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Verordnung des Couverneurs von Kamerun, betr. Kbänderung der Verordnung betr.
das Löschen und Laden von Seeschiffen an Sonn- und Feiertagen vom 24. Oail 1909.7
Vom 5. März 1910.
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und des
§5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird ver-
ordnet, was folgt:
§* 1. Der § 1 der Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betreffend das Löschen
und Laden von Seeschiffen an Sonn= und Feiertagen, vom 24. Mai 1909 (Amtsblatt S. 91) erhält
folgenden Zusatz: .
Der Gouverneur kann in besonderen Fällen das Löschen und Laden im Seeschiffsverkehr
auch an Sonn= und Feiertagen gestatten.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr von 200 und, wenn das Laden und
Löschen bis 9 Uhr vormittags beendet ist, eine solche von 100 “ zu entrichten.
§ 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Buea, den 5. März 1910.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Seitz.
Dersonalien.
Uachruf.
Am 29. April 1910 erlag im Gouvernements-Krankenhause zu Daressalam nach kurzem
Leiden einer bösartigen Gelbsucht der Hauptmann in der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-
Ostafrika und 2. Inspekteur der Polizeitruppe
Hherr Karl Srank.
Wenige Tage nach seiner Beförderung zum Hauptmann wurde er unerwartet seiner viel-
seitigen kolonialen Tätigkeit entrissen, der er seit fast zwölf Jahren in zwei Schutzgebieten seine beste
Kraft in Krieg und Frieden mit opferfreudiger Hingabe und reichstem Erfolge gewidmet hatte.
Das Offizierkorps der Schutztruppe verliert in dem Entschlafenen einen pflichttreuen, allgemein
beliebten Kameraden, dessen Andenken allzeit treu in Ehren gehalten werden wird.
Berlin, den 29. April 1910.
v. Glasenapp,
Kommandeur der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt.
Deutsch-Ostafriha.
Die Wiederausreise haben angetreten: am
18. April: Botaniker Dr. Braun, Vorstand
Cohrs, Sekretär Bopp, Polizeiwachtmeister
Voigtländer, Tischler Brühl; am 25. April:
die Sekretäre Meyer und Neugebauer, kommist.
Bureauassistent 1. Klasse Verch; am 9. Mai: die
Sekretäre Bleich, Engel und Schmidt, Maschi-
nist Rohleder, Polizeiwachtmeister Schilder,
Förster Bittkau, Bureaugehilfe Schlicke.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 683.
Im Schutzgebiet sind neueingetroffen am
5. März: Assessor Eggebrecht, Vermessungstech-
niker Weigele, die Polizeiwachtmeister Moll,
Hürster, Hebell, Piorr, Rupprecht, Voß
und Kanzlist Hofmann.
Vom Heimaturlaub sind wieder eingetroffen:
am 2. März: Bezirksamtmann Köstlin, Distrikts-
kommissar Häuser; am 5. März: Kapitän Neu-
müller, Polizeiwachtmeister Preetz.