Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Das  deutsche  Keich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  3.)  37

dings  so  unmäßig  heraugezogenen  Verbrauchssteuern  öffentlich  zustimmten
und  gerade  damit  die  gänzliche  Aufhebung  der  untersten  Stufen  der  Klassensteuer
  rechtfertigten.  Mit  Recht  wird  es  von  den  Mittelparteien  als  ein
überaus.  großer  Gewinn  für  die  Fortführung  der  gesamten  Steuerreform  und
die  ganze  fernere  Entwicklung  unserer  finanziellen  Gesetzgebung  angesehen,
daß  durch  die  unter  Zustimmung  des  Finanzministers  vom  Abgeordnetenhause
  gefaßten  Beschlüsse  zunächst  der  heftige  Angriff  der  letzten  Jahre  gegen
jede  ernste  Heranziehung  direkter  Steuern  glücklich  abgeschlagen  ist.  Die  Uberzeugung,
  daß  ein  starker  Prozentsatz  fühlbarer  direkter  Abgaben  notwendig
sei  zur  verhältnismäßigen  Belastung  der  besser  gestellten  Volksklassen  und  zur
Aufrechterhaltung  des  Gleichgewichte  im  Staatshaushalt  bei  den  unabhängig
von  dem  Bedürfnisse  schwankenden  Erträgen  der  Betrieberwaltunge.  und
indirekten  Abgaben,  hat  gesiegt  trotz  aller  Angriffe.  scheint  endlich  auch
innerhalb  der  Regierung  wieder  mehr  anerkannt  zu  werden  daß  die  direkten
Steuern  das  „Rückgrat“  einer  gesunden  Finanggebarung  abgeben  müssen.
Und  zugleich  sind  in  einer  auch  von  der  Regierung  nicht  mehr  bekämpften  „Resolution“
  des  Hauses  bereite  bestimmte  Wünsche  und  Zusagen  bezüglich  einer
notwendigen  Wiederbelebung  und  Fortbildung  des  bestehenden  Systems
unserer  direkten  Steuern  festgestellt  worden,  auf  welche  wir  ein  sehr  großes
Gewicht  zu  legen  haben.  Zunächst  handelt  es  ich  dabei  um  die  Revision
und  Fortbildung  der  bestehenden  Personalstener.  hat  das  Haus  zu  dem
Behufe  die  königliche  Staateregierung  aufgefordert,    „in  der  nächsten
Session  einen  Gesetzentwurf  vorzulegen,  durch  welchen  die  Einkommen=  und
Klassensteuer  reformiert  wird  unter  Beachtung  folgender  Hauptgrundsätze:
1)  die  Steuersätze  sind  mit  dem  geringen  Einkommen  fallend  abzustufen  derart,
  daß  der  Gesamtbetrag  der  den  Steuerpflichtigen  mit  einem  Jahrereinkommen
  von  nicht  mehr  als  6000  .M  zu  gewährenden  Erleichterungen  nicht
hinter  dem  Gesamtbetrage  der  denselben  durch  das  Gesetz  vom  10.  März  1881
gewährten  Erleichterungen  zurückbleibt;  2)  die  Berücksichtigung  besonderer,
die  Leistungsfähigkeit  beeinträchtigenden  Verhältniss  bei  der  Veranlagung  hat
in  höherm  Maße  als  bisher  mindestens  bis  zu  einem  Einkommen  von  nicht
über  6000  M  zu  erfolgen:  3)  durch  veränderte  Veranlagungsform  ist  die
gleichmäßige,  dem  wirklichen  Einkommen  entsprechende  Veranlagung  in  höherem
Maße  als  bisher  sicherzustellen  und  zu  dem  Ende  vor  allem  zu  dem  Grundsatz
  der  Deklarationspflicht  überzugehen.“  Man  war,  wenigstens  in  allen
Fraktionen  der  liberalen  Seite  des  Hauses,  zugleich  wohl  auch  darüber  einig,
daß  der  Betrag  der  direkten  Personalsteuern  „beweglich"  gemacht  werden
sollte,  schon  zur  Beförderung  einer  gewissenhaften  Deklaration;  aber  man  hat
diese  Forderung  —  zur  bessern  Vermeidung  jedes  Widerspruch-  der  Regierung
  —  in  die  Resolution  für  jetzt  noch  nicht  ausgenommen.  Das  kann  die
Presse  nicht  abhalten,  ihrerseits  ausdrücklich  auch  noch  hierauf  zu  dringen.
Dagegen  ist  in  die  Resolution  sofort  noch  die  Forderung  aufgenommen:  „auf
die  gleichzeitige  höhere  Besteuerung  des  Einkommens  aus  Kap-  italvermögen
  entweder  im  Rahmen  der  Einkommensteuer  oder  auf  andere  Weise
Bedacht  zu  nehmen.“  Diese  letztgenannte  Forderung  entspricht  besonders  den
oft  wiederholten  Forderungen  der  Konservativen  und  ist  bei  richtigem  Maßhalten
  auch  durchaus  begründek,  kann  aber,  unseres  Bedünkens,  nicht  wohl
—  Reform  der  Personalsteuer  in  genügender  Weise  ausgeführt
werden,  sondern  erst  in  dem  folgenden  Stadium  der  Reform  des  gesamten
Systems  der  direkten  Stenern,  d.  h.  im  Zusammenhang  mit  einer  gleichzeitigen
  Reform  auch  der  Gewerbesteuer  und  der  Grund=  und  Häusersteuer.
Das  aber  erfordert  wohl  noch  eine  geraume  Vorbereitungszeit  und  kann  für
die  „nächste  Session“  jedenfalls  noch  nicht  erwartet  werden.  —  Mit  dem  konservativen
  Festhalten  an  der  Fortbildung  des  deutschen  Systems  der  direkten