Contents : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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bie  Verhandlung  uͤber  alle  Beschwerden  und  Maͤngel,  welche  in  Beziehung  auf  die
Ausfübrung  des  Grundvertrages  und  der  besonderen  Uebereinkünste,  des  Zellgesetzes,
der  Zollordnung  und  Tarise,  in  einem  oder  dem  anderen  Vereinsstaate  wahrgenommen,
und  die  nicht  berelbs  im  Laufe  des  Jahres  in  Folge  der  darüber  zwischen  den  Ministerlen
  und  obersten  Verwalkungsstellen  geführten  Correspondenz  erledigt  worden  sind;

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*

.  die  definitive  Abrechnung  zwischen  den  Vereinsgliedern  uͤber  die  gemeinschaftliche  Einnahme
  auf  dem  Grunde  der  von  den  obersten  Zollbehoͤrden  aufgestellteu,  durch  das
Central-Buͤreau  vorzulegenden  Nachweisungen,  wie  solche  der  Zweck  einer  dem  gemeinsamen
  Interesse  angemessenen  Prüfung  erbeischt;

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.  die  Berathung  uͤber  Wuͤnsche  und  Vorschläge,  welche  von  einzelnen  Staateregkerungen
  zur  Verbesserung  der  Verwaltung  gemacht  werden;

l  die  Verhandlungen  über  Abänderungen  des  Zollgesetzes,  der  Zollordnung,  des  Zolltarifs
  und  der  Verwaltungsorganisacion,  welche  von  einem  der  romrahirenden  Staaten
in  Antrag  gebracht  worden,  überhaupk  über  die  zweckmäsige  Enwickclung  und  Uusbildung
  des  gemeinsamen  Handels=  und  Zollsystemes.

Actikel  28.

Treren  im  Lause  des  Jaßres  außer  der  gewöhnlichen  Zeic  der  Versammlung  der  Conferenz-
  Bevollmächtigten  außerordemtliche  Ereignisse  ein,  welche  unverzügliche  Maaßregeln  oder
Verfügungen  abseiten  der  Vereinsstaaten  erheischen,  se  werden  sich  die  contrahirenden  Doeile
darüber  im  diplomotischen  Wege  vereinigen,  oder  eine  außerordentliche  Zusammenkunft  ihrer
Bevollmächeigeen  veranlassen.

Artikel  29.

Die  sreie  Stade  Frank  furt  verpflichter  sich,  diejenigen  Moahregeln  zu  ergreisen,  welche
ersorderllich  sind,  damit  niche  die  Zolleinkünfte  des  Gesammroereines  durch  die  Eimührung
oder  Auhäufung  unwersolleer,  eder  gegen  geringere  S#teuersätze,  als  der  Vereinsza#s  enhil,
verzollter,  zur  Zelr  der  Vollziehung  des  gegenwärtigen  Vercrages  in  derfelben  befindlichen
Waarenvorräche  beeinträchtigt  werden.