Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Zeugen Hendrik Petros, Willem und Engel- 
brecht nicht, wie sie behaupten und wie im 
vorhergehenden Abschnitte angenommen wird, 
bei dem Besuche des Kapitäns Dyer in 
Rooibank zugegen gewesen sind — weil 
Karl Leis einzig und allein mit Bezug- 
nahme auf Jan Sarop konstatiert, daß zu 
jener Zeit für gewöhnlich in Rooibank nur 
zwei (nun schon verstorbene) Hottentotten 
wohnten, und weil von Broen sich darauf 
beschränkt, mit offenkundiger Unbeständigkeit 
oder Unbestimmtheit auszusagen, er habe 
irgendeinen Eingeborenen sagen hören, daß 
alle einheimischen Bewohner des Landes, 
die bei der Annexion zugegen gewesen seien, 
gestorben seien, und er glaube, daß dies 
vor ungefähr einem Jahre gesagt worden 
sei; 
. daß, was auch immer die charakteristischen 
Eigenschaften der einheimischen Rasse, die 
das Walfischbai-Gebiet bewohnt, und die 
allgemeinen Charakterzüge, die man ihr zu- 
schreibt, sein mögen, man doch nicht den 
Wert der von den dieser Rasse angehörigen 
Individuen abgelegten Zeugnisse vollstständig 
leugnen darf, vor allem wenn diese Aus- 
sagen durch andere ähnliche Aussagen euro- 
päischer Staatsangehöriger bestätigt sind; 
.daß, wenn in der Aussage des Hottentotten 
Willem ein Irrtum begangen wird, da er 
annimmt, daß sich der Kapitän Dyer in 
Ururas und in Zwartbank im Jahre 1878 
aufhielt, auch der deutsche Zeuge Sichel, wie 
in der Erwägung (Considerando) XXXVIII 
gezeigt worden ist, mit Bezug auf das Lager- 
haus der für Rechnung der Herren Wilmer 
und Envensen fortgeschafften Waren einen 
Irrtum begeht und die Beurteilung des 
Missionars Böhm irrig ist, wo er sagt, daß, 
wenn man die Grenzen des Gebietes weiter 
nach Osten von der Scheppmansdorfer Kirche 
verlegte, dies nichts anderes bezwecken würde, 
als eine größere Menge von Flußsand zu 
annektieren; 
. daß, auch wenn man das Zeugnis des 
Mr. Dixon wegen der ihn betreffenden Be- 
urteilung, die in den deutschen Behauptungen 
angedeutet wird, als unbrauchbar bei Seite 
läßt, auf dieselbe Weise, wie man aus einem 
ähnlichen Grunde das in dem britischen 
Memorandum angefochtene Zeugnis des 
Herrn Koch als unbrauchbar bei Seite lassen 
muß, man doch nicht umhin kann, zu den 
angeführten Zeugnissen der Eingeborenen 
die der Herren Dyer, Wrey und Sandys 
hinzuzufügen, weil, wenn man auch betreffs 
des ersteren konstatiert hat, daß die von ihm 
  
*— 
nach der Zeit der Annexion gemachten Aus- 
sagen nicht den entscheidenden Wert der 
zuerst gemachten haben, sie trotzdem ein 
Element des vernünftigen Urteils enthalten, 
das, wie die vorhergegangenen Aussagen, 
beachtet zu werden verdient, ohne daß man 
unterläßt, anzuerkennen, daß es (dieses 
Zeugnis), wie alle übrigen, an Mängeln 
leidet und keine volle Beweiskraft besitzt. 
LII. In der Erwägung, daß der Widerspruch 
zwischen den deutschen Zeugnissen und denen, die 
von Großbritannien angeführt sind, hinreicht, um 
nicht für erwiesen zu erachten, daß, wie in den 
ersteren behauptet wird, es bis zum Jahre 1885 
allgemeine Ansicht war, daß die Ostgrenze von 
Walfischbai nahe bei der Kirche von Scheppmans- 
dorf vorbeiging, indem vielmehr zur Ehre der 
Glaubwürdigkeit, die die Zeugen beider Parteien 
verdienen, anzunehmen ist, daß schon zu jener 
Zeit das Verständnis der Annexionsproklamation 
entgegengesetzte Ansichten hervorrief, die Vorboten 
der schwebenden Streitfrage waren, und von 
denen jede sich in dem Zeugenverhör der Hohen 
Partei, die sie zum Beweise heranzieht, wider- 
spiegelt. · 
LIII. In der Erwägung, daß, nachdem die 
Beweisgründe, die man dargelegt hat, um die 
Ansicht aufrecht zu erhalten, daß das Plateau, 
so wie es vorher genau beschrieben worden ist, 
und. mit demselben das Walfischbai-Gebiet an den 
Gebäuden der Mission von Scheppmansdorf 
endigen, untersucht und beantwortet worden sind, 
die Ausdehnung des Plateaus und des Walfischbai- 
Gebietes in östlicher Richtung bis Ururas wegen 
der topographischen Beschaffenheit der Gegend er- 
forderlich ist, welche, wenn sie bis zur Schepp- 
mansdorfer Kirche wegen der Erhöhung ihres 
Niveaus und der Gleichheit ihrer weiten Ober- 
fläche ein „Plateau“ genannt werden kann, bis 
Ururas keines von beiden charakteristischen Merk- 
malen und im allgemeinen auch nicht ihre 
Orientierungslage und Gestalt verliert, was, so- 
lange etwas anderes nicht ausdrücklich bewiesen 
ist, einen zu der Annahme berechtigt, daß man 
eine derartige topographische Einheit nicht teilen 
darf, wenn man sich nicht der Gefahr aussetzen 
will, das Plateau zu teilen, das der Kommandant 
Dyer, in Anbetracht des natürlichen Sinnes seiner 
Worte, vollständig und nicht teilweise (in die 
Annexion) einschließen wollte. 
LIV. In der Erwägung, daß diese topo- 
graphische Einheit des Plateaus bis Ururas von 
dem deutschen Kommissar Dr. Goering anerkannt 
wurde, wie am Ende des Tatbestandes (Resul- 
tando) XVIII gesagt worden ist, und durch 
Mr. Simpson in seinen Aussagen vor der „Ge- 
meinsamen Kommission“ vom Jahre 1885, in einer
	        
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