Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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arbeitenden 9 dmi ten Hyp h 
bet gewähren können, wenn auch vorläufig in 
1r cheidener Höhe. Das letzte ist meines Erachtens 
otwendig, aber das Unangenehme bei der Sache. 
janche, Illusion, der man sich im Gedanken an 
d# Errichtung eines Kreditinstituts hingibt, wird 
gertüt werden, wenn man an die, wie es er- 
e erlich ist, vorsichtige Schätzung der Werte 
antrit und diese dann weit niedriger einge- 
" ht werden, als mancher sie selbst schätzt. Höher 
en bis zum Grunderwerbspreis wird man selbst 
un armen, die bereits mit Steinhäusern versehen 
W mit Vieh leidlich bestockt sind, zur Zeit noch 
unht gehen können, wenn man die Sicherheit der 
9a Zugebenden Pfand= oder Hypothekenbriefe nicht 
fährden will. Auch eine schnelle Amortisation 
ird man daneben fordern müssen. 
niliseobdem, glaube ich, wird man hier anfangen 
sen. Staatsanwali Dr. Fuchs hat dem 
alonial-Kongreß einen wohl durchdachten Plan 
ertcelegt, wie man ein solches Kreditinstitut be- 
auenden könnte. Er geht von dem Gedanken 
ober man solle staatliche Institutionen schaffen 
Int- ein Gemisch von staatlichen und privaten 
#ltiuutionen, ähnlich wie die Pfandbrief-Institute 
ur Landes-Kreditkassen es sind, die nicht den 
senaurratischen Mechanismus des Staates zu 
5 chten brauchen, sondern unter Mitwirkung der 
K unmer den Kredit gerade zur Sicherheit eines 
Audigen Betriebes gewähren und durch staatliche 
bektel unterstützt werden. Er verlangt, daß ein 
denmmter Betrag von etwa 2 000 000. aus 
* jetzt durch die Diamanteneinnahmen zu er- 
artenden Überschüssen der Kolonie reserviert 
L#ur e, daß damit gewissermaßen ein Garantie- 
* gegeben und darauf eine Kreditanstait ge- 
un et werde, die diese Sicherheit im Depot hat 
üer daraufhin, sowie auf die ausgeliehenen Hypo- 
so ken Pfandbriefe ausgeben kann. Es ist das 
abdacht, daß diese Anstalt wie unsere Landes- 
uns#sbanstalten oder Landeskultur-Rentenbanken 
8 ndbare, amortisierbare Darlehen gibt, aber 
der Recht der Zwangsvollstreckung hat und in 
und 8 ist, bei säumigen Schuldnern Zinsen 
vin ückzahlungen zwangsweise einzutreiben. Er 
* dann weiter eine Solidarhaft aller be- 
könnnen Farmen für die Ausfälle, die entstehen 
Ia en und würde dadurch die Sicherheit der 
ndbriefe noch steigern. 
EM b das Reich direkt Kapitalmittel zur Ver- 
Leuen stellt oder ob das Schutzgebiet in gewisser 
okhung die Garantie für die Zinsen und die 
de isationsquoten übernimmt, das ist eine Frage, 
wenr #rnr der Finanzlage abhängt. Ich hätte, 
wenn die Mittel vorhanden sind, nichts dagegen, 
den „das Reich von den jetzt unerwartet kommen- 
broßen Einnahmen aus den Diamanten einen 
  
Teil für die Befruchtung der Farmbetriebe zurück- 
stellen würde. Denn das wesentlichste für unsere 
Kolonien ist, daß der Farmbetrieb sich in einer 
Weise konsolidiert, daß, wenn die Diamanten und 
der Erzreichtum nicht mehr vorhanden sein sollten, 
wir auch aus dem Grund und Boden eine 
Einnahmequelle erwarten können. Wenn dazu 
Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, so 
ist es besser, wenn man denen, die dort sind, die 
sich den Anfang einer wirtschaftlichen Existenz 
bereits geschaffen haben, durch staatliche Mittel 
eine schnellere Fortentwicklung ihrer wirtschaftlichen 
Existenz ermöglicht, als wenn man große An- 
siedlungsfonds schafft, Leute in die Kolonien 
hineinlockt und ihnen Vorschüsse gibt. Ich glaube, 
so gut man für diese Ansiedlungsbeihilfen Geld 
aussetzt, könnte man von seiten des Reiches Mittel 
einer solchen Landes-Kreditkasse zur Verfügung 
stellen. Man könnte auf eine Verzinsung ganz 
verzichten, denn das Institut wird reichen Segen 
bringen. Jedenfalls halte ich dafür, daß man 
staatliche Unterstützung sehr wohl und recht bald 
beanspruchen kann, um die Möglichkeit zu schaffen, 
trotz der dortigen schwierigen Verhältnisse eine 
solide Weiterentwicklung zu garantieren. Man 
muß einen dauernden, am liebsten unkündbaren 
Kredit schaffen, der dem Farmer ermöglicht, statt 
auf lange Abzahlungsfristen seine Farm zu er- 
werben, feste Besitztitel zu erhalten, auf die hin 
er eventuell auch Privatkredit viel leichter in 
Anspruch nehmen kann. 
Der feste, sichere Besitz ist von großem Wert. 
Wir haben in Ostafrika beispielsweise die Ein- 
richtung, daß man Kronland nicht verkauft, son- 
dern es mit Verkaufsrecht verpachtet. Die jähr- 
liche Pachtsumme wird auf den Kauppreis an- 
gerechnet und nach einer Reihe von Jahren wird 
dem Farmer das Land als Eigentum zugewiesen, 
sofern er alle Bedingungen erfüllt hat. Damit 
ist für ihn die Sicherung eines Kredits wesentlich 
erschwert, weil er noch keinen Besitz hat, den er 
eventuell als Garantie dem Gläubiger verpfänden 
könnte. Wenn ihm dagegen ein solches Darlehen 
an erster Stelle anfangs gering, später höher 
amortisierbar gegeben wird, und er dadurch in 
den freien Besitz des Titels käme, dann wäre er 
sehr viel eher in der Lage, auch Kredit zu nehmen, 
der als zweite oder dritte Hypothek von anderen 
Leuten gegeben wird. Deshalb wäre die Schaffung 
einer Landes-Kreditanstalt auch für Ostafrika von 
größter Bedeutung für die Weiterentwicklung. 
Ich gebe nun ohne weiteres zu, daß in den 
tropischen Kolonien die Verhältnisse noch weniger 
sicher sind. Wir haben auch dort in den Plan- 
tagenkulturen einen sehr gesunden Fortschritt zu 
verzeichnen. Ich glaube, daß auch die großen 
Werte, die in Ostafrika, Togo und Kamerun in
	        
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