W 948 2dÖ
Vermischtes.
* Kpostolisches Vikariat „Kllima-#dar“.
Ein Teil des Vikariats von Bagamoyo ist
am 13. September d. Is. unter dem Namen
Apostolisches Vikariat „Kilima-Rdjaro“ ab-
getrennt worden.
Die Grenzen des neuen Vikariats sind folgende:
nördlich: die Grenzen von Deutsch-Ostafrika,
östlich: die Indische See,
westlich: die Grenzen des Apostolischen Vikariats
von Unyanyembe,
südlich: der Fluß Msangassi von der Indischen
See bis Mgera, das noch zum Vikariat Baga-
moyo gehören soll, von Mgera die gerade Linie
bis Balangida, nördlich von Irangi.
Zum Bischof des neuen Vikariats „Kilima-
Ndjaro“ ist der bisherige Obere der Station
Mhonda, Pater Alois Munsch, ernannt worden.
Liter atur-Bericht.
Der im Jahre 1902 cuchienenen Landesgesetzkebung
des Schutzgebicets Deutsch-Ostafrika ist jetzt die
scchben erschienene
Landesgesetzgebung des Schutzgeblets Togo
(bei Mittler & Sohn. Berlin; Preis 15 .%0 gefolgt.
Das Werk ist vom Kaiserlichen (onvernemem von
Totgo zum dienstheohen (liebrauch herausegeben. Die
Sichtung und Jusammenstellung des allerwärts zer-
streuten Materials hut in vorzüglicher Weise der Erste
Referem des (icourernements, (icheime Regierungsrat
Dr. Alcyer, besorgt.
Tas Buch entspricht einem nicht nur von den
Beamten des Schutzgebiets. sondern mehr noch von der
(ieschäftswelt, die in Bezichungen zum Schutgebier
stcht. empfundenen d’ringenden Bedürfnis. Bei der
Iinübewichtlichkeit des Kolonmialrechts ist es für den
Kanfmann und Pflanzer nahezu unméglich. sich über
die in einem Schutzgebiet gelienden (iesctze, Verord-
nungen. Verfügungen, Erlasse und Bekanntmuchungen
zuverlüssig und namentlich schnecll zu orientieren. Das
ermäglicht für das Schutzgebiet Togo die „Landes-
gesetzgebung“. Auch der Laic vermag sich in ihr
sechnell zurechtzufinden, denn die Summe des Materials
int übcrsichtlich in Alaterien getcilt. Wer z. B. den
Abschnit „(iesundheitswesen, Zollwesen#., „Handel
und Handelsstatistik’. „Bergwesen“ hachschlägt. wird
unschwer Auskunft über die Frage, die ihn aus diesen
Gebieten beschäftigt. finden. Auf verwandte Vor-
sehristen ist jeweils in den Fulhhnoten verwicsen.
Beigefügte sachliche und chronologische Register, die
dGurch vorzüliche tupographische Ausstattung eine so-
fortige Ubersicht kestatten, erleichtern den (iebrauch.
In manchen Kapiteln hält dus Buch mehr als es
durch seinen Titel verspricht. So finden wir 2. B. in
dem Abschnitt über uermessungswesen. Kariographie.
Alctceorologie“ die Anweisung zu Routennufnuhmen von
Sprigude und Aloisel und die Anvweisung zu Höhen-
messungen von Danckelman abgerruckt, was viclen
eErwünscht stin dürkte.
ie „Landesgesclzgebung"’ wirt lem TPraktiker
unentbehrlich sein. Sic wird uher nuch demjenigen,
dler sich theoretisch über duas Koloninlrecht zu orien-
tici#n versucht. cin willkomnmenes Hlilfzmittel sein.
Findet er doch hier immer glrich die ganze Aaterie
in l[er Anwendung nauf das einzelne Schutzzebiet ala
cin a##schlessenes (innzes. So hat er z. B. in dem
Kaml. das über „„Hechtsrerhältnisse an (rundstücken-
hundlelt. alles beisammen. was Ssich auf das Crund-
stücksrecht bezicht: die Kaiserlichen Veronlnungen
über die Rechte an Grundstücken und übler die Ent-
cignung, die Verfügungen des Kolonialumts. die gzur
Ausführung dieser Verortnungen ergangen sind. und
die Verfügungen des Couverneurs über den (irund-
stücksverkchr. durch velche die Verordnungen d##
Kaisers und die Ausführungsverfügungen des Kolonial-
amts in der Praxis erst Leben gewinnen.
Autenrieinh.
Eine Reise durch die deutschen Kolonien.
Herausgegeben von der illustrierten Zeitschrift „Kolonie
und lleimat“. III. Band: Togo. Mit 2 Karten und
156 Abbillungen anf Kunstdruckpapier. darunter
( ganzscitigen Bildern; gebunden in mohrlarhkem
Einband. Berlin, Verlag kolonialpolitischer Zecitschiiften
(i. m. b. H. Preis 4 . .
Von dem volkstümlich gehaltenen Illustratns-
worke, von welchem Enie des leizten Jahres der c#ie
Band Ostafrika und vor einem halben Jahr der
zweite Bund Kamerun erschicnen ist. lint nunmehr
auch tdler dritte Band. (der uns nach Togo fuhm.
fertig vor.
Wir durchwandern an der Hand eine unier-
haltenden Textes und geschickt zunnmmengsellter
Bilder das Schutzgebiet, lernen die (ieschichte des
Landes kennen. Klima. Bodenbeschaffenheit. Land-
schaft, Florn und Fnuna. seine arbeitsame B’volkerung.
wie sie wohnt und sich kleitlet, wie sic Spielt um
tanzt. vie sie sich im Ackerbau. in der Viehtuch
und im Handel betutigt. Wir tun einen Blick in das
Fetischwesen, werden über die Bedentung des Islam
für das Schutagebiet und über die fruchtbringeiule
Tätigkeit der christlichen Missionen belehrt. machen
auch eine Fahrt auf den drei Eisenbahnstracken und
sokar eine Expedition in den Jorden des S#hun-
gebietes und lernen hierbei die wichtigsten Ome Ansche
Inlime. Misahöhe. Auklamt, Kete-Kratschi. SkCde.
Bussuri, Mangu und Jendi kennen. ZJum S#hluß schen
wir uns die Hauptstadt des Landes. Lomc, elv#s 20“
naueér an und besteiken hochbefridligt den auf der
Keede liczenden Woermann-Dampfer., der uns i#
18 Tagen in die Heimat zurückfühn.
Auch dieser Band des Werkes ist von dem ber-
kunmen Kolonialschriftsteller Rudolf Wagner bei#n
worten. Er schlicht sich. was die Auspnhl und Zu-
summonstellung der Bilder und die (rcliegenhen #uer
Ausstuttung anbelangt. Vünlig an die beitlen t#uherrn
Bünde an, von denen der ente (Ostafrikn) derarlmn
Anklang gefunden bat. dauß er schon in zweiter Aul-