Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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brauchen, ehe sie im nächsten Lebensstadium wieder 
auf ein Rind übergehen können, ist jede An- 
keckungsgefahr beseitigt, wenn man vor Ablauf 
ieser Zeit die Rinder in die zweite Quarantäne- 
bopel überführt. Dort wartet man noch 15 Tage, 
um alle erkrankten auszusondern, die man vor Ab- 
auf des Quarantänemonats sicher auch ohne 
Thermometer herausfinden kann, da sie entweder 
vor Ablauf sterben oder doch sichtbar schwer er- 
anken. 
Durch diesen Weidewechsel des Viehes ist die 
Gefahr einer weiteren Infektion nicht endgültig 
beseitigt. Aber wo das Dippen noch nicht ein- 
geführt ist und die Seuche plötzlich ausbricht, ist 
le geschilderte Abwehrmaßnahme die wirksamste. 
Außer den Quarantänekoppeln müssen auch 
die Weidestrecken, über welche hinweg das Vieh 
in diese hereingetrieben wurde, 15 Monate lang 
ei von Rindern gehalten werden, in welcher 
Zeit alle Zecken absterben, da sie ohne Wirtstier 
einfach verhungern. 
Wenn auf einer in Koppeln eingeteilten Farm 
dum Weiden des Viehs diese Koppeln der Reihe 
nach in Anspruch genommen werden, wenn die 
derlassenen Koppeln dann immer 14 Monate frei 
on Vieh gehalten werden und wenn Vorsorge 
getroffen wird, daß Zecken nicht in reine Koppeln 
verschleppt werden, dann muß allmählich die Farm 
auch ohne Dippen zeckenfrei werden. 
Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung 
er Seuche. 
Die Einschleppung der Seuche kann verhindert 
erden, wenn alle Vieheinfuhr aus verseuchten 
egenden unmöglich gemacht wird. Daß diese 
Maßnahme wirksam ist, sieht man daraus, daß 
mn der Tat die Seucheneinschleppung nach dem 
Wange-Freistaat und der Kapkolonie jahrelang 
adurch verhindert worden ist. Um die Einfuhr 
7 verhindern, sind strengste Maßnahmen dort 
lotwendig, wo die Gefahr besteht, daß trotz er- 
assener Verbote Vieh über die Grenzen gebracht 
* Das ist in besonders hohem Maße der 
lan den Grenzen der Eingeborenendistrikte, 
Hbdie Neger an der althergebrachten Sitte, bei 
deirat die Mitgift in Gestalt von Vieh auszuzahlen, 
rW aller Transportverbote zäh festhalten. Die 
bi Betracht kommenden Territorien müssen nicht 
doß durch Zäune abgesperrt werden, sondern 
nge Bewachung der Grenzzäune ist absolut 
otwendig. 
ust einmal erst die Seuche in einem Distrikt 
beissebrochen, so ist die Anmeldung jedes Krank- 
Mickalles von größter Wichtigkeit. Die Anmelde- 
ht muß für alle Viehbesitzer obligatorisch ge- 
werden, denn von der schleunigen sicheren 
a 
D# des ersten Falles hängt in hohem Grade 
  
der Erfolg der zu treffenden Schutzmaßregeln ab. 
Es ist in Südafrika üblich, eine Krankheit, an 
der ein einzelnes Rind eingeht, als Gallenfieber 
oder stop sickness= zu diagnostizieren und sich 
darüber nicht zu beunruhigen. 
Wie vorher gesagt, vergehen nun aber sechs 
Wochen zwischen dem ersten Seuchenfall und dem 
nächsten. In einer großen Anzahl von Fällen 
haben die betroffenen Farmer den ersten Aus- 
bruch des Ostküstenfsiebers gar nicht beachtet, 
sondern den Tod des erstinfizierten Rindes sorg- 
los als Folge einer vereinzelten Erkrankung hin- 
genommen. 
Wären die nötigen Schutzmaßregeln, wie sie 
vorher beschrieben sind, gleich nach diesen ersten 
Fällen getroffen worden, so hätten unzählige 
Rinder gerettet werden können. Leider ist die 
erste Diagnose des Ostküstenfiebers für den Laien 
unmöglich. 
Der Tierarzt kann die Diagnose mit Hilfe 
des Mikroskopes, dann aber mit absoluter Sicher- 
heit stellen. Hierzu müssen sowohl Blut= wie 
Lymphdrüsen= bzw. Milzpräparate mikroskopisch 
geprüft werden. 
Wenn ein Rind sichtbar erkrankt ist, so ist 
sofort ein Blutausstrich aus dem Ohr zu machen. 
Wenn ein solches Tier später eingeht, macht man 
Ausstriche von den inneren Organen, vorzüglich 
von der Milz. 
Die amtlichen Maßnahmen zwecks Feststellung 
der Seuche müssen so einfach wie mäöglich ge- 
staltet werden. In dieser Hinsicht sind die Maß- 
nahmen Transvaals musterhaft. — 
Farmer zeigen den Krankheitsausbruch der 
nächsten Polizeistation an. Alle Polizeiposten 
sind mit gläsernen Objektträgern versehen, mit 
gedruckten Vorschriften, wie man Blutpräparate 
für mikroskopische Untersuchungen zu machen hat, 
und mit Kuverts zum Versandt der Präparate. 
Der Polizist geht nach der betreffenden Farm, 
macht die Blutpräparate, die er dem tierärztlichen 
G ts-Laboratorium gleichzeitig mit einem 
gedruckten Formular übersendet, in das er die 
Beobachtungen, welche beim Ausbruch der Krank- 
heit dort gemacht worden sind, eingetragen hat. 
Die Farm wird unter vorläufige Quarantäne ge- 
stellt, bis die Resultate der mikroskopischen Unter- 
suchungen der Präparate bekannt gemacht werden. 
Wenn die Seuchengefahr groß ist, sollte jeder 
Farmer im Besitz von gläsernen Objektträgern 
und vorschriftsmäßigen Kuverts sein und wissen, 
wie Blutpräparate gemacht werden müssen. 
Ist die Krankheit als Ostküstenfieber fest- 
gestellt, so wird endgültig Quarantäne über die 
Farm verhängt. Diese Quarantäne wird erst 
aufgehoben, wenn 15 Monate nach dem letzten 
Todesfall an Ostküstenfieber verstrichen sind.
	        
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