Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

W 948 2dÖ 
Vermischtes. 
* Kpostolisches Vikariat „Kllima-#dar“. 
Ein Teil des Vikariats von Bagamoyo ist 
am 13. September d. Is. unter dem Namen 
Apostolisches Vikariat „Kilima-Rdjaro“ ab- 
getrennt worden. 
Die Grenzen des neuen Vikariats sind folgende: 
nördlich: die Grenzen von Deutsch-Ostafrika, 
östlich: die Indische See, 
  
westlich: die Grenzen des Apostolischen Vikariats 
von Unyanyembe, 
südlich: der Fluß Msangassi von der Indischen 
See bis Mgera, das noch zum Vikariat Baga- 
moyo gehören soll, von Mgera die gerade Linie 
bis Balangida, nördlich von Irangi. 
Zum Bischof des neuen Vikariats „Kilima- 
Ndjaro“ ist der bisherige Obere der Station 
Mhonda, Pater Alois Munsch, ernannt worden. 
  
  
  
Liter atur-Bericht. 
Der im Jahre 1902 cuchienenen Landesgesetzkebung 
des Schutzgebicets Deutsch-Ostafrika ist jetzt die 
scchben erschienene 
Landesgesetzgebung des Schutzgeblets Togo 
(bei Mittler & Sohn. Berlin; Preis 15 .%0 gefolgt. 
Das Werk ist vom Kaiserlichen (onvernemem von 
Totgo zum dienstheohen (liebrauch herausegeben. Die 
Sichtung und Jusammenstellung des allerwärts zer- 
streuten Materials hut in vorzüglicher Weise der Erste 
Referem des (icourernements, (icheime Regierungsrat 
Dr. Alcyer, besorgt. 
Tas Buch entspricht einem nicht nur von den 
Beamten des Schutzgebiets. sondern mehr noch von der 
(ieschäftswelt, die in Bezichungen zum Schutgebier 
stcht. empfundenen d’ringenden Bedürfnis. Bei der 
Iinübewichtlichkeit des Kolonmialrechts ist es für den 
Kanfmann und Pflanzer nahezu unméglich. sich über 
die in einem Schutzgebiet gelienden (iesctze, Verord- 
nungen. Verfügungen, Erlasse und Bekanntmuchungen 
zuverlüssig und namentlich schnecll zu orientieren. Das 
ermäglicht für das Schutzgebiet Togo die „Landes- 
gesetzgebung“. Auch der Laic vermag sich in ihr 
sechnell zurechtzufinden, denn die Summe des Materials 
int übcrsichtlich in Alaterien getcilt. Wer z. B. den 
Abschnit „(iesundheitswesen, Zollwesen#., „Handel 
und Handelsstatistik’. „Bergwesen“ hachschlägt. wird 
unschwer Auskunft über die Frage, die ihn aus diesen 
Gebieten beschäftigt. finden. Auf verwandte Vor- 
sehristen ist jeweils in den Fulhhnoten verwicsen. 
Beigefügte sachliche und chronologische Register, die 
dGurch vorzüliche tupographische Ausstattung eine so- 
fortige Ubersicht kestatten, erleichtern den (iebrauch. 
In manchen Kapiteln hält dus Buch mehr als es 
durch seinen Titel verspricht. So finden wir 2. B. in 
dem Abschnitt über uermessungswesen. Kariographie. 
Alctceorologie“ die Anweisung zu Routennufnuhmen von 
Sprigude und Aloisel und die Anvweisung zu Höhen- 
messungen von Danckelman abgerruckt, was viclen 
eErwünscht stin dürkte. 
ie „Landesgesclzgebung"’ wirt lem TPraktiker 
unentbehrlich sein. Sic wird uher nuch demjenigen, 
dler sich theoretisch über duas Koloninlrecht zu orien- 
tici#n versucht. cin willkomnmenes Hlilfzmittel sein. 
Findet er doch hier immer glrich die ganze Aaterie 
in l[er Anwendung nauf das einzelne Schutzzebiet ala 
cin a##schlessenes (innzes. So hat er z. B. in dem 
Kaml. das über „„Hechtsrerhältnisse an (rundstücken- 
hundlelt. alles beisammen. was Ssich auf das Crund- 
stücksrecht bezicht: die Kaiserlichen Veronlnungen 
  
über die Rechte an Grundstücken und übler die Ent- 
cignung, die Verfügungen des Kolonialumts. die gzur 
Ausführung dieser Verortnungen ergangen sind. und 
die Verfügungen des Couverneurs über den (irund- 
stücksverkchr. durch velche die Verordnungen d## 
Kaisers und die Ausführungsverfügungen des Kolonial- 
amts in der Praxis erst Leben gewinnen. 
Autenrieinh. 
Eine Reise durch die deutschen Kolonien. 
Herausgegeben von der illustrierten Zeitschrift „Kolonie 
und lleimat“. III. Band: Togo. Mit 2 Karten und 
156 Abbillungen anf Kunstdruckpapier. darunter 
( ganzscitigen Bildern; gebunden in mohrlarhkem 
Einband. Berlin, Verlag kolonialpolitischer Zecitschiiften 
(i. m. b. H. Preis 4 . . 
Von dem volkstümlich gehaltenen Illustratns- 
worke, von welchem Enie des leizten Jahres der c#ie 
Band Ostafrika und vor einem halben Jahr der 
zweite Bund Kamerun erschicnen ist. lint nunmehr 
auch tdler dritte Band. (der uns nach Togo fuhm. 
fertig vor. 
Wir durchwandern an der Hand eine unier- 
haltenden Textes und geschickt zunnmmengsellter 
Bilder das Schutzgebiet, lernen die (ieschichte des 
Landes kennen. Klima. Bodenbeschaffenheit. Land- 
schaft, Florn und Fnuna. seine arbeitsame B’volkerung. 
wie sie wohnt und sich kleitlet, wie sic Spielt um 
tanzt. vie sie sich im Ackerbau. in der Viehtuch 
und im Handel betutigt. Wir tun einen Blick in das 
Fetischwesen, werden über die Bedentung des Islam 
für das Schutagebiet und über die fruchtbringeiule 
Tätigkeit der christlichen Missionen belehrt. machen 
auch eine Fahrt auf den drei Eisenbahnstracken und 
sokar eine Expedition in den Jorden des S#hun- 
gebietes und lernen hierbei die wichtigsten Ome Ansche 
Inlime. Misahöhe. Auklamt, Kete-Kratschi. SkCde. 
Bussuri, Mangu und Jendi kennen. ZJum S#hluß schen 
wir uns die Hauptstadt des Landes. Lomc, elv#s 20“ 
naueér an und besteiken hochbefridligt den auf der 
Keede liczenden Woermann-Dampfer., der uns i# 
18 Tagen in die Heimat zurückfühn. 
Auch dieser Band des Werkes ist von dem ber- 
kunmen Kolonialschriftsteller Rudolf Wagner bei#n 
worten. Er schlicht sich. was die Auspnhl und Zu- 
summonstellung der Bilder und die (rcliegenhen #uer 
Ausstuttung anbelangt. Vünlig an die beitlen t#uherrn 
Bünde an, von denen der ente (Ostafrikn) derarlmn 
Anklang gefunden bat. dauß er schon in zweiter Aul-
	        
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