G V709 20
an;z je nach der Beschaffenheit des Bodens etwa
1¼ ebm Erdbewegung. Man konnte beobachten,
daß unter 50 Arbeitern 6 etwa um 11 Uhr vor-
mittags, 20 um 2 Uhr, 16 um 3 Uhr und der
Rest um 4 Uhr ihr Pensum vollendet hatten.
Selten erledigte ein Arbeiter an einem Tage zwei
Pensa aber regelmäßig konnte man Leute treffen,
die, nachdem sie Spätnachmittags eine Tagesauf-
habe angefangen und vormittags 8 Uhr darauf
beendet hatten, erst am dritten Tage an eine
neue Arbeit gingen. Sie ruhten dann lieber
een ganzen Tag aus. Wegen dieser Freiheit,
zur Arbeit zu kommen und von ihr zu gehen,
wie es ihnen gefällt, ziehen viele Arbeiter diese
Akkordarbeit der Zeitarbeit vor. Dies gilt auch
für die unten dargelegte Arbeitseinteilung im
Steinbruchbetriebe.
Dier Lohn der Vertragsarbeiter, die ja zunächst
für Zeitarbeit angenommen sind, betrug dabei
stets mindestens den bei der Verpflichtung aus-
gemachten Betrag.
Klagen wurden hauptsächlich vorgetragen bei
den Steinbruch= und Schotterarbeiten. Hierbei
verlangten mehrere Unternehmer die gleiche
Leistung von allen Arbeitern ohne Berücksichti-
gung der besonderen Leistungsfähigkeit des ein-
zelnen je nach seinem Alter und seiner Körper-
beschaffenheit. Es gelang aber, die betreffenden
rbeitgeber dazu zu bringen, die Arbeit in der
gedachten Richtung zu regeln, daß sie Leistungen
und Löhne abstuften. So haben z. B. die Stein-
bruchunternehmer in Itigi, deren zu bearbeitendes
Gestein gleichartig ist, folgenden Tarif aufgestellt
und durchgeführt:
Für Lieferung von 10 Körben täglich gibt es
nur Poscho, täglich Poscho und Monatslohn
bei Lieferung von 15 Körben 5 Rup.,
-= -“"ê -“"ê 20 “ö 6 *
- 2 * 25 - 8 2-
- - - 30 — 9.
35 * 10 =
-" * * 40 * 12 *
- .— -45- .13-
- - -50 - .15-
Die Durchschnittsleistung sind 30 Körbe, der
Durchschnittslohn also 9 Rup. Eingearbeitete
Wanyamwesi liefern auch 45, 50 und 60 Körbe.
Unerwähnt darf nicht bleiben, daß die Tage des
Ausruhens von den Arbeitern ausgiebig gepflegt
werden und daß vorallem der „blaue Montag“ blüht.
Am meisten fanden darmkranke und mit Fuß-
wunden behaftete Arbeiter Aufnahme in den
Krankenhäusern. Epidemische Krankheiten traten
nicht auf.
Zu klagen war über die vor allem von den
Wanjaturnu, Wassandani und Wairanigi gezeigte
Gleichgültigkeit. Es war nicht möglich, die Leute
dazu zu bewegen, sich zur Behandlung ihrer
Fußwunden in das Krankenhaus zu begeben.
Sehr viele Fußkranke entliefen einfach nach ihrer
Heimat, unterwegs ihre Wunden manchmal bis
zur Unheilbarkeit vergrößernd und verderbend.
Oft wurden Fußkranke durch die Askaris ins
Krankenhaus gebracht.
Im Bahnbaugebiet waren drei Arzte und fünf
Arztgehilfen tätig. Der Krankendienst tat seine
Schuldigkeit. Die Krankenhäuser und deren Anlagen
entsprachen den Vorschriften und den Bedürfnissen.
ogo.
Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Togo im IV. Veertel des KRalenderjahres 1910
im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorfahres.
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1911, Nr. 7, S. 280ff.)
Im Im Ab-
Benennung der Warengruppen IV.Wiertel IV. Biertel nahme
— Wert M Wert M Wert M
A. Einfuhr.
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft
sowie der zugehörigen Nebengewerbe:
a) Körner= und Hülsenfrücht. 36 987 20 2°70 6708 —
b) Knollengewächse, Gemüse und Frücht 22 706 18 819 4387 —
) Koloniale Verzehrungsgegenständee, Genuhmittel 104 474 418 079 — 308 605
0 Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflauzenwachs 80 441 62 768 — 32 827
e) Getränke (außer Mineralwasserd .. 218 285 168 580 490 705 —
f) Sämereien, lebende Pflanzen u. Futtermittel (letz-
tere soweit nicht unter la und b bereits genannt) 1 606 390 1216 —
98 Taserplanzen .. — — — —
) Erzeugnisse der Forstwirtschaft 40 968 25 418 15 550 —
Zuimmnenl. 455 417 708798 — 253866