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Gedanke nahe, daß die Gesellschaft auf das ganze
Buem-Gebiet gegen angemessene Entschädigung
an einer anderen für sie günstiger gelegenen Stelle
verzichtete.
Um die nötigen Unterlagen zu weiteren Ver-
handlungen nach dieser Richtung zu erhalten, ließ
das Gouvernement durch einen besonders ent-
sandten Beamten Ermittlungen über die Größe
und Beschaffenheit des dortigen Landbesitzes der
D. T. G. anstellen und besonders die Frage
prüfen, ob nicht ein Teil dieses Landbesitzes oder
der ganze Landbesitz als herrenloses Land im
Sinne der Verordnung vom 2. Februar 1910 in
Anspruch genommen werden müsse. Das Ergebnis
der Ermittlungen war die Einschränkung der ur-
sprünglich angenommenen Grenzen und eine Ver-
minderung der Fläche von 40 000 auf ungefähr
29 000 ha, während über die Herrenlosigkeit des
Landes keine derart sicheren Feststellungen möglich
waren, daß es hätte gerechtfertigt werden können,
der Gesellschaft den vor zwölf Jahren auf Grund
behördlich genehmigter Verträge erworbenen Besitz
nunmehr streitig zu machen.
Auf dieser Grundlage wurden nun Verhand-
lungen mit der D. T. G. eingeleitet, bei welchen
noch drei Punkte zu berücksichtigen waren:
1. Die D. T. G. war bereit, den Eingeborenen
der Agu-Landschaften große Teile ihres Land-
besitzes, nach der obigen Zusammenstellung rund
13 000 ha, zu überlassen. Nach § 32 der Ent-
eignungsverordnung hat aber für den Fall, daß
Land abgetreten wird, um den Eingeborenen
die Möglichkeit wirtschaftlichen Bestehens, ins-
besondere das Recht einer Heimstätte, zu sichern,
der Abtretende das Recht, Entschädigung vom
Fiskus des Schutzgebiets zu verlangen. Auf
Grund der Arbeiten der Landkommission wurde
nun angenommen, daß nur ein Teil der im ganzen
abgetretenen 13 000 ha, nämlich 1748 ba, als
auf Grund der Enteignungsverordnung abgetreten
und daher entschädigungspflichtig anzusehen sind,
während der Rest als zur Erzielung der Ver-
gleiche abgetreten angesehen wurde.
2. Der zweite noch zu berücksichtigende Punkt
betraf die Beitragsleistung der D. T. G. zum
Bahnbau Lome— Palime auf Grund des Gesetzes
vom 23. Juli 1904. Hier erschien es mangels
positiver Unterlagen für die durch den Bahnbau
herbeigeführte Wertsteigerung angemessen, den
Beitrag auf ein Drittel des der D. T. G. ver-
bleibenden Landes (17 663 ha), also auf 5888 ha
zu bemessen. Dieser Fläche mußte noch ein Driteel
der als Entschädigung beanspruchten Fläche
(1748 ha), also 582 ha, hinzugerechnet werden,
so daß die gesamte Beitragsleistung sich auf
6470 ha belief.
3. Endlich erschien es zweckmäßig, den der
D. T. G. auferlegten Betriebszwang (dauerndes
Halten von zwei Weißen), anders zu regeln und
hierbei die in Kamerun gültigen Bestimmungen,
die sich bewährt haben, zugrunde zu legen.
Hiernach werden die Einzelheiten der im
Amtlichen Teil der heutigen Nummer (S. 919)
abgedruckten Vereinbarung vom 5. Oktober
1910 ohne weiteres verständlich sein.
Das Gouvernement von Togo hat bereits
Anweisung zur Ausführung der Vereinbarung im
Zusammenwirken mit der Gesellschaft erhalten.
Es ist zu erwarten, daß bei dieser Ausführung
Schwierigkeiten sich nicht ergeben werden und daß
somit die ganze Angelegenheit eine sowohl im öffent-
lichen Interesse wie im Interesse der Gesellschaft
gelegene endgültige Erledigung gefunden hat.
Uachweisung der bei den Sollämtern des Schutzgebiets Togo im Oonat September 1910
fällig gewordenen Sollbeträge.
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1910, Nr. 21, S. 800 f.)
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen Gegen den
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Jedes-ani-—--HEXE-OFVkchkssispixsbksisp-»--..--.gkkich2»3kiw
bei welchen die Zölle 1910 1909 des Vorjahres
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr ae: Zusammen Einfuhr Ausfuhr“ee: Zusammen mehr wemgeer
*# . 1 44 4
Lome . Hauptzollamt 108695,45 146.— 106,65 108 918, 110 65 481,05 274.25 — 165 755,30 — 560 07.2
Agbanake Zollamt 81.35 —, 75 50.—. 132,10 56.900 —,75 — 57,.60ö6 —
Tokpli - 100, 60 .75 — 101,35 190,.85 —,50 — 191.35 9.—
Nocre - 3237,855 508,60 — 3747,351 1738, 45 872,75 — 2 611,20136,15 —
Ho . . Zollhebestelle 461,15 611,25. — 1 072,10 335,85 190,75 — 526,60 645.80
Kpandu. - 215,706 681,60 10, — 907,20 198,40 217. —. — 415,10 191.80 —
Kete-Kratschi - 131.95 7.— — 138.95 131,10 4,.50 — 138,900—.00
Tetetu. - 20,75 — — 20,75 58.00 S — 58,05 *.
Palime - 275,15 — — 276,15 224,.85 S — 224,85 50.30. —
Aguega - 1 117.85 81.751 — 1 199.60 — — — — 1199,60. —
Im ganzen.4337,80 2 036,50 166,65 116 542,05168418,80 1560,.50. — 109 979,308498.15 5693150
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