Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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8 35. 
Von dem nach Abzug der Beträge für Abschreibungen und Rücklagen verbleibenden Rein— 
gewinne erhalten der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Angestellten Tantiemen in der Weise, daß 
von dem vorerwähnten Reingewinne zunächst rechnerisch 4 v. H. des gesamten Gesellschaftskapitals 
in Abzug gebracht und von dem dann verbleibenden Rest der Aufsichtsrat 10 v. H., der Vorstand 
und die Angestellten die ihnen vertragsmäßig zustehenden Tantiemen erhalten. Alsdann erhalten 
die Vorzugsanteile vorweg 6 v. H. Dividende. Der verbleibende Rest des Reingewinnes wird zu 
gleichen Teilen auf die Vorzugsanteile und auf die Stammanteile nach dem Nominalbetrage der 
Anteile verteilt. Falls in einem Jahre der Gewinn nicht ausreichen sollte, um den Vorzugsanteilen 
eine Dividende von 6 v. H. zu gewähren, ist das fehlende aus demjenigen Reingewinn späterer 
Jahre nachzuzahlen, welcher nach Gewährung der Vorzugsdividende von 6 v. H. an die Inhaber 
der Vorzugsanteile für das letztverflossene Geschäftsjahr übrig bleibt, so daß in diesem Falle die 
Stammanteile erst dann dividendenberechtigt werden, wenn den Vorzugsanteilen für alle verflossenen 
Jahre die rückständige Vorzugsdividende voll gewährt ist. 
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erhalten die Vorzugsanteile zuerst unter Hinzu- 
rechnung etwaiger Rückstände an Vorzugsdividende und zuzüglich 6 v. H. Zinsen des Nominalbetrages 
vom Tage der letzten Bilanzziehung ihre vollständige Befriedigung. 
Sobald die Vorzugsanteile für drei Geschäftsjahre hintereinander eine Dividende von 
mindestens je 9 v. H. erhalten haben, erlöschen sämtliche Vorzugsrechte der Vorzugsanteile, welche 
sich dann von den Stammanteilen nur noch durch ihren höheren Nominalbetrag unterscheiden. 
Bekanntmachung. 
Am 1. April 1910 tritt auf der südwestafrikanischen Eisenbahn Swakopmund — 
Jakalswater — Windhuk ein neuer Tarif in Kraft. Dadurch wird der gegenwärtig geltende 
Tarif nebst Nachträgen aufgehoben. 
Der neue Tarif kann in Deutschland vom Reichs-Kolonialamt (Berlin, Wilhelmstraße 62), 
im Schutzgebiet von der Eisenbahnverwaltung in Windhuk und von den Eisenbahndienststellen für 
den Preis von 1./, die zugehörige Allgemeine Kilometer-Tariftabelle für den Preis von 1,50 7 
das Stück bezogen werden. 
Nähere Auskunft erteilen die Verkaufsstellen. 
Berlin, den 5. Februar 1910. 
Reichs-Kolonialamt. 
. 
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— — Personalien. 
Nachruf. 
Am 7. Januar verstarb zu Aachen an den Folgen eines Blutsturzes der Leutnant im 
Kürassier-Regiment Graf Geßler (Rheinischen) Nr. 8 und Inspektionsoffizier der Kaiserlichen 
Landespolizei 
Herr Walter Brüggemann-Serno. 
Das Gouvernement verliert in dem Entschlafenen einen tapferen, pflichttreuen und beliebten 
Offizier, der schon im letzten Aufstand mit Auszeichnung für das Schutzgebiet gefochten und sich in 
seiner neuen Tätigkeit allgemein Achtung, Vertrauen und Zuneigung erworben hatte. 
JIhm wird ein ehrendes Andenken bewahrt werden. 
Windhuk, den 13. Jannar 1910. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Schuckmann.
	        
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