Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

O 
Britisch -Ostafrika. 
Bestimmungen gegen die Einschleppung der 
Insektenpest und von Pflanzenkrankheiten. 
Dem Gesetzgebenden Rate des britisch -ostafri- 
kanischen Schutzgebiets ist der Entwurf eines Ge- 
setzes vorgelegt worden, der Maßregeln gegen 
die Einschleppung und Verbreitung der Insektenpest 
und von Pflanzenkrankheiten trifft. Dem Gouver- 
neur wird darin die Befugnis erteilt, Bestimmungen 
zum Schutze der Pflanzen gegen Krankheiten zu 
erlassen, Erlaubnis zur Anlage von Pflanzschulen 
und anderen Plätzen, in denen Pflanzen gezogen 
werden, zu erteilen und ihre Besichtigung anzu- 
ordnen, sowie die Gebühren für die Erlaubnis- 
erteilung festzusetzen. 
Es ist in Aussicht genommen, die Verord- 
nungen über die Kaffeeblattkrankheiten (Coffee 
Leaf Disease Ordinances) vom Jahre 1904, 
1905 und 1908“) aufzuheben; es sollen indes 
die auf Grund dieser Verordnungen getroffenen 
Anordnungen in Kraft bleiben, bis neue Vor- 
schriften erlassen sind. 
Vorschriften für die Ausfuhr von Mais. 
Nach einem dem Gesetzgebenden Rate des 
Schutzgebiets Britisch-Ostafrika zugegangenen Ge- 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 319. 
  
480 D055 
setzentwurfe soll derjenige Mais, welcher zur 
Ausfuhr seewärts bestimmt ist, einer Prüfung 
durch das Landwirtschaftsdepartement des Schutz- 
gebiets unterliegen. Dabei soll Mais, der mit 
Würmern behaftet oder in ungenügender Weise 
getrocknet ist, von der Ausfuhr aus dem Schntz- 
gebiet ausgeschlossen sein. 
(The Board of Trade Journal.) 
”„ 
Ciberia. 
Aufhebung des Kautschukmonopols. 
Das der „Monrovia Rubber Company“ alias 
„Liberian Syndicate“ verliehene Monopol des 
Ankaufs und der Ausfuhr von Kautschuk ist auf- 
gehoben worden. Seither kann jedermann, unter 
Beobachtung der geltenden Handelsbestimmungen, 
überall in der Republik Kautschuk ankaufen und 
ausführen. (Rerue du Commer#e Exttrieur.) 
Erklärung von Saß Town als Eingangs- 
hafen. 
Laut einer Bekanntmachung der liberianischen 
Zollverwaltung ist Saß Town vom 1. Februar 
1910 ab als Eingangshafen der Republik Liberia 
erklärt worden. 
(The Board of Trade Journal, Nr. 694.) 
  
  
  
Vermischtes. 
Der Kampf um den Transvaalverhehr. #) 
Wie seiner Zeit mitgeteilt, hatten sich Transvaal 
und Mozambigque über ein zehnjähriges Abkommen 
geeinigt, wonach Lourengo Marques nur einen 
Anteil von 50 bis 55 v. H. an der Ubersee- 
einfuhr für die Wettbewerbszone (das ist das 
Minengebiet Transvaals) erhalten sollte. Mit den 
ersten, im Juli v. Is. eingeführten Tarifen ließ 
sich, wie bald erkannt wurde, das Ziel nicht er- 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 69 und 200. 
  
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reichen. Am 1. Januar d. Is. traten dann 
Tarifermäßigungen für die britischen Zufuhrlinien 
von Port Elisabeth, East London und Durban 
in Kraft. Auch sie haben versagt, denn, wie wir 
der African World entnehmen, hat Lourenco 
Marques im letzten Januar über 70 v. H. und 
im Februar 72 v. H. von jenem Verkehr erhalten. 
Der Kampf gegen die verkehrsgeographische über- 
legenheit der Delagoabai verlangt, wie man sieht, 
mehr Kriegskosten, als auf britischer Seite an- 
genommen gewesen zu sein scheint. 
  
  
  
  
  
Koloniale Literatur. 
I. Kolonialwesen im allgemeinen. 
Alldridge, T. J.: A trunsformed Colonk. Sierra 
Lene as it was, and as it is, its progress. Peoples. 
hative customs, and undevcloped wenlih. With C6Gillustr. 
& a map. London: Scecley and Co., 1910. 3602 S. 
16 3%. S8o. 
Clavery, Edouard: I. Inde. sa condition actuelle. 
A propos du Cinquantenaire de son incorporation au 
  
V. 
domaine iic la Conronne britannique. Paris: Berger 
Lerrault & Cie., 1910. VII, 106, II] S. 86. 2 
*Leßner: Was müssen wir von unsern Kolonien 
wissen? Alit Karten von allen Kolonien. 23.—33. Taus. 
B3. A. Berlin: W. Weicher 1909. 29 S. 0. 30. M. do. 13 
*M##er, R.: Reisccindrücke vom Kongo und den 
portugiesischen Kolemien Woestafrikas. Berlin: Deutscher 
Kolonial-Verl., (1010). 51 S. 1 . 80. K4
	        
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