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brauchen, ehe sie im nächsten Lebensstadium wieder
auf ein Rind übergehen können, ist jede An-
keckungsgefahr beseitigt, wenn man vor Ablauf
ieser Zeit die Rinder in die zweite Quarantäne-
bopel überführt. Dort wartet man noch 15 Tage,
um alle erkrankten auszusondern, die man vor Ab-
auf des Quarantänemonats sicher auch ohne
Thermometer herausfinden kann, da sie entweder
vor Ablauf sterben oder doch sichtbar schwer er-
anken.
Durch diesen Weidewechsel des Viehes ist die
Gefahr einer weiteren Infektion nicht endgültig
beseitigt. Aber wo das Dippen noch nicht ein-
geführt ist und die Seuche plötzlich ausbricht, ist
le geschilderte Abwehrmaßnahme die wirksamste.
Außer den Quarantänekoppeln müssen auch
die Weidestrecken, über welche hinweg das Vieh
in diese hereingetrieben wurde, 15 Monate lang
ei von Rindern gehalten werden, in welcher
Zeit alle Zecken absterben, da sie ohne Wirtstier
einfach verhungern.
Wenn auf einer in Koppeln eingeteilten Farm
dum Weiden des Viehs diese Koppeln der Reihe
nach in Anspruch genommen werden, wenn die
derlassenen Koppeln dann immer 14 Monate frei
on Vieh gehalten werden und wenn Vorsorge
getroffen wird, daß Zecken nicht in reine Koppeln
verschleppt werden, dann muß allmählich die Farm
auch ohne Dippen zeckenfrei werden.
Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung
er Seuche.
Die Einschleppung der Seuche kann verhindert
erden, wenn alle Vieheinfuhr aus verseuchten
egenden unmöglich gemacht wird. Daß diese
Maßnahme wirksam ist, sieht man daraus, daß
mn der Tat die Seucheneinschleppung nach dem
Wange-Freistaat und der Kapkolonie jahrelang
adurch verhindert worden ist. Um die Einfuhr
7 verhindern, sind strengste Maßnahmen dort
lotwendig, wo die Gefahr besteht, daß trotz er-
assener Verbote Vieh über die Grenzen gebracht
* Das ist in besonders hohem Maße der
lan den Grenzen der Eingeborenendistrikte,
Hbdie Neger an der althergebrachten Sitte, bei
deirat die Mitgift in Gestalt von Vieh auszuzahlen,
rW aller Transportverbote zäh festhalten. Die
bi Betracht kommenden Territorien müssen nicht
doß durch Zäune abgesperrt werden, sondern
nge Bewachung der Grenzzäune ist absolut
otwendig.
ust einmal erst die Seuche in einem Distrikt
beissebrochen, so ist die Anmeldung jedes Krank-
Mickalles von größter Wichtigkeit. Die Anmelde-
ht muß für alle Viehbesitzer obligatorisch ge-
werden, denn von der schleunigen sicheren
a
D# des ersten Falles hängt in hohem Grade
der Erfolg der zu treffenden Schutzmaßregeln ab.
Es ist in Südafrika üblich, eine Krankheit, an
der ein einzelnes Rind eingeht, als Gallenfieber
oder stop sickness= zu diagnostizieren und sich
darüber nicht zu beunruhigen.
Wie vorher gesagt, vergehen nun aber sechs
Wochen zwischen dem ersten Seuchenfall und dem
nächsten. In einer großen Anzahl von Fällen
haben die betroffenen Farmer den ersten Aus-
bruch des Ostküstenfsiebers gar nicht beachtet,
sondern den Tod des erstinfizierten Rindes sorg-
los als Folge einer vereinzelten Erkrankung hin-
genommen.
Wären die nötigen Schutzmaßregeln, wie sie
vorher beschrieben sind, gleich nach diesen ersten
Fällen getroffen worden, so hätten unzählige
Rinder gerettet werden können. Leider ist die
erste Diagnose des Ostküstenfiebers für den Laien
unmöglich.
Der Tierarzt kann die Diagnose mit Hilfe
des Mikroskopes, dann aber mit absoluter Sicher-
heit stellen. Hierzu müssen sowohl Blut= wie
Lymphdrüsen= bzw. Milzpräparate mikroskopisch
geprüft werden.
Wenn ein Rind sichtbar erkrankt ist, so ist
sofort ein Blutausstrich aus dem Ohr zu machen.
Wenn ein solches Tier später eingeht, macht man
Ausstriche von den inneren Organen, vorzüglich
von der Milz.
Die amtlichen Maßnahmen zwecks Feststellung
der Seuche müssen so einfach wie mäöglich ge-
staltet werden. In dieser Hinsicht sind die Maß-
nahmen Transvaals musterhaft. —
Farmer zeigen den Krankheitsausbruch der
nächsten Polizeistation an. Alle Polizeiposten
sind mit gläsernen Objektträgern versehen, mit
gedruckten Vorschriften, wie man Blutpräparate
für mikroskopische Untersuchungen zu machen hat,
und mit Kuverts zum Versandt der Präparate.
Der Polizist geht nach der betreffenden Farm,
macht die Blutpräparate, die er dem tierärztlichen
G ts-Laboratorium gleichzeitig mit einem
gedruckten Formular übersendet, in das er die
Beobachtungen, welche beim Ausbruch der Krank-
heit dort gemacht worden sind, eingetragen hat.
Die Farm wird unter vorläufige Quarantäne ge-
stellt, bis die Resultate der mikroskopischen Unter-
suchungen der Präparate bekannt gemacht werden.
Wenn die Seuchengefahr groß ist, sollte jeder
Farmer im Besitz von gläsernen Objektträgern
und vorschriftsmäßigen Kuverts sein und wissen,
wie Blutpräparate gemacht werden müssen.
Ist die Krankheit als Ostküstenfieber fest-
gestellt, so wird endgültig Quarantäne über die
Farm verhängt. Diese Quarantäne wird erst
aufgehoben, wenn 15 Monate nach dem letzten
Todesfall an Ostküstenfieber verstrichen sind.