Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Uachwelsung der del den Sollämtern des Schutzgebiets Togo im ODonat AKpril 1909 fällig 
gLewordenen JSollbeträge. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 11, S. 529.) 
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Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G 
h5 Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen 
Namen der Zollämter, chnungsjah geitraum des 
bei welchen die Zölle 1900 1908 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr I weniger 
Js- M M A A. AM. A. A. 
l 
Lome . Zollamt069, 35 370,25 94 439,60 180.50 261,00 73 050,5021 389,10 —1 
Agbanake 105.70 2,25 107.9509,00 0)75 110,066— 200 
Tokpdolll - 213,80 0,75 214,55 134,60. 1,00 135,60 78.95 — 
Noepe . .. - 1 090,25 846,25 1 945,0 29000| 22332 — 287.75 
Ho . . Zollhebestelle 628,40! 57.25 685,65 352,45 296,00 648,45 37,20 — 
Kpandu - 854,30 258,00 612,30 209,06 196,75 405,801 206, 60 — 
Kete--Kratschi - 481.30 1,50 482.80 175.40 1.50 176,90 305,90 — 
Tetetu "Ol 19,.55 — 19.55 — 20,25 9.70 
Agome-Palime 19320 — 193,.22010 — — 193,20 — 
Im ganzen | 11052, 20 7 790,40 22 210,85 300,15 
6 1 1 27 91070) — 
Deutsch-Südwestafrika. den Zeitangaben verursachte, veranlaßte das 
Die Eisenbahn Seehelm—-RKalktfontein 
ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou- 
vernements’) bis Kanus eröffnet. Die Station 
liegt etwa auf Kilometer 160 von Seeheim ent- 
fernt. Da die Gesamtstrecke Seeheim— Kalkfontein 
180 km beträgt, so ist die Eröffnung der ganzen 
Eisenbahnlinie schon in den nächsten Wochen 
zu erwarten. 
Widereinführung der mitteleuropäischen 
Einheitszeit. 
Im November 1902 war für das deutsch- 
Gouvernement, im April 1908 von dem ein- 
geführten System wieder abzugehen; nach Ein- 
richtung eines Zeitdienstes durch die Landes- 
vermessung in Windhukwurde die mittlere Sonnenzeit 
im Windhuker Meridian als Einheitszeit bestimmt 
und durch das dortige Postamt sämtlichen mit 
ihm telegraphisch in Verbindung stehenden Post- 
anstalten mitgeteilt. 
Auf Veranlassung der Kolonialverwaltung ist 
jedoch nunmehr, d. h. seit dem 1. Juni d. Is., 
die mitteleuropädische Zeit (15° ö. Gr.) als Ein- 
heitszeit wieder eingeführt und bei sämtlichen 
Dienststellen, den Postämtern und den Betriebs- 
direktionen der Eisenbahnen erneut in Geltung 
gesetzt worden. 
. 
südwestafrikanische Schutzgebiet die mitteleuropäische 
Zeit als Einheitszeit eingeführt worden. Da aber 
weder Mittel noch auch ein Fachmann für die Somoa. 
Einrichtung eines entsprechenden Zeitdienstes vor- 
handen waren, wurde auf Grund eines Abkommens 
mit der Kapsternwarte die Zeit des mittleren Green- 
wicher Mittags nach Swakopmund gekabelt. Diese 
Angaben bildeten die Grundlage für den Uhrdienst 
im Schutzgebiet. Der Umstand jedoch, daß die 
Kabelübertragung manchmal versagte, daß ferner 
die Uhren unter dem Einfluß der großen Luft- 
feuchtigkeit in Swakopmund stark leiden, und daß 
die Unerfahrenheit der mit der Angelegenheit be- 
trauten Personen zuweilen starke Differenzen in 
*) Vgl. zuletzt „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 526. 
  
Die lets#ten Unruhen. 
Ein ausführlicher Bericht des Gouverneurs 
über die letzten Unruhen auf Samoa ist am 
19. v. Mts. hier eingegangen. 
Der Gouverneur hat wiederholt seiner Mei- 
nung dahin Ausdruck gegeben, daß mit dem Tode 
des Alii Sili Mataafa eine Wiederholung der 
Wirren des Jahres 1898 — vor der Hissung 
der deutschen Flagge in Samoa — ausbrechen 
würde. Die Frage nach der Nachfolgerschaft in 
dem Posten des Alii Sili (höchsten Häuptlings), 
den die Samoaner nach wie vor für ihren König
	        
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