonal-Machrichten. Michels und Schulz, Gouvernementssekretär 
Deutsch-Ostafriho. Brandenburg, kommiss. Sekretär Meyer, Lehrer 
Die Wiederauereise nach Ostafrika haben am Lorenz, Vermessungsgehilfe Ruprecht, Forst- 
1. Dezember 1907 angetreten: Bureaugehilfe aufseher Reich und Vollziehungsbeamter Fritz. 
twabe und Wegebauaufseher Schneider. Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub ein- 
In Ostafrika neu eingetroffen: Am 5. Oktober getroffen: Zollinspektor Broschell, die kommiss. 
1907: Lehrer Krumm und Techniker Augs- Sekretäre Kage und Wilbois sowie Wegebau- 
zurger am 24. Oltober 1907: Landmesser beamter Buchner. 
itler und Vermessungsgehilse Frost. Mit Heimatsurlaub find am 11. Dezember 1907 
Vom Heimatsurlaub in Ostafrika wieder ein= in Neapel eingetroffen: Stabsarzt Dr. Groß und 
benoen. Am 4. Oktober 1907 Tischler Brühl;] Unteroffizier Pütthoff. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.