Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

W 89 20 
vorkommenden Kautschukbäume bilden. Die so 
gewonnenen Zahlen werden an Genauigkeit viel 
zu wünschen übrig lassen, werden aber, wenn mit 
der nötigen Gewissenhaftigkeit durchgeführt, ihren 
Zweck erfüllen, nämlich dem Gouvernement einen 
annähernden Überblick über die vorhandenen 
Kaunchukbestände geben. Der Reiseweg ist in die 
vorhandenen Landkarten des Gebietes einzutragen 
und die längs des Weges angetroffenen oder 
sonstwie festgestellten Kautschukbestände sind unter 
Berücksichtigung der verschiedenen Dichtigkeit (stark, 
mäßig, schwach) darin einzuzeichnen. 
Mird in dem durchreisten Gebiete Kautschuk- 
raubbau festgestellt, so ist der Bezirkschef hiervon 
sofort in Kenntnis zu setzen. Unter Kautschuk- 
raubbau ist nicht nur das Fällen von Kautschuk- 
Bäumen und -Lianen zu verstehen, sondern auch 
unsinniges Anzapfen, in dessen Folge die Rinde 
vertrocknet und die Pflanze abstirbt. Über Umfang 
und die Art und Weise der Kautschukgewinnung 
sind genaue Aufzeichnungen zu machen. 
Es gehört ferner zu den Aufgaben des In- 
spektors, die Eingeborenen, Haussahs und Händler 
bei jeder sich bietenden Gelegenheit in der Längs- 
schnittzapfmethode und in der neuen Aufbereitungs- 
weise des Kautschuks zu unterrichten. Mit der 
Belehrung der Eingeborenen haben eigene Zapf- 
versuche Hand in Hand zu gehen. Die ge- 
wonnenen Resultate sind in besondere Listen ein- 
zutragen. Der Inspektor wird von der Versuchs- 
anstalt in Bictoria für diese Zwecke mit den 
nötigen Zapfinstrumenten, Zapfbechern, einer 
Handwage, Maßgefäß usw. ausgerüstet. 
  
Dem Inspektor liegt die Kontrolle der auf 
den Kautschukkulturstationen angelegten und 
noch anzulegenden Kautschukpflanzungen ob. 
Die von den Hilfsbeamten zu führenden Tage- 
bücher sind auf ihre richtige Führung zu prüfen; 
über Umfang und Stand der von den Hilfs- 
beamten der Kautschuk-Inspektoren angelegten 
Kautschukkulturen ist ein ausführlicher Bericht ein- 
zureichen. In gleicher Weise ist über die auf 
Anordnung der Station von den Eingeborenen 
angelegten Kautschukplantagen und die Er- 
folge dieser Bestrebungen zu berichten. 
Die Berichte des Inspektors sind an den Chef 
des jeweiligen Bezirkes mit dem Ersuchen um 
Kenntnisnahme und Weitergabe an das Kaiserliche 
Gouvernement einzureichen. 
Der Inspektor der Kautschukdistrikte ist diszi- 
plinarisch dem Gouverneur direkt, in seinen dienst- 
lichen Obliegenheiten dem Leiter der Versuchs- 
anstalt für Landeskultur unterstellt. Er erhält 
demgemäß seinen Wohnsitz in Victoria ange- 
wiesen. Seine Stellung den Bezirkschefs gegen- 
über ist die eines technischen Beraters. Er hat 
deshalb mit diesen möglichst Fühlung zu halten 
und gelegentlich Rücksprache zu nehmen. 
Da die Tätigkeit des Inspektors fast aus- 
schließlich in einem Bereisen der genannten Be- 
zirke besteht, so ist vierteljährlich voraus der 
Reiseplan auszuarbeiten und dem Gouvernement 
zu unterbreiten. 
Hilfsbeamte haben zunächst die Kultur- 
stationen in Akoafim, Djah und Dume erhalten. 
Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im II. Viertel des Kalender- 
jahres 1909 im Vergleich mit dem Hhandel im gleichen Seitraum des Vorfahres. 
  
(Vgl. Teussches Kol. Bl.“ 1909, Nr. 21. S. 999 f.) 
Im Im 
II. VierteLI. Viertel Ounahmes Abnahme 
Benennung der Warengru en * 
¾ ¾ pp 1909 1908 
Wert /%# Wert .4 Wert .# Wert . 
  
  
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte 
Jc) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmittel 
4) Getränke (außer Mineralwasser) 
ee) Sämereien, lebende Pflanzen und Futtermittel. 
1) Faserpflanzen 
g. Erzeugnisse der Forstwirtschaft 
  
  
  
  
A. Einkuhr. 
206 511 310 549 — 134 038 
16 408 39 862 6 636 — 
247 370 217801 29 509 — 
255 829 216 849 38 980 — 
3520 8 822 — 5 302 
180 206 — 26 
36 024 42 594 — 6570 
795 932 866 683 — 70 751 
Zusammen I. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.