G 154 20
Anlage 6.
Maurittus.
Report of the Mauritius RoyFal Commission, 1909.
Presented to both Houses of Parliament br Com-
mand of His Majestvy.
June 1910.
Mauritius ist in der Hauptsache ein Zucker pro-
dugierendes Land. Seit 1895 hat sich die Produktion
von Zucker außerordentlich gehoben, ein Resultat,
welches in der Hauptsache der Verbesserung in der
Kultur und in der Arbeit zuguschreiben ist, teilweise
aber auch einer Vergrößerung der Anbaufläche. Von
der gesamten Fläche, die sich unter Kultur befindet,
und zwar in Höhe von 161 052 Acres, sind 133 233
Acres unter Zuckerkultur. Die größten Schwierigkeiten,
die der Zuckerpflanzer in Mauritius zu überwinden hat,
beruhen in dem finanziellen System, unter dem er
arbeitet. Ein großer Prozentsatz der Zurlerplantagen
ist sehr stark mit Hypotheken belastet. Diese sind von
7 bis 9% verzinslich. Sie bilden so ernsthafte Lasten
für die Eigentümer. Dazu kommt noch, daß die große
Majorität der Plantagenbesitzer keine Betriebsmittel
besitzt und daß sie ihre Pflanzungen mit geliehenem
Gelde im Betriebe halten müssen. Ende April sind sie
gewöhnlich mit den Mitteln, die sie durch die letzte
Ernte erhielten, fertig und müssen dann bei einem
Agenten Geld entleihen. Gewöhnlich gewährt der
Pflanzer dem Agenten das Recht, den Zucker, der
durch die künftige Ernte produziert werden wird,
zu verkaufen und ferner das Recht, wenn not-
wendig, eine Hypothek auf dem Grundstücke aufzu-
nehmen für jeden Fehlbetrag, der sich bei dem Verkauf
der Ernte ergeben sollte. Hierdurch wird der Agent
duasi Manager des Gutes. Am Ende des Jahres
wird dann die laufende Rechnung des Jahres ab-
geschlossen. Der Zinssatz, den der Agent nimmt, ent-
spricht ungefähr dem Banksatze, der gewöhnlich 10%
beträgt. Er fordert auch eine Kommission, welche ge-
wöhnlich 2½ % beträgt, von dem Betrage, der durch
den Verkauf des Zuckers eingeht. Wenn er zugleich
Produktenmakler ist und als solcher den Verkauf des
Zuckers selbst vermittelt, dann fordert er noch die
üblichen ½% des Verkanfspreises von dem Verkäufer
und ½#% von dem Käufer. Ist er kein Makler, dann
gewährt er dem Makler, der den Verkauf vornimmt,
das ½2,% und verlangt es von dem Eigentümer des
Grundstückes zurück. Die Gründe für den vorherrschen-
den Mangel an Kapital in Mauritius sind verschiedene.
Der wichtigste ist vielleicht die überaus große
Kinderzahl der Familien, welche gewöhnlich aus 10 bis
15 Kindern bestehen. 3/8 des Nachlasses wird dann
gewöhnlich auf die Kinder verteilt, so daß auf kein
Kind ein genügendes Kapital kommt, um das Gut
seines Vaters richtig zu bewirtschaften. Dam kommt
noch, daß der Zuckerpreis in den letzten 25 Jahren
ständig gefallen ist infolge der außerordemlichen Kon-
kurreunz des Rübenzuckers. Trotz alledem hängen die
Pflan zer in Mauritius sehr an der Zuckerkultur, und
der Profit in günstigen Jahren ist auch so groß, daß
keine andere Art der Landwirtschaft die Zuckerkultur
verdrängen kann. Die kleinen Pflanzer bestehen in
der Hauptsache aus eingewanderten Indern und
haben Güter von ½— 100 Acres. Gewöhnlich haben
sie ihr Land in 5jährlichen Raten gekauft. In den
ersten Jahren haben sie natürlich sehr zu arbeiten, um
den Preis zu erschwingen. Oft sind auch mehr als
5 Jahre erforderlich, um den Kaufpreis auf zubringen.
Ahnlich dem Großpflanzer legt der Kleinpflanzer sein
ganzes Geld in dem Ankauf von Land an, und er muß
dann entweder das sonstige Betriebskapital borgen
oder das Land ohne Rultur lassen. Die Kleinpflanzger
erhalten oft Geld von den Großpflanzern geliehen
unter der Bedingung, daß das Zuckerrohr nach der
Faktorei des Gutes gebracht wird, um dort zermahlen
zu werden. Solche Kleinpflanzger, die von den um-
liegenden Gutsbesitzern nichts geliehen erhalten, müssen
sehen, daß sie anderswo die nötigen Mittel auftreiben.
Manche erhalten sie zu 9 oder 10 %. Die Sicherheit
gewährt die Ernte oder eine Hypothek auf dem Lande.
Die ganz kleinen Pflanzer indessen können das Geld
auf diese Weise nicht erlangen und ihre Methode ist
dann gewöhnlich, das Land bedingungsweise zu ver-
kaufen oder von Indern oder Chinesen Geld zu leihen,
die dann 60 bis 120 00 jährlich verlangen.
Arbeitskräfte sind genug vorhanden.
Anfragen, welche das Komitee an Gnutssbesitzer
richtete, ergaben, daß viele der Einrichtung einer Land-
wirtschaftebank günstig gesinnt waren, die durch die
Regierung finanziert werden sollte, aus einer Anleihe
in Höhe von 2 oder 3 Millionen RKp. Anscheinend
sind solche Banken, von denen die Transvaal-Landbank
als Typus genommen werden kann, nur dort zu
empfehlen, wo die gewöhnlichen Handelsbanken voll-
kommen unzureichend sind oder vollständig fehlen.
Dies ist in Mauritius nicht der Fall. Leute, die ge-
eignete Sicherheit gewähren können, haben keine
Schwierigkeit. Geld geliehen zu bekommen.
Die Zinssätze sind anscheinend nicht so hoch, wenn
man die allgemeine Lage der RKolonie und das be-
trächtliche Risiko in Betracht zieht, welches diejenigen
laufen, die den Gutsbesitzern Geld leihen. Was die
Erntekredite anlangt, so dürfte es wohl empfehleus-
wert sein, wenn eine Anderung des Gesetzes dahin
vorgenommen würde, daß Erntekredite unabhängig
und getrennt von den bestehenden Hypothekenschulden
gewährt werden könnten. Dem Geber eines Ernte-
kredites müßte die Priorität vor den schon bestehenden
Hypothekenschulden eingeräumt werden für die Dauer
eines Jahres. Dieses Privileg münte natürlich nur
unter dem Vorbehalt gewährt werden, daß alle Ziusen
bis zu der Zeit der Aufnahme des Erntekredites be-
zahlt würen. Indem man so das Risiko solcher Dar-
lehen vermindert, würde man voraussichtlich auch den
Zinssatz herabsetzen können. Wenn man in Betracht
zicht, daß der Wert von drei guten Ernten oft dem
Gesamtwerte des Landes gleichkommt, auf welchem sie
gewachsen sind. ist es sicherlich in dem Interesse der
Oupothek, daß das Land in dem möglichst besten Zu-
stande von landwirtschaftlicher Fruchtbarkeit erhalten
wird. Ein solches Amendement wurde vorübergehend
gemacht bei der Einrichtung von Kolonialbanken in
den französischen Kolonien, und man hat gefunden,
daß es so günstige Wirkungen er zielte, daß es bis auf
heute in Wirksamkeit geblieben ist.
Aber während wir nicht imstande sind, aus dem
ebengenannten Grunde die Einrichtung einer Landbank
im großen Maßstabe zu empfeblen, sind wir der
Meinung, daß unter der Klasse der Kleinpflanzer ein
berechtigtes Verlangen nach kleinen Darlehen vorhanden
ist, welchem durch die bestehenden Einrichtungen nicht
genügt wird. In einigen Fällen wird diesem Bedürfnis,
wie oben erwähnt, durch die Besitzer der größeren
Güter genügt, aber im allgemeinen hat der Klein-
pflanzer einen außerordentlich hohen Zinssatz für Dar-
lehen zu gahlen, die er auf seinem Grundstücke auf-
nimmt. Die Beschaffung von billigem Gelde unter
günstigen Bedingungen und unter strenger Aussicht,
welche die Verwendung nur für die Vergrößerung und
Verbesserung der Kultur des Landes sichert, würde