Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Die Südgrenze des Distrikts fällt zusammen mit der Nordgrenze des Bezirks Keetmanshoop 
(Distrikt Bethanien) und in ihrem weiteren westlichen Verlauf mit dem Breitengrad 25° 30“ bis zu 
seinem Schnittpunkt mit dem Längeugrad 15° 307. 
Die Westgrenze wird durch den Längengrad 155 307/ gebildet. 
2. Der Distrikt. Bethanien. 
Die Nordgrenze des Distrikts wird durch die Südgrenze des Distrikts Maltahöhe gebildet. 
Die Ostgrenze verläuft entlang der Westgrenze des Bersebaner Stammesgebietes bis zum 
Schnittpunkt mit dem Fischfluß. Von da folgt sie dem Fischfluß, bis derselbe den südlichsten Punkt 
der Ostgrenze des Bezirks Lüderitzbucht trifft. 
Die Westgrenze des Distrikts fällt mit der Ostgrenze des Bezirks Lüderitzbucht zusammen. 
Die nördliche Begrenzung des Bezirks Lüderitzbucht wird, wie folgt, geändert: 
Im Norden am Meere beginnend, verläuft die Begrenzung des Bezirks entlang dem 
Breitengrad 245° 13°, der Südgrenze des Bezirks Swakopmund, bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 
Längengrad 15° 30°. Dann folgt sie diesem Längengrad bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 
Breitengrad 25° 30“ und weiterhin dem Breitengrade 25° 30“ bis zu seinem Schnittpunkt mit der 
östlichen Grenze des Landesgebietes der Kolonialgesellschaft. 
Windhuk, den 12. Oktober 1909. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Schuckmann. 
  
  
  
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Präsidenten des König- 
lichen Kammergerichts Heinroth, für die Dauer des gegenwärtig von ihm bekleideten Amtes, zum 
Vorsitzenden des Disziplinarhofes für die Schutzgebiete zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, durch Ordre vom 23. v. Mts. 
den bisherigen Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter Brückner zum Geheimen Regierungsrat 
und vortragenden Rat, den Königlich bayerischen Bezirksamtsassessor Full zum Regierungsrat und 
ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hofrat 
Paul Geyger anläßlich seiner Versetzung in den Ruhestand den Königlichen Kronen-Orden dritter 
Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Missions- 
schwestern in Deutsch-Südwestafrika Josepha Montavon, Paula Hafner, Luise Kündig, Noömie 
Coetzee, Emilia Schöpf und Theresia Gisler, sämtlich in Heirachabis, die Rote Kreuzmedaille 
dritler Klasse zu verleihen. 
  
— Ò 
Der Rechtsanwalt Friker in Duala ist zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft beim Ober- 
gericht für Kamerun und Togo sowie beim Bezirksgericht in Duala zugelassen worden. 
  
In Fällen der Behinderung des Herrn Finanzrats Pahl aus Anlaß von Dienstreisen wird 
seine ständige Vertretung in den Geschäften der Beschaffungsstelle für die Schutzgebiete 
Lerrn Regierungsbaumeister Ruthe übertragen. 
  
Deutsch-Ostafrihka. 
Der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Frei- 
herr v. Rechenberg hat das Schutzgebiet am 
19. v. Mts. mit Heimaturlaub verlassen. Die 
Gouverneursgeschäfte werden für die Dauer 
Kamerun. 
Am 9. November sind von Kamerun heim- 
gereist: Regierungsarzt Dr. Seibert, Steuer- 
mann Eckelt, Gärtner Reußner und Kessel- 
schmied Nowarra. 
seiner Abwesenheit von dem nach Ostafrika ent- 
jandten vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, 
Geheimen Regierungsrat Dr. v. Spalding 
wahrgenommen. 
Mit Heimaturlaub ist am 15. Dezember in 
Neapel eingetroffen: Vizefeldwebel Koch. 
  
Am 9. Dezember haben die Wiederausreise 
angetreten: Sekretär Glock, Werkmeister Vetter- 
lein, Landwirt Frien, Gärtner Rappe und 
Handwerkerlehrer Wallrabenstein.
	        
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