85
einer kunst (Wieland Sylv. 5, 11. Danischm. 12) anleiten;
einen zum studiren anfüren Stieler: ironisch
einen anfuhren, schlecht leiten, täuschen, betrügen: seine
glaubiger anfuren Stieler; sie bat mich angefuhrt,
dir wird sies auch so machen Goethe Faust 1: worte,
beweise anfuhren, vorbringen: es wurde zu weitlünfg
sein, sie (Rlagepunkte) hier unzufuhren Schiller 9,19;
einige unrichtige thatsachen widerlegen, die angeführt
wurden Bismarck Reden 2, 92.— Anführer, m.
der anführt, an der Spitze steht: ihr (der Räuber) antührer
Schiller 2, 355; die anführerin desselben
(Tanzes) 1, 206. — Anführung, k. Handlung des Anführens,
Leitens: das volk unter antührung mehrerer
aufwiegler drang in das gefüngnis; anführung zur gelehrsamkeit
(Rabener); anluhrung (von Worten, Stellen,
Belegen) Stieler; was angeführt wird: manche
unfuhrungen ans jenem schriftsteller. — Anführungszeichen,
n. Zeichen, in welche eine angeführte Stelle ein-Anführer
— angeben.
geschlossen wird (—"). — aufüllen, gänzlich füllen, ein
gefüsz mit wasser, einen sack mit korn, eine kiste mit
büchern; sich, seinen bauch mit essen und trinken:
seine bücher sind mit viel weisheit angefullt Stieler;
etwas gelesen, .. das meinen kopf ganz anfullt Lessing,
11, 7417; einen ganzen brief mit landwirthschastlichen
klagen anznföllen Bismarck Brief 1845; bald wird.
sich halb anfullen das neulicht (Mond im ersten Viertel
sein) Voß Luise 3, 2, 55; von Personen: die amnestie
des königs hat die armee und die provinzen mit rechtlichen
ränbern angekullt Seume Spaz. 2, 70. — Anfurt,
. Ort wo Schiffe anfahren, Landungsplatz; in der
Bibel auch m.: eines unfurts aber wurden sie gewar, der
hatte ein ufer Ap. Gesch. 27, 39, neben f.: da die anfurt
ungelegen war zu wintern 12; nenuer nicht mehr häufig:
fuhr der anfurth zu Bürger Il. 1, 619; aber bisweilen
auch für Handlung des Anfahrens, Angelangens: die
anfurth des ehrentages JPaul Flegelj. 2, 11.
Augabe, k. was angegeben wird; in ältester Bed.
(mhd. ungaäbe) Angeld; nachher Anzeige, Auskunft,
Mitteilung, angabe eines zeugen, sachverständigen;
angabe eines verbrechens bei gericht; nach meinen
angaben ist das kunstwerk gefertigt; ein buch ohne
angabe des druckortes und der jahrzahl; auch Gabe in
Anrechnung: gegen angabe der alten uhr und drauf-Zahlung
eine neue erhalten. — angaffen, anhaltend anschauen,
in der alten Spr. edler Ausdruck: - kapfen
an daz werde wip Walther 46, 20 (noch Schiller
fühlte das Wort so, im ältesten Karl. 1, 2, 567, wo er
später in auzuschauen änderte), dann aber mit dem
Beisinne des Einfältigen: gaffen sie mit aufgesperrtem
maul an 3. Esra 1, 19; ich hötte den ganzen tag da
stehen und sie angaffen können Wieland Sylv. 1,2;
das empfndsame angaffen einer herg- oder waldlandschaft
Heyse Par. 2, 154. — angängig, angehend,
möglich: wäre es daher angängig, die nuchricht zu
verdreiten Preußen i. B. 1, 143.
Angeben, 1) gebend darbieten oder reichen, als Angeld
oder bei Wertberechnung: sein haus gegen dus eines
andern angeben und eintauschen. 2) einen, als Schuldigen
melden: dazu bat er deinen knecht angegeben
fur meinem herrn 2. Sam. 19, 27; einen als mörder,
dieb angeben, bei der Obrigkeit. 3) refl. sich: der
mörder hat sich selbst angegeben; ohne Bezug auf
Obrigkeit: weil sie sich Mschlich als geliebte Inpiters
angegeben Goethe 46, 59; früher sich zu etwas angeben
für eine Stelle, Geschäsft oder Beruf melden: es
gibt sich ein käufer an Frisch; giebt . ich zum
husaren an Lessing Sinng. 1, 122. 1) etwas, Angabe,
Meldung machen, vor dem Amte: eindruch, diebstabl:
seine verluste angeben; er hat alles bei der obrigkeit
angegeben Stieler; angeben wie viel man häuser habe
Frisch; außeramtlich, als Anordnung, Plan, Entwurs:
der da redt usz angebeu des uadvocaten Keisersberg
86
Mar. Himelf. 265 spielt sogar, auf sein angeben, die
rolle einer wahnwitzigen Lessing Dram. 73; warum,
Wozu das ungeheure rosz? wer gab es an7 Schiller
Zerst. Trojas 25; da will ich unsere neuen sorten (Georginen)
vorzeigen und die namen angeben Freytag
Journ. 1, 1; angeben wie man etwas machen soll; als
Bericht, Erzäblung: die art seines todes wird verschiedentlich
angegeben Lessiug Leb. des Soph.; der daron
.. gab zur ursuche an, dasz im schlosse alles in bewegung
sei Goethe W. Meister 3, 3: hat man doch ..
die natur durch experimente gezwungen, ibre schranken
anzugeben Schiller Ränb. 2,1; häufig im Part.:
auf die angegebene weise empfieng er die nachricht;
wie ich schon fruher angegeben habe; als bloßes Vorgeben:
er gab au, er habe mich nicht gehört; oberdeutsch
einem etwas angeben, weiß machen; vgl. auch angeblich.
5) in volksmäßiger Rede schnurren, spe#ze angeben,
anfangen: was der fur dinge angibt! Schmeller;
es ist zum todtlachen, was für späsze der Till angiebt
Immermann Münchb. 1, 30. 6) musikalisch einen
ton, die tonart, den takt angeben, anordnend für die
Ausführung eines Stückes; von Justrumenten aber:
das clavier gibt keinen ton mehr an, bringt keinen
hervor; ohne Obj. die flöte gibt nicht au; wenn die
saiten dieses instrumentes . falsch angeben Schiller
1, 36; auch von Anderem: die feder, der stift gibt nicht.
an, macht keinen Strich. 7) veraltet wie aufgeben: eine
kunst oder handwerk angeben, recedere ab artisieio
Stieler, er hat das studiren angegeben ebd.; nach
dem sie ihrer eltern aberglauben angeben Simpl. 4, 267;
jetzt dafür in derber Rede dran geben, wohl in innerer
Beziehung zu oben 1. 8) angeben bei Kartenspielern,
vgl. dazu abgeben 1. — Angeber, m. der angibt, kündet,
meldet: der heimlicher rat im erkentnis gottes, und
ein angeber seiner werk Weish. Sal. 8,4; angeber eines
Angeber — Angedenken.
verbrechens; der den Plan macht: er war der angeber,
sein bruder der ansführer dieses kunstwerks. — Angebinde,
n. Geburtstagsgeschenk (die Gabe ward an den
Hals oder Arm gebunden): was aber soll ich dir zum
angebinde kanten? Günther; wohl ziemen dir (Kind
eines Dichters) zum angebind sich lieder und prophetsche
worte Uhland Ged. 71. vgl. anbinden. —
angeblich, dem Vorgeben nach (vgl. angeden 4), von
Frisch als neues Wort verzeichnet: die angeblichen
beweise sind nicht vorhanden; sein angeblicher vater;
angeblich ist er verreist. Bei Kant aber wie angebbar,
meldbar: bestimmtes, in zahlen angebliches verhältnis.
— angeboren, durch Geburt gegeben, gleichsam an einen
geboren, daher in älterer Spr. mit Acc.: es ist sie von
ir muter nit angeboren Fastn. Sp. 43; aber auch schon,
wie jetzt, mit Dat.: dem lande ist untrinwe angedorn
Freidank 159, 19; der geist ist ihm ungeboren Stieler;
angeborne freiheit, sunde ebd.; angebornes recht Wieland
Idr. 2, 16; die allgemeinen und angebornen regeln
des verstandes Kant 10, 136; in seinem angebornen
wappen Lichtwer Fab. 1, 10. Selten als gefühlte Form
zu einem sonst unbelegten angebären: die sunde wird
allen menschen angeboren Stieler; was für vorzuge
die götter euch angeboren haben Goethe Vögel. —
Angebot, n. das Anbieten und was man anbietet: ein
angemessenes angebot machen, thun, empfangen, annehmen;
augebot von waren, arbeitskräften; mit Gegensatz
formelhaft: unter der herrschaft von angebot und
nachfrage Lassalle Antwortschr. 15. Bei Steigerungen
heißt angebot dasjenige, welches beginnt. ·
Angedeihen, n. zu teil werden, gewöhnlich nur in
Verbindung mit lassen: aus gnaden angedeyhen lassen
Frisch als Formel vornehmer Rede; später weniger
vormnehm: den schutz, den er (Voltaire) der familie Calas
angedeihen liesz Goethe DuW. 12. — Augedenken, #
wie andenken, mehr in feierlicher oder dichterischer Rede:
in angedenken behulten, seeligen ungedenkens Frisch;
6"