Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Mole von 2100 m und Kais von 2300 m Länge, bei 
cinem Kostenaufwande von 44 500 000 Franken würde 
Ierst eine vollständige Lösung der Frage bringen. Die 
Schaffung eines so ausgedehnten Hasens ist jedoch 
kein Programm der Gegenwart; seine Notwendigkeit 
wird sich nicht vor 20 oder 30 Jahren fühlbar machen. 
Das bescheidenere und praktische Arbeitoprogramm von 
heute siebt nur die Anlage eines Hafens vor, der in 
weitem Maße für alle alinellen Bedürfnisse des Handels 
und der herzustellenden Eisenbahn ausgebaut ist. Eines 
Hafens mit offener Reede, der eine Werftanlage von 
200 m Länge enthält, eine Tiefe von 3 m erreicht, zu 
jeder Zeit für Schlepper und Leichter befahrbar ist 
und einem Verkehr von 200 000 Tonnen jährlich ge- 
recht werden kann. Mit entsprechenden Hebemaschinen, 
Werkstätten und reichlicher Wasserversorgung bedeutet 
die Hafenaulage von Pointe-Noire, innerhalb des 
ganzen Projektes, eine Ausgabe von 4 800 000 Franken. 
Am anderen Ende des Schienenweges, am Stanley- 
Pool, muß die Eisenbahn in entsprechender Weise bis 
zum schiffbaren Kongo hingeführt und muß in Bragza- 
ville ein Hafen angelegt werden, der den Anforderungen 
des neuen Verkehrs gerecht wird. Diese glückliche 
Hafenstelle am Aus= und Cingang eines Schiffahrts- 
weges von mehr als 12 000 Kkm mußte genauer fest- 
gelegt werden. Gegenüber Braggaville, auf dem 
belgischen Ufer, liegt Leopoldville, der offizielle Hafen, 
der einen zweiten in Kinshassa neben sich hat. Fran- 
„Mösisch-Aquatorial-Afrika ist es sich schuldig, einen voll- 
ständig ausgebauten Hafen anzulegen, der den gleichen 
Bedürfnissen eines großen Schissahrtoverkehrs und 
eines jeden Tag nach dem oberen Lande an Intensität 
zunehmenden Handels gewachsen ist, wenn es seine 
Eisenbahn zur vollen Entfaltung bringen und nicht 
endgültig in die wirtschaftliche Abhängigkeit seines 
belgischen Nachbars geraten will. 
Die von dem Wasserbau-Ingenieur Roussilhe ge- 
leitete Kommission hat durch eine Reihe vorbercitender 
Arbeiten den besten Platz für die Hafenanlage er- 
kundet. Der durchgeprüfte Plan umfaßt 350 m Rgai- 
anlagen, die nach und nach gebaut werden sollen, mit 
fünf Anlegepunkten, von denen jeder 70 m lang ist; 
eine ausgebaute Plattform mit schiefer Ebenc ver- 
bindet den Hafen mit dem horigontalen Plateau von 
M Pila. Dic mit diesen Anlagen zusammenhängenden 
CEinrichtungen, der Ankauf des Materials für den 
Landungepunkt, die Ausstattung des Hafens mit einer 
Aufschleppbelling für kleine Schiffe, mit Schwimmdocks 
für Schiffe von 500 Tonnen und darüber, ergeben einen 
Kostenaunschlag von 1 Millionen Franken. 
Nach Erreichung des Kongobeckens ist sein Ausbau 
von WMichtigkeit. Die vollständige Nutzbarmachung des 
großartigen Flußnetzes des Kongo und llbangi drängt 
sich für Französisch-Aquatorial-Afrika auf, wie sich für 
Belgisch-Rongo die Benutzung des RKongo und des 
Nassail-Sankurn aufgedrängt hat. Es gibt kein Fluß- 
becken in Curopa, das eine solche Ausdehnung einer 
nusbaren Wasserstraße aufweist: die Belgier lassen 
Schiffe von 500 und 1000 Tonnen auf einer zusammen— 
bängenden Strecke von 1700 km verkehren. 
Die Flußstrecke Braz zaville— Bangui genügt für 
unsere gegenwärtigen Bedürfnisse, sie muß aber aus- 
gebaut und verbessert werden, um das Marimum ihrer 
Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die Bestimmungen des 
frangösisch-deutschen Abtommens von 1911 machen die 
von der huydrographischen Kommission befürworteten 
Arbeiten nur noch dringender. Der Ausbau und die 
Einrichtung des Stromes für die Schiffahrt wird den 
mmgang der Verbindungen zwischen Mittel-Kongo und 
dem Ubangi-, Schari-Tichad-Gebiet, trotz der beiden, 
itbrigens sehr beschränkten, dentschen Ausschnitie am 
  
Kongo und Ubanugi sichern. Die genauen unter 
Triangulation und Lotungen vorgenommenen Fluß- 
aufnahmen, die Untersuchungen über den Wasserstand, 
das Fahrwasser und die Strömung, haben die Grund- 
lage einer Arbeit von großer Bedentung gebildet, 
welche die Anfertigung von 70 Karten gestattet, deren 
Herausgabe bevorstehn Aus der außerordentlich voll- 
ständigen Aufstellung, die die hudrographische Kom- 
mission beigebracht hat. find in der neuen Anleihe nur 
die Einzelheiten berücksichtigt worden, die für die 
dringendsten Einrichtungen und den Ankauf des un- 
bedingt unentbehrlichen Materiald notwendig sind. Der 
Ausbau des französischen Fahrwassers beim Pool, die 
Ausbaggerung des Flusses von Brazzaville nach Lou- 
kolcla, von Lonkolcla nach Bangui, die Wasserbauten 
an der Felsenbank von Zinga beanspruchen eine Aus- 
gabe von 2 400 000 Franken, wozu noch 1 100 000 
Franken für die Errichtung eines hudrographischen 
Dienstes auf fünf Jahre hinzukommen, zusammen also 
eine Ausgabe von 3 800 0000 Franken. 
D 
Dieselben Gründe, die für den vollständigen Aus- 
ban des Wasserweges Kongo—llbangi ins Feld zu 
führen sind, verlangen auch die Einrichtung eines 
Hafens für den Durchgangsverkehr in Bangui, dem 
Endpunkte der Schiffahrt für die Schiffe mit 1 m Tief- 
gang. Von Bangui aus stromauswärts beginnt das 
schiffbare Flußben des oberen Ubangi, das bis nach 
Mobaue reicht. Nach Norden dagegen soll eine viel 
empfohlene Eisenbahn führen, und zwar von Bangui 
aus nach Fort Crampel zum Flußbecken des Schari. 
Der Hafen von Bangui muß deshalb zugleich den An- 
forderungen des gegenwärtigen Handelsverkehrs, wic 
auch den Bedürfnissen entsprechen, die sich aus dem 
Bahnbau ergeben. Die Untersuchungen, die zur Zeit 
noch bearbeitet werden, gestatten noch nicht, in end- 
gültiger Weise die Einzelheiten der auszuführenden 
Arbeiten an zugeben. Ein Voranschlag von 700 000 
Franken ist für die Anlage eines Durchgangshafens 
stromabwärts von den Schnellen von Bangui vor- 
gesehen. 
lUber Bangni hinaus hatte die kritische Lage, die 
gewisse, aus einem nichtorganisierten Trägerdieust ent- 
standene Mißbräuche geschaffen hatte, daezu geführt, 
mit den Mitteln der Anleihe von 1909 eine vorlänfige 
Lösung der Frage des Transportes zwischen dem 
libangi und Schari vorzusehen. In das Programm 
dieser Anleihe war der Vanu einer Straße zwischen 
Fort Sibut und Fort Crampel eingestellt, die das kleine 
Nebenbecken des Kemo-Lomi mit dem Schari ver- 
bindet. Ende 1912 werden die Erdarbeiten dieser 
Strasie beendet sein: einige fertige und einige Ge- 
legenheitsbrücken werden bereits den Wagenverkehr, 
ohne Umladung, von einem bis zum andern Ende ge- 
statten. Die Gesamtausgabe wird alsdann 1 882 000 
Franken von den im Gesetz von 1909 vorgesehenen 
3 150 000 Franken betragen. 
Die Gesichtspunkte sind heute nicht mehr dieselben 
wie im Jahre 1909. Schon damals erschien c## unum- 
gänglich nötig, die zusammenhängende Kette der Ver- 
bindungen zwischen unsern ein zelnen Kolonien zu ver- 
stärken. Das Auskunftomittel war eine Straße. Diese war 
aber nur eine vorläufige Verbesserung, die den Trans- 
portverhältnissen zwischen dem Ubangi= und dem Tschad- 
gebiet zuteil wurde. Die Schiffahrt über Bangui hin- 
ausd macht in Wirklichkeit verschicdene Umladungen 
und die lange und beschwerliche Fahrt auf dem Nemo 
und Tomi stromaufwärts erforderlich, Flüsse, die zu- 
dem nur für leichte Boote und Frachikähne (Pirogues 
und baleini##res) befahrbar sind. Unter diesen Um- 
ständen ist es vorzuziehen, die Straße von Fort Crampel 
nach Fort Sibm bis nach Bangui zu verlängern und
	        
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