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Mole von 2100 m und Kais von 2300 m Länge, bei
cinem Kostenaufwande von 44 500 000 Franken würde
Ierst eine vollständige Lösung der Frage bringen. Die
Schaffung eines so ausgedehnten Hasens ist jedoch
kein Programm der Gegenwart; seine Notwendigkeit
wird sich nicht vor 20 oder 30 Jahren fühlbar machen.
Das bescheidenere und praktische Arbeitoprogramm von
heute siebt nur die Anlage eines Hafens vor, der in
weitem Maße für alle alinellen Bedürfnisse des Handels
und der herzustellenden Eisenbahn ausgebaut ist. Eines
Hafens mit offener Reede, der eine Werftanlage von
200 m Länge enthält, eine Tiefe von 3 m erreicht, zu
jeder Zeit für Schlepper und Leichter befahrbar ist
und einem Verkehr von 200 000 Tonnen jährlich ge-
recht werden kann. Mit entsprechenden Hebemaschinen,
Werkstätten und reichlicher Wasserversorgung bedeutet
die Hafenaulage von Pointe-Noire, innerhalb des
ganzen Projektes, eine Ausgabe von 4 800 000 Franken.
Am anderen Ende des Schienenweges, am Stanley-
Pool, muß die Eisenbahn in entsprechender Weise bis
zum schiffbaren Kongo hingeführt und muß in Bragza-
ville ein Hafen angelegt werden, der den Anforderungen
des neuen Verkehrs gerecht wird. Diese glückliche
Hafenstelle am Aus= und Cingang eines Schiffahrts-
weges von mehr als 12 000 Kkm mußte genauer fest-
gelegt werden. Gegenüber Braggaville, auf dem
belgischen Ufer, liegt Leopoldville, der offizielle Hafen,
der einen zweiten in Kinshassa neben sich hat. Fran-
„Mösisch-Aquatorial-Afrika ist es sich schuldig, einen voll-
ständig ausgebauten Hafen anzulegen, der den gleichen
Bedürfnissen eines großen Schissahrtoverkehrs und
eines jeden Tag nach dem oberen Lande an Intensität
zunehmenden Handels gewachsen ist, wenn es seine
Eisenbahn zur vollen Entfaltung bringen und nicht
endgültig in die wirtschaftliche Abhängigkeit seines
belgischen Nachbars geraten will.
Die von dem Wasserbau-Ingenieur Roussilhe ge-
leitete Kommission hat durch eine Reihe vorbercitender
Arbeiten den besten Platz für die Hafenanlage er-
kundet. Der durchgeprüfte Plan umfaßt 350 m Rgai-
anlagen, die nach und nach gebaut werden sollen, mit
fünf Anlegepunkten, von denen jeder 70 m lang ist;
eine ausgebaute Plattform mit schiefer Ebenc ver-
bindet den Hafen mit dem horigontalen Plateau von
M Pila. Dic mit diesen Anlagen zusammenhängenden
CEinrichtungen, der Ankauf des Materials für den
Landungepunkt, die Ausstattung des Hafens mit einer
Aufschleppbelling für kleine Schiffe, mit Schwimmdocks
für Schiffe von 500 Tonnen und darüber, ergeben einen
Kostenaunschlag von 1 Millionen Franken.
Nach Erreichung des Kongobeckens ist sein Ausbau
von WMichtigkeit. Die vollständige Nutzbarmachung des
großartigen Flußnetzes des Kongo und llbangi drängt
sich für Französisch-Aquatorial-Afrika auf, wie sich für
Belgisch-Rongo die Benutzung des RKongo und des
Nassail-Sankurn aufgedrängt hat. Es gibt kein Fluß-
becken in Curopa, das eine solche Ausdehnung einer
nusbaren Wasserstraße aufweist: die Belgier lassen
Schiffe von 500 und 1000 Tonnen auf einer zusammen—
bängenden Strecke von 1700 km verkehren.
Die Flußstrecke Braz zaville— Bangui genügt für
unsere gegenwärtigen Bedürfnisse, sie muß aber aus-
gebaut und verbessert werden, um das Marimum ihrer
Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die Bestimmungen des
frangösisch-deutschen Abtommens von 1911 machen die
von der huydrographischen Kommission befürworteten
Arbeiten nur noch dringender. Der Ausbau und die
Einrichtung des Stromes für die Schiffahrt wird den
mmgang der Verbindungen zwischen Mittel-Kongo und
dem Ubangi-, Schari-Tichad-Gebiet, trotz der beiden,
itbrigens sehr beschränkten, dentschen Ausschnitie am
Kongo und Ubanugi sichern. Die genauen unter
Triangulation und Lotungen vorgenommenen Fluß-
aufnahmen, die Untersuchungen über den Wasserstand,
das Fahrwasser und die Strömung, haben die Grund-
lage einer Arbeit von großer Bedentung gebildet,
welche die Anfertigung von 70 Karten gestattet, deren
Herausgabe bevorstehn Aus der außerordentlich voll-
ständigen Aufstellung, die die hudrographische Kom-
mission beigebracht hat. find in der neuen Anleihe nur
die Einzelheiten berücksichtigt worden, die für die
dringendsten Einrichtungen und den Ankauf des un-
bedingt unentbehrlichen Materiald notwendig sind. Der
Ausbau des französischen Fahrwassers beim Pool, die
Ausbaggerung des Flusses von Brazzaville nach Lou-
kolcla, von Lonkolcla nach Bangui, die Wasserbauten
an der Felsenbank von Zinga beanspruchen eine Aus-
gabe von 2 400 000 Franken, wozu noch 1 100 000
Franken für die Errichtung eines hudrographischen
Dienstes auf fünf Jahre hinzukommen, zusammen also
eine Ausgabe von 3 800 0000 Franken.
D
Dieselben Gründe, die für den vollständigen Aus-
ban des Wasserweges Kongo—llbangi ins Feld zu
führen sind, verlangen auch die Einrichtung eines
Hafens für den Durchgangsverkehr in Bangui, dem
Endpunkte der Schiffahrt für die Schiffe mit 1 m Tief-
gang. Von Bangui aus stromauswärts beginnt das
schiffbare Flußben des oberen Ubangi, das bis nach
Mobaue reicht. Nach Norden dagegen soll eine viel
empfohlene Eisenbahn führen, und zwar von Bangui
aus nach Fort Crampel zum Flußbecken des Schari.
Der Hafen von Bangui muß deshalb zugleich den An-
forderungen des gegenwärtigen Handelsverkehrs, wic
auch den Bedürfnissen entsprechen, die sich aus dem
Bahnbau ergeben. Die Untersuchungen, die zur Zeit
noch bearbeitet werden, gestatten noch nicht, in end-
gültiger Weise die Einzelheiten der auszuführenden
Arbeiten an zugeben. Ein Voranschlag von 700 000
Franken ist für die Anlage eines Durchgangshafens
stromabwärts von den Schnellen von Bangui vor-
gesehen.
lUber Bangni hinaus hatte die kritische Lage, die
gewisse, aus einem nichtorganisierten Trägerdieust ent-
standene Mißbräuche geschaffen hatte, daezu geführt,
mit den Mitteln der Anleihe von 1909 eine vorlänfige
Lösung der Frage des Transportes zwischen dem
libangi und Schari vorzusehen. In das Programm
dieser Anleihe war der Vanu einer Straße zwischen
Fort Sibut und Fort Crampel eingestellt, die das kleine
Nebenbecken des Kemo-Lomi mit dem Schari ver-
bindet. Ende 1912 werden die Erdarbeiten dieser
Strasie beendet sein: einige fertige und einige Ge-
legenheitsbrücken werden bereits den Wagenverkehr,
ohne Umladung, von einem bis zum andern Ende ge-
statten. Die Gesamtausgabe wird alsdann 1 882 000
Franken von den im Gesetz von 1909 vorgesehenen
3 150 000 Franken betragen.
Die Gesichtspunkte sind heute nicht mehr dieselben
wie im Jahre 1909. Schon damals erschien c## unum-
gänglich nötig, die zusammenhängende Kette der Ver-
bindungen zwischen unsern ein zelnen Kolonien zu ver-
stärken. Das Auskunftomittel war eine Straße. Diese war
aber nur eine vorläufige Verbesserung, die den Trans-
portverhältnissen zwischen dem Ubangi= und dem Tschad-
gebiet zuteil wurde. Die Schiffahrt über Bangui hin-
ausd macht in Wirklichkeit verschicdene Umladungen
und die lange und beschwerliche Fahrt auf dem Nemo
und Tomi stromaufwärts erforderlich, Flüsse, die zu-
dem nur für leichte Boote und Frachikähne (Pirogues
und baleini##res) befahrbar sind. Unter diesen Um-
ständen ist es vorzuziehen, die Straße von Fort Crampel
nach Fort Sibm bis nach Bangui zu verlängern und