Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen 
Staatssekretär a. D. Wirklichen Geheimen Rat Dr. Dernburg die Erlaubnis zur Annahme und 
Anlegung des Großkreuzes des Albrechtordens mit goldenem Ordensstern, des Großkreuzes des 
Lerdienstordens des hl. Michael und des Großkreuzes mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer 
Löwen zu erteilen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Vortragenden 
Rat beim Reichs-Kolonialamt Geheimen Regierungsrat Dr. v. Spalding die Erlaubnis zur An- 
nahme und Anlegung des Kommandeurkreuzes des St. Mauritius= und Lazarusordens zu erteilen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor der 
Lestafrikanischen Pflanzungsgesellschaft „Bibundi“ Justo Weiler y de Lazama den Roten Adler- 
Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberingenieur 
bei der Eisenbahnbaufirma Lenz & Co. in Deutsch-Südwestafrika Sönke Nissen, zur Zeit hierselbst, 
den Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen 
bizefeldwebel in der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun Buchholz das Militär-Ehrenzeichen 
erster Klasse zu verleihen. m——*— 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen 
Bureauassistenten Weidner vom Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika den Königlichen 
Kronenorden vierter Klasse zu verleihen. I 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hafenbau- 
inspektor Wellmann in Swakopmund den Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der 
Räte vierter Klasse zu verleihen. 
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
A. K. O. vom 8. August 1910. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Baumstark, Hauptmann, 
Bock v. Wülfingen (Karl), Wintgens, v. Dobbeler, Oberleutnants, 
Dr. Engeland, Dr. Greisert, Fehlandt, Stabsärzte, 
Dr. Schumacher, Oberarzt, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre 
genehmigt. 
Kitter und Edler Herr v. Berger, Oberleutnant, vom 1. Oktober d. Is. ab auf 6 Monate nach 
Britisch-Indien zum Studium der Verwendung europäischer Truppen in tropischen Ländern 
kommandiert. 
Dr. Leupold, Stabsarzt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension unter Erteilung der Erlaubnis 
zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
d. Stegmann u. Stein und Kratz, Hauptlente, ein Patent ihres Dienstgrades erhalten. 
Hrosch, Leutnant, zum Oberleutnant, 
Barthels, Oberarzt, zum Stabsarzt, — befördert. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Aus der Schutztruppe scheiden am 31. August aus und werden mit dem 1. September d. Js. 
im Heere angestellt: 
Fhr. v. Falkenhausen, Oberleutnant, im 5. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 94 (Groß- 
herzog von Sachsen),
	        
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