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Viehbestand und Srnteergebnisse des Transvaal
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Der von dem Ackerbau-Departement in Pre-
toria veröffentlichten Statistik über den Viehbestand
und die Ernteergebnisse im Transvaal werden
die folgenden Angaben entnommen:
Im Jahre 1909/10 (endigend mit 30. Juni)
waren an Vieh, welches den Weißen gehörte,
vorhanden: 649 886 Stück Rindvieh (darunter
243369 Kühe, 112 390 Färsen unter zwei Jahren,
13 144 Stiere, 280 983 Ochsen), 54 709 Pferde,
15 158 Maultiere, 41 676 Esel, 2 019 614 Woll-
schafe, 827 464 andere Schase, 181346 Angora-
ziegen, 431250 andere Ziegen, 80 868 Schweine,
3577 Strauße und 1057 588 Stück Geflügel.
Die Erträge der Viehzucht und die Ernte-
ergebnisse der Weißen im Jahre 1909/10 waren
folgende: 1 519 456 Pfund Butter, 6702 Pfund
Käse, 9 730 587 Pfund Wolle, 396 890 Pfund
Angorahaare, 2088 Pfund Straußenfedern,
2179 018 Sack Mais, 232 440 Sack Weizen,
18 387 Sack Hafer, 108 318536 Pfund Haferhen,
7147 Sack = 2579632 Pfund Gerste, 23 816220
Pfund Manna, 102 187 Sack Kaffernkorn, 9915
Sack Erdnüsse, 257 812 Sack Kartoffeln und
5 346 430 Ppfund Tabak. Ferner waren 3458
Morgen mit Tabak und 2781 Morgen mit Luzerne
bestellt und 320 763 Orangenbäume, von denen
43845156 Orangen geerntet wurden, 1072209
Weinstöcke und 3305 846 andere Obstbäume vor-
handen. Das bewässerte Kulturland bestand in
101 314 und das trockene in 665 507 Morgen.
Was die Eingeborenen aunbetrifft, so hatten
sie nach der Statistik im Jahre 1909/10;: 339132
Stück Rindvieh, 5791 Pferde, 976 Maultiere,
22307 Esel, 322630 Schafe (außer Wollschafen),
896 386 Ziegen (Angoraziegen ausgenommen)
und 91 163 Schweine. Ihre Ernte bestand in
1 176 091 Säcken Mais und 555 657 Säcken
Kaffernkorn. «
(Aus der „The Union of South Africa Government
Gazette“ in Pretoria vom 14. Febr. 1911.)
Ausfuhr Dahomeys im Jahre 1910.
Der Wert der Ausfuhr von. Dahomehy belief
sich im Jahre 1910 auf 17 759 880 Fr. gegen-
über 16 163 410 Fr. im Vorjahre. Die wich-
tigsten Ausfuhrartikel wiesen 1910 (und 1909)
folgende Werte in 1000 Fr. auf: Palmkerne
9979,9 (8123,3), Palmöl 6333,9 (6448,0), Fische,
getrocknet, gesalzen, geräuchert 440,7 (260,5),
Mais 171,5 (700,0), Kopra 148,8 (99,4), mit
Baumwolle gemischte Wolle 140,1 (130,0).
(Nach dem Bulletin de POffice Colonial Nr. 40.)
Gamvbia.
Vorschriften für die Ausfuhr von
Elefantenzähnen.
Durch Verordnung vom 27. März 1911
(Nr. 6/1911) ist die „Wild Animals Birds and
Fish Preservation Ordinance, 1911“ dahin ab-
geändert worden, daß für den Ankauf, Verkaus,
Tauschhandel und die Ausfuhr von Elefanten-
zähnen ein Mindestgewicht der Zähne festgesetzt
worden ist. (The Board of Trade Journal.)
Liter atur-Bericht.
Karte von Kumerun 1: 300000. Blatt G3 und
Berlin bei Dietrich Reimer (Ernst Vobsen).
2 K pro Blatt.
Von der Karte von Kamerun 1: 300000 sind
zWci neue Scktionen erschienen. G3 (Oume-Station)
enthült das in letzter Zeit vich genannte, kantschuk-
reiche Makn-Gebiet und die verkchrspolitisch wich-
tigen Oberlüufe der Flüsse Njong und Dume mit
ihrem geographisch interessanten, gemeinsamen Quell-
gebiet zwischen Abong-Mbang und Dume-Station.
H3 (Lomic) bildet die südliche Fortsctzung des vor-
nannten Blattes bis an die französische Grenze.
insichtlich der Ausführung der Karten verweisen
wir auk die Angaben des Herrn Moisel im „Kol. BIl.“
1910, Nr. 23, S. 927 ff. und dic jeder Karte beigegebenen
13.
Preis
Begleitworte.
Dr. Jur. Heinrich Pohl: Deutsche Prisengerichts-
barkeit, ihre Reform durch das Hanger Abkommen
vom 18. Oktober 1007. Tübingen 1911. Verlag
von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Preis 4/% 6.
Der Verfasser bespricht zunüchst unter geschicht-
lichen Rückblicken den. Grundgedanken der Prisen-
gerichtsbarkeit, deren ursprüngliche Aufgabe die Kon-
trolle der Kaperschiffe war. Sodann folgt eine Dar--
stellung des zur Zeit geltenden deutschen formellen
PTrigenrechts. Der Verfasser erörtert die Entstehungs-
keschichle des Reichsgesetzes vom 3. Mürz 1884, das
diesc Materie ordnct, und behandelt cingehend dessen
Inbalt. Auch die Verordnung vom 15. Februar 1889,
welche die Ausübung der Prisengerichtsbarkeit aus
Anlal der ostafrikanischen Blockade regelte, unterzicht
er einer gennueren Besprechung, da sie als Beispiel
einer für den Kriegsfall auf Grund des erwähnten
Gesetzes zu erlassenden Kaiserlichen Verordnung dienen
könne.
Von dem deutschen Rechte als fester Grundlage
ausgehend, gelangt der Verfasser demnächst zu dem
Hauptteil seiner Schrift, der „Internationalisierung“ —
wie er sich ausdrückt — der Prisengerichtsbarkeit.
Nachdem er als Einleitung eine Ubersicht über die
historische Entwicklung der Idee einer internationalen
Prisengerichtsbarkeit gegeben hat, schildert er den
Gang der Verhandlungen der zweiten Hanger Friedens-=
konkferenz, die zu dem — vom Deutschen Reiche bis-
her noch nicht ratifizierten — Abkommen über die
Errichtung eines internationalen Prisenhofes vom