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Uachwelsung der del den Sollämtern des Schutzgebiets Togo im ODonat AKpril 1909 fällig
gLewordenen JSollbeträge.
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 11, S. 529.)
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Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G
h5 Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen
Namen der Zollämter, chnungsjah geitraum des
bei welchen die Zölle 1900 1908 Vorjahres
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr I weniger
Js- M M A A. AM. A. A.
l
Lome . Zollamt069, 35 370,25 94 439,60 180.50 261,00 73 050,5021 389,10 —1
Agbanake 105.70 2,25 107.9509,00 0)75 110,066— 200
Tokpdolll - 213,80 0,75 214,55 134,60. 1,00 135,60 78.95 —
Noepe . .. - 1 090,25 846,25 1 945,0 29000| 22332 — 287.75
Ho . . Zollhebestelle 628,40! 57.25 685,65 352,45 296,00 648,45 37,20 —
Kpandu - 854,30 258,00 612,30 209,06 196,75 405,801 206, 60 —
Kete--Kratschi - 481.30 1,50 482.80 175.40 1.50 176,90 305,90 —
Tetetu "Ol 19,.55 — 19.55 — 20,25 9.70
Agome-Palime 19320 — 193,.22010 — — 193,20 —
Im ganzen | 11052, 20 7 790,40 22 210,85 300,15
6 1 1 27 91070) —
Deutsch-Südwestafrika. den Zeitangaben verursachte, veranlaßte das
Die Eisenbahn Seehelm—-RKalktfontein
ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou-
vernements’) bis Kanus eröffnet. Die Station
liegt etwa auf Kilometer 160 von Seeheim ent-
fernt. Da die Gesamtstrecke Seeheim— Kalkfontein
180 km beträgt, so ist die Eröffnung der ganzen
Eisenbahnlinie schon in den nächsten Wochen
zu erwarten.
Widereinführung der mitteleuropäischen
Einheitszeit.
Im November 1902 war für das deutsch-
Gouvernement, im April 1908 von dem ein-
geführten System wieder abzugehen; nach Ein-
richtung eines Zeitdienstes durch die Landes-
vermessung in Windhukwurde die mittlere Sonnenzeit
im Windhuker Meridian als Einheitszeit bestimmt
und durch das dortige Postamt sämtlichen mit
ihm telegraphisch in Verbindung stehenden Post-
anstalten mitgeteilt.
Auf Veranlassung der Kolonialverwaltung ist
jedoch nunmehr, d. h. seit dem 1. Juni d. Is.,
die mitteleuropädische Zeit (15° ö. Gr.) als Ein-
heitszeit wieder eingeführt und bei sämtlichen
Dienststellen, den Postämtern und den Betriebs-
direktionen der Eisenbahnen erneut in Geltung
gesetzt worden.
.
südwestafrikanische Schutzgebiet die mitteleuropäische
Zeit als Einheitszeit eingeführt worden. Da aber
weder Mittel noch auch ein Fachmann für die Somoa.
Einrichtung eines entsprechenden Zeitdienstes vor-
handen waren, wurde auf Grund eines Abkommens
mit der Kapsternwarte die Zeit des mittleren Green-
wicher Mittags nach Swakopmund gekabelt. Diese
Angaben bildeten die Grundlage für den Uhrdienst
im Schutzgebiet. Der Umstand jedoch, daß die
Kabelübertragung manchmal versagte, daß ferner
die Uhren unter dem Einfluß der großen Luft-
feuchtigkeit in Swakopmund stark leiden, und daß
die Unerfahrenheit der mit der Angelegenheit be-
trauten Personen zuweilen starke Differenzen in
*) Vgl. zuletzt „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 526.
Die lets#ten Unruhen.
Ein ausführlicher Bericht des Gouverneurs
über die letzten Unruhen auf Samoa ist am
19. v. Mts. hier eingegangen.
Der Gouverneur hat wiederholt seiner Mei-
nung dahin Ausdruck gegeben, daß mit dem Tode
des Alii Sili Mataafa eine Wiederholung der
Wirren des Jahres 1898 — vor der Hissung
der deutschen Flagge in Samoa — ausbrechen
würde. Die Frage nach der Nachfolgerschaft in
dem Posten des Alii Sili (höchsten Häuptlings),
den die Samoaner nach wie vor für ihren König