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gemacht werde, sich Sicherungshypotheken ein-
tragen zu lassen, wodurch die Verhältnisse auf das
beste gesördert werden würden, weise er darauf
hin, daß nach seiner Idee die Zentralgenossenschaft
quasi als Repräsentantin des Staates und im
wesentlichen mit den Mitteln des Staats die Um-
wandlung der 3 200 000 .//wdin einen langfristigen
Kredit vornehmen solle. Wenn die Genossenschaft
selbst sich eine Sicherungshypothek eintragen lassen
wolle, so stehe dem natürlich nichts im Wege.
Der Vorsitzende: Er dürfe wohl als die
Ansicht der Kommission feststellen, daß eine Ver-
längerung der Amortisation wünschenswert sei.
Wegen der Umwandlung des Kredits von
3 200 000 / unter Festsetzung einer Beleihungs-
grenze würde es sich empfehlen, den Gouverneur
zu hören. Er bitte sich nunmehr darüber zu
äußern, wie das Zentralinstitut auszugestalten sei,
insbesondere nach der Richtung hin, ob sich eine
Beteiligung des privaten Kapitals ermöglichen
lasse.
Herr Freiherr von Oppenheim: Das
Privatkapital würde sich an einem solchen Institut
nur beteiligen können, wenn das Institut in Form
einer Hypothekenbank errichtet werde und Pfand-
briefe ausgegeben würden. Das sei aber nach
allem ausgeschlossen. Seiner Meinung nach müsse
das Institut ähnlich wie die T. B. ausgebaut
werden.
Der Vorsitzende: Er bitte zu erwägen, ob
die Zentralanstalt nicht durch die Ausgabe von
Obligationen unter Garantie des Schutzgebietes
mit Mitteln ausgestattet werden könnte.
Herr Freiherr v. Oppenheim: Er könne
sich hiervon nicht viel versprechen. Schon bei der
Schutzgebietsanleihe, die doch infolge der Garantie
des Reiches eine doppelte Sicherheit böte, soien
Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Papiere
entstanden. Auch heute noch ständen die Papiere
regelmäßig 1 bis 20% niedriger im Kurs als
Reichsanleihe. Er glaube, daß selbst, wenn die
beregten Obligationen die Garamie des Reiches
hätten, ein. 4½ bzw. 5 0% Typus gewählt
werden müßte, um für dieselben schlanke Unter-
kunft zu finden.
Herr Generalkonsul Mendelssohn: Die wenig
befriedigende Aufnahme der letzten Schutzgebiets-
anleihe habe ihren Grund in dem zu hohen
Emmissionskurs (101 %%) gehabt; er halte es für
möglich bei einer niedrigeren, der jeweiligen
Marktlage entsprechenden Kursbemessung, die nur
mit der Garantie des Schutgebiets versehenen
Papiere zu plazieren, und zwar werde wohl der
Typus von 4½ % für diese Kategorie von
Papieren angemessen sein. Es erscheine ihm in-
dessen ratsam, erst dann zu der Ausgabe von
Obligationen zu schreiten, wenn das zu begrün-
dende Institut selbst mit dem genügenden Kapital
ausgestattet sei.
Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Die
Kommission sei sich wohl darüber einig, daß für
eine Oypothekenbank kein Platz sei.
Wie man das zu errichtende Zentralinstitut
mit Geldmitteln auszustatten habe, ob insbesondere
eine Beteiligung des Reiches in irgendwelcher Form
geboten sei, liege bei den beteiligten Ressorts; er
möchte daher diese Frage hier ausschalten.
Für ihn handele es sich nur darum, in
welcher Form das Zentralinstitut zu errichten
sei; wie er schon gestern ausgeführt habe, halte
er eine öffentlich rechtliche Basis für das richtigste.
Dem Fiskus würde bei dem Institut eine sehr er-
hebliche Rolle zufallen, hierfür biete die Organi-
sation einer Genossenschaft aber nicht den richtigen
Rahmen.
Eine Beteiligung des Privatkapitals könne
man dabei gestatten, wie das ja auch bei der
Prenßischen Zentralgenossenschaftsbank der Fall sei.
Der Vorsitzende: Auf kommunal-ständischer
Unterlage das Institut zu errichten, sei nicht gut
möglich; in dem Schutzgebiete beständen nur Be-
zirke, denen man zwar eine Art Selbstverwaltung
gegeben habe, die aber noch sehr wenig leistungs-
fähig seien. Es würde immer nur die große
„Kommune“, das Schutzgebiet als solches zu-
sammengenommen, übrig bleiben.
Herr Präsident Dr. Heiligenstadt: Er halte
es für unbedingt erforderlich, die Kreditbedürftigen
an dem Institut zu interessieren und sie an dem
Risiko teilnehmen zu lassen. Wenn das im An-
fang auch nur im allerbescheidensten Umfange
möglich sei, so biete auch das schon Vorteil.
Jedenfalls halte er ein reines Staatsinstitut auch
nicht für das richtige.
Herr Freiherr v. Oppenheim: Es sei ja
wohl möglich, daß die Papiere eines Tages einen
Markt finden würden. Es sei aber zweifellos
billiger, wenn der Fiskus selbst das Geld gäbe;
ihm koste das Geld 4% und es wäre zu hoffen,
daß das Institut ihm diese Zinsen zurückzahle
und sich außerdem einen Reservefonds schaffen
könne. Eigene Papiere würden dem Junstitut auf
alle Fälle mehr als 4 % kosten.
Herr Ministerialdirektor Dr. Conze: Als die
Eisenbahufrage für die Schutzgebiete akut ge-
worden sei, babe man eingehend erwogen, ob die
erforderlichen Mittel durch Reichsanleihe oder
durch Kolonialanleihen aufgebracht werden sollten.
Man sei sich von vornherein darüber klar ge-
wesen, daß Kolonialanleihen einen geringeren Kurs
haben würden. Dennoch habe man sich schließlich
für sie entschieden, weil man es für sehr wesent-