G 871 20
Verschiedene Citteilungen.
Studlenreise des Drof. Dr. Tischler.
Am 29. Juli d. Is. hat der außerordentliche
Professor der Botanik an der Universität Heidel-
berg, Dr. Georg Tischler, dem das Reichsstipen-
dium zum Besuch des botanischen Gartens in
Buitenzorg auf Java für das Rechnungsjahr
1908 verliehen worden ist, von Genua die Ausreise
dahin angetreten. Prof. Dr. Tischler wird neben
Untersuchungen von vorwiegend theoretischem In-
teresse über die Ursachen der Unfruchtbarkeit bei
gewissen Bastarden und über das Vorkommen
von Geotropismus bei Luftwurzeln auch Studien
über die Bestäubung und Befruchtung tropischer
Nutzpflanzen, welche für die praktische Botanik
von Wichtigkeit sind, obliegen. Er hat fernerhin
die Beschaffung von Vergleichs= und Beobachtungs-
material über tierische und pflanzliche Schädlinge
übernommen und wird auch die Frage der Stick-
stoffanreicherung des Bodens in den Bereich seiner
Unternehmungen ziehen. Nach einem Aufenthalt
von etwa vier bis fünf Monaten auf Java wird
Prof. Tischler über Ceylon, wo er sich Ausschlüsse
über die dort gewonnenen Erfahrungen bei der
Leguminosenkultur verschaffen will, und Aden sich
nach Deutsch-Ostafrika begeben, um während eines
Zeitraums von etwa zwei bis drei Monaten im
Biologisch-Landwirtschaftlichen Institut zu Amani
seine Studien fortzusetzen.
eEnichtung einer Bergwerksschule in Transvaal.
Der Entwurf eines neuen „Gold-Law“ für
Transvaal, der im März d. Is. veröffentlicht
worden ist, sieht unter anderem die Einrichtung
eines staatlichen Bergwerks vor.
Ein an die Verwaltungsbehörden gerichtetes
Zirkular des Law Department gibt über die
Zwecke und Einrichtung des zu erwerbenden Berg-
werks näheren Aufschluß. Danach soll das Berg-
werk hauptsächlich als Lehranstalt für junge Süd-
afrikaner bestimmt sein, die gelernte Bergleute
werden wollen. Die Lehranstalt soll unter dem
Beistande der Chamber of Mines von der Re-
gierung geführt werden. Die Lehrzeit soll drei
Jahre betragen; die Lehrlinge werden außer
freier Wohnung und freiem Lebensunterhalt ein
kleines Gehalt beziehen. Die Lehrlinge sollen
hauptsächlich in Untergrundarbeiten beschäftigt
werden.
Die Veldkornets sollen jetzt baldigst aus ihrem
Distrikte geeignete junge Leute zwischen 17 und
25 Jahren den Verwaltungsbehörden namhaft
machen.
Es steht zu erwarten, daß im Parlament ein
lebhafter Kampf um das Gesetz entbrennen wird,
da die Bergwerkshäuser dem Plane der Regierung
keine Sympathien entgegenbringen.
Lehrbuch für Krithmetik in arabischer Sprache.
Für die ägyptischen staatlichen Sekundär-
schulen wird ein neues Lehrbuch für Arithmetik
in arabischer Sprache verlangt. Es muß in ge-
eigneter Weise die in einem vom Unterrichts-
minister zusammengestellten und erhältlichen
Spezial-Lehrplan für Arithmetik ausgeführten
Stoffe behandeln. Das Buch soll in tadellosem
Arabisch, in klarem Stil geschrieben sein und auch
die in dem Lehrplan für Primärschulen enthaltenen
Stoffe mit berücksichtigen. In einem Anhange
sollen Lösungen für alle in dem neuen Lehrbuche
enthaltenen Aufgaben gegeben werden. Entwürfe
zu dem Lehrbuch müssen dem Ministerium (NMi-
nistere de l’Instruction Publique) spätestens
bis zum 31. Januar 1909 vorgelegt werden.
Dem Verfasser des durch Urteil des Ministeriums
ausgewählten besten Buches wird eine Summe
von 150 ägyptischem Pfund gezahlt unter der
Bedingung, daß er alle Rechte an dem Werke
dem Ministerium überträgt, auch die Überwachung
der Drucklegung und das Korrekturlesen ohne
besondere Entschädigung übernimmt.
(Journal Ofticiel du Gouvernement Exyptien.)
Besteuerung von Agenten und handlungsreisende
in Westaustralien. ·
Nach dem Grund= und Einkommensteuer-Ver-
anlagungsgesetze vom Jahre 1907 (Land and
Income Tax Assessment Act 1907) wird in
Westaustralien von allen Personen und Gesell-
schaften, die sich zum Vertriebe von Waren im
Staate ständig oder vorübergehend vertreten lassen,
eine Einkommensteuer erhoben, die für das Jahr
1907/08 auf 4 Pence für jedes Pfund Sterling
des Einkommens festgesetzt ist, für das letzte Halb-
jahr vom 1. Jannar bis 30. Juni 1908 jedoch
nur mit 2 Pence für je 1 Pfund Sterling er-
hoben werden soll. Die Steuer wird von den
Agenten dieser Personen oder Gesellschaften oder
von den ihrerseits entsandten Handlungsreisenden
eingezogen. Um eine Kontrolle über die den
Staat nur vorübergehend besuchenden Agenten
und Reisenden zu haben, verbietet das Gesetz
jedem in Westaustralien nicht ansässigen Agenten