Gesellschaft Nordwest- Kamerun.)
Das elfte Geschäftsjahr stand unter dem geichen
des Vorgehens des Staatssekretärs des Reichs-Kolo-
nialamts, der aus Anlaß der im letzten Bericht er-
wähnten Meinungsverschiedenheit über die Anslegun
der Bestimmungen des Konzessionsvertrages, betreffen
Wegebanten, erklärt hatte, daß er von diesem Vertrage
zurücktrete. Der von uns eingeleiteten Klage gegen-
über hat das Reichs-Kolonialamt zunächst den Einwand
erhoben, daß der Rechtsweg an das ordentliche Gericht
nicht zulässig sei. Das Landgericht I Berlin, bei
welchem der Rechtsstreit anhängig ist, hat diesen
Standpunkt des Reichs-Kolonialamts nicht akzep-
tiert, den Einwand der Unzulässigkeit des Rechts-
weges vielmehr durch Urteil vom 18. Oktober d. Js.
verworfen. Erst nach Rechtskraft dieses Urteils kann
zur Sache selbst verhandelt werden, da das Reichs-
Kolonialamt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über
die erwähnte Einrede die Einlassung zur Hauptsache
verweigert hat. ’
Unter dieser Sachlage leidet die Gesellschaft na-
türlich in außerordentlichem Maße, denn wenn wir
auch auf den schließlichen Ausgang des Prozesses ver-
trauen, sind wir doch in der Ausübung unserer eigent-
lichen Konzessionsrechte, der Verwertung des uns zu-
stehenden Kronlandes, während der Dauer des Prozesses
lahmgelegt, und das ist für die Gesellschaft um so
mißlicher, als gerade jetzt sich das Interesse für unser
Gebiet geltend macht und die ersten Anläufe für eine
hünstige Entwicklung zu verzeichnen wären.
Im Berichtsjahre ist der Ban der Kamernn-
Nordbahn bis nahe an die Südwestgrenze unseres
Konzessionsgebiets herangeführt worden. Die hierdurch
geschaffenen günstigeren Verhältnisse konnten aber
unsererseits nicht ausgenützt werden, weil die plan-
mäßige Abgabe von Land durch die freie Ausübung
unserer Konzessionsrechte bedingt ist. Nur in ganz
vereinzelten Fällen ließen sich auf Gefahr der Erwerber
ben von Land im Wege der Verpachtung mit
vorbehaltenem Kauf zu von Jahr zu Jahr steigenden
Preisen in die Wege leiten und dadurch die ersten,
einstweilen noch geringen, Einnahmen an Pachtgeldern
auf dem Landverwertungskonto erzielen.
Zur Sicherung unserer Ansprüche auf Kronland
wurden auch im Berichtsjahre ausgedehnte vorläufige
*) Aus dem 11. Jahresbericht (1910).
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Besitzergreifungen durch eigens entsandte Beauftragte
vorgenommen und durch sichtbare steinerne Grenz-
zeichen kenntlich gemacht.
ir erwarben aus Eingeborenenhand eine bei
Ekoyang in geringem Abstand von unserer Olfabrik
in Mamfe gelegene, mit Olpalmen verschiedener Alters-
stufen bepflanzte Fläche von 97½ ha, die unter sach-
bemäber Bearbeitung eine regelmäßige, steigende Aus-
eute gewähren wird.
Unter unserer Mitwirkung ist im laufenden Ge-
schäftsjahre eine neue Gesellschaft gegründet worden,
die den Betrieb von Faktoreien im Konzessionsgebiete
zur Aufgabe hat. Wir haben in diese Gesellschaft —
die Bremer Nordwest-Kamernn-Gesellschaft
m. b. H. zu Bremen — die Bestände unserer Fakto-
reien in Mamfe. Rssanakang, Tinto und Ba-
menda eingebracht und sind an dem 500 000 ¾ be-
tragenden Gesellschaftskapital mit der Hälfte beteiligt.
Wir dürfen mit einer günstigen Entwicklung dieses
neuen Unternehmens rechnen.
Unsere Fabrik in Mamfe und die Großplantage
bei Abonando haben sich immer noch nicht in der
von uns erwarteten Weise entwickeln können. Einer
angemessenen Ausdehnung dieser Unternehmungen zu
rentablerer Ausgestaltung steht auch hier die Haltung
der Regierung im Wege, da die erste Vorbedingung
der Ausstattung mit hinreichendem Landbesitz, bei der
Fabrik zur Sicherstellung der Anlieferung der Olfrüchte
aus eigenen Beständen, bei der Pflanzung zur Aus-
breitung des Betriebes, bis auf weiteres nicht erfüllt
werden kann.
*# *
Dem Gewinn= und Verlustkonto für 1910
ist zu entnehmen, daß der Nutzen auf Waren und
Importen 80 752 ¾“ betragen 146 zu denen 10 054.1
Pachteinnahmen treten. Die Kosten der Okkupations-
und Vermessungstätigkeit sind mit 16 209 ¼ dem Kon-
zessions= und Landbesitzkonto zugeschrieben worden,
das danach mit 727 188 Ac zu Buch steht. Dagegen
erforderten Gehälter und Unkosten in Berlin und
Kamernn 82 204 K, Zinsen 19 115 , Ubernahme der
Abschlußsalden von Kamerun 39 379 ¼¾ und Abschrei-
bungen 32 436 /C. Es resultiert somit aus dem Be-
triebe ein Verlust von 82 328 (1909: 180 082/
Verlust), wodurch die Unterbilanz auf 2 192 741 ./¾ an-
gewachsen ist. Das Grundkapital beträgt 4 860 000 Mc,
doch sind davon 988 104 .# noch nicht eingezahlt.
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten.
Der Faserhongreß in Seoerabosa 1911.7)
Faserkongreß und-ausstellung““) wurdenprogramm-
eemäß Anfang Juli d. Is. in Soerabaja eröffnet. r
ongreß wurde nach Vbhaltung von zehn Sitzungen
am 10. Juli geschlossen, während die Ausstellung noch
bis Ende August offen blieb. Wemngleich die ganze
Veranstaltung nicht von pomphafter Größe war, stellte
sie doch nach Anlage, Beteiligung, Besuch und Be-
deutung für die Zukunft ein wichtiges Ereignis der
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1911, S. 852 ff. (Aus einem
Bericht des Kaiserl. Konsulats in Soerabaja vom
8. August 1911. " *!45•
*#) Vgl. hierüber die von der „Ständigen Aus-
stellungskommission für die deutsche Industrie“ ver-
öffentlichten Berichte.
Wirtschaftsgeschichte Niederländisch-Indiens, wie auch
einen Erfolg der niederländisch-indischen Regierung dar,
ie das gange Unternehmen auf das beste vorbereitei
und durchgefuͤhrt hat.
Neben der genannien Kolonialregierung können
auch die Vereinigten Staaten von Amerika mit großer
Gennugtuung auf die Veranstaltung zurückblicken. Der
Kongreß gab den Amerikanern Gelegenheit, zu zeigen,
daß sie auf dem Gebiete der Baumwollkultur und der
damit zusammenhängenden Faserkulturen die meiste
Erfahrung und die beste Fachwissenschaft besitzen.
Insbesondere war das ganze Unternehmen aber
auch ein Erfolg Deutschlands, das in mehrfacher
Beziehung erfreulich hervortrat. Bei der Begrüßung
und den offiziellen Ansprachen ward unter den fremden
Sprachen deutsch an erster Stelle gesprochen. Deutsch