Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

  
Deutsches Kolonialblatt 
Amisblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
23. Jahrgang. Berlin, den 15. Februar 1912. Uummer 4. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. sedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefugt die mindestens einmal 
biemeljahrlich erscheinenden: „itteilungen aus den demschen Schutzgebieltene. Mu der llernursgube beanttiagt: Dr. Marquardsen. 
Der vierteljahrliche Abomnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beibeften beträgt beim Bezuge durch die Post und die Buch- 
bandlungen " 4.—. direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung: a) . 5.— für Deutschland einschl. der deutschen 
Schungebiete und ÖOsterreich-Ungarus, b) ..6.— für die Lander des MWeltpostvereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die 
Konigliche Hofbuchhandlung von Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8 W68, Kochstraße 68 —71, zu richten. 
  
  
  
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Verbot der Einfuhr 
curopäischen Nindviehs. Vom 15. August 1911 S. 151|)0. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, 
betr. den Verkehr mit methylalkoholhaltigen Arzneimitteln. Vom 7. Dezember 1911 S. 160. — Bekanntmachung, 
betr. den neuen Tarif auf den Eisenbahnen des Schutgebiets Togo S. 1600. — Personalien S. 1600. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrika- 
nischen Schurgebiets über die gollstellen der Küste im II. Viertel des Kalenderjahres 1911 im VDergleich mit dem Handel 
im gleichen Beitraum des Vorjahres S. 163. — De3sgleichen über die Zollstellen der Binnengrenze im II. Viertel des 
Kalenderjahres 1911 S. 166. » 
Deutsch-Südwestafrika:EinchrsuchszfarmfiirStrauszenzuchtS.168.—-chrsichtübrrdicBewegungdes 
Handels des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im III. Viertel des Kalenderjahres 1911 im Vergleich mit dem 
Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 169. 
Deutsch-Neuguinea: Nachweisung der bei der Kaiserlichen Follstelle Jaluit im III. und IV. Viertel des Rech- 
nunges jahres 1910 fällig gewordenen Zollbeträge S. 172. — Desgleichen bei den Jollftellen des Bezirksamts Jap 
(ausschließlich Station Saipan) im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1910 S. 172. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Versuche über die Eignung von Steppengräsern aus Togo zur 
Popierfabrikation S. 173. » 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Anbau einer neuen Baumwollart in Agypten 
S. 174. — Die Baumwollindustrie Großbritanniens 1911 S. 174. — Baumwollanbau in Siam S. 176. — Der 
Lissaboner Kakaomarkt im Dezember und im Jahre 1911 S. 176. — Angola S. 177. — Belgisch-Kongo S. 178.— 
Italienisch-Somaliland S. 170. — Mozambique S. 179. — Uganda S. 179. — Landwirtschaftliche Lage auf der 
Insel Guam S. 179. 
Vermischtes: Zentral-Auskunftsstelle für Auswanderer S. 180. — Preisausschreiben, betr. die Schlafkrankheit 
S. 180. — Literatur-Bericht S. 181. — Koloniale Literatur (IV.) S. 181. — Verkehrs-Nachrichten 
S. 186. — Schiffsbewegungen S. 190. — Marktbericht S. 191. — RKurse deutscher Kolonialwerte S. 192. 
  
  
  
RAmtlicher Teis#Schchlal#nrarernrnrnnn 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Gouverneurs von Deutscy)-Ostafrika, betr. Verbot der Einfuhr 
europälschen Rindviehs. " 
Vom 15. August 1911. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) 
wird hiermit die Einfuhr von Rindern und Zweihufern aller Art aus sämtlichen Ländern Europas 
verboten. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden mit Geldstrafen bis zu 600 1/¼ oder mit 
Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Haft sowie mit Einziehung der eingeführten Tiere bestraft. 
Daressalam, den 15. August 1911. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Freiherr von Rechenberg. 
  
Der soeben erschienene amtliche Jahresbericht „Die deutschen Schutz- 
speiete in nAfrika und der Südsee 1010/1I11“, herausgegeben vom Reichs- 
Kolonialamt, wird den Abonnenten des „Deutschen Kolonialblattes“ auf Bestellung bei der 
Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn in Berlin 8Wös8 zum Vorzugspreise von J/78.— 
(statt 7 10,—) portofrei geliefert. Für gebundene Exemplare tritt ein Preisaufschlag von /7 1,50 ein.
	        
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