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den Brauereibesitzer Wilhelm Schultz in Daressalam,
den Generalvertreter der D. O. A. G. Friedrich Voertmann in Daressalam,
den Plantagenbesitzer Otto Weber in Hale,
dil-
und als deren Stellvertreter folgende Herren:
den Plantagenleiter Ulrich Danckwarth in Mayani,
den Unternehmer Franz Günter in Daressalam,
den Plantagenleiter Udo v. Katte in Ngomeni,
den Provikar Anton Ruedel in Daressalam,
den Kaufmann Max Steffens in Daressalam.
——
Als amtliche Mitglieder haben dem Gouvernementsrat anzugehören:
der Erste Referent,
der Oberrichter,
der Kommandant der Schutztruppe.
Daressalam, den 12. April 1910.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
v. Spalding.
Bekanntmachung des GCouverneurs von Togo, betr. Durchführung der Verordnung
betr. die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuerverordnung) vom 3. Februar 1910.7)
Vom 26. März 1910.
Die Verordnung, betreffend die Erhebung einer Hundesteuer, vom 3. Februar 1910 trit
am 1. April 1910 für die Ortschaften Lome, Anecho und Palime in Kraft. Als Ortschafts-
grenzen gelten für Lome und Palime die in der Bekanntmachung des Gouverneurs zur Durch-
führung der Verordnung, betreffend die Bekämpfung der Stechmückengefahr, vom 23. Januar 1903
(Amtsblatt S. 11), für Anecho die in der Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend die Durch-
führung der Baupolizeiverordnung, vom 8. Mai 1907 (Amtsblatt S. 88) angegebenen Grenzen.
Lome, den 26. März 1910.
Der Gouverneur.
Graf Zech.
Verfügung des GCouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Errichtung von
Eisenbahn-Kommissariaten.
Vom 21. März 1910.
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 18. Januar 1910, betreffend Er-
mächtigung des Gouverneurs zur Neuschaffung, Verlegung und Aufhebung von Verwaltungsbehäörden,
verfüge ich hiermit, was folgt:
§ 1. Zur Wahrnehmung der Aufsicht über Bau und Betrieb der im § 2 genannten
Bahnstrecken wird ein Eisenbahnkommissariat des Nordens und ein Eisenbahnkommissariat des Südens
errichtet. Der Dienstsitz der Eisenbahnkommissariate wird im Wege der Bekanntmachung bestimmt.
*) Ugl. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 311.