Deutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Sũdsee
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt.
23. Jahrgang. Berlin, den 1. Oärz 1912. MUummer 5.
Tiese Zeitschrift erscheint in der Refel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal
vierteljährlich er scheinenden: „Nittrilungen aus den deutschen Schutzgebietens. Mit der Herausgabe benuftrakgt: Dr. Marquardsen.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge duich die Post und die Buch-
bondlungen # 4,.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung: a) & 5.— für Deutschland einschl. der deutschen
Schuszgebiete und Osterreich-Ungarns, b) .7 6,— für die Länder des Weltpostvercins. — Einsendungen und Anfragen sind an die
Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Stegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W'#c#, Kochstraße 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Reichskanzlers, betr. Ermächtigung der Gouverneure von Deutsch-
Ostafrika, Kamerun und Togo zum Erlaß straf= und disziplinarrechtlicher Vorschriften für farbige Polizeimannschaften.
Vom 5. Februar 1912 S. 193. — Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. die Abänderung der Verordnung,
betr. den Zolltarif für das Schutzgebiet Togo vom 24. März 1910. Vom 2. Januar 1912 S. 194. — Desgleichen
betr. die Einfuhr und den Handel mit denaturiertem Branntwein. Vom 2. Januar 1912 S. 194. — Verordnung des
Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Einfuhr von Klauenvieh aus Europa. Vom 24. November 1911
S. 196. — Desgleichen betr. die Anwerbung und Arbeitsverhältnisse der eingeborenen Arbeiter. Vom 16. Dezember
1911 S. 196. — Dienstanweisung für die Anwerbestelle von Ovambo. Vom 16. Dezember 1911 S. 200. — Be-
slimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. die Aufnahme und Behandlung in den Krankenhäusern
des Gouvernements. Vom 25. Juli 1911 S. 201. — Verordnung des Gouverneurs von Samoa, betr. die Beschrän-
kung des Verfügungsrechts der Samoaner über die ihnen aus Verkäufen oder Verpachtungen ihrer Ländereien gebüh-
renden Gegenleistungen. Vom 1. November 1911 S. 202. — Desgleichen betr. Abänderung der Verordnung betr.
den Verkehr mit alkoholhaltigen Getränken vom 2. März 1903. Vom 14. November 1911 S. 203. — Verfügung des
Gouverneurs von Samoa, betr. die Errichtung eines Bezirksamts in Apia. Vom 14. November 1911 S. 203. —
Personalien S. 204.
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die Zentralbahn in Tabora S. 206. — Nachweisung der Brutto-
Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Oftafrika im Rechnungsjahr 1910 S. 207. — Desgleichen bei den
Binnengrenz-Zollstellen im Rechnungsjahr 1910 S. 207. — Desgleichen bei den Küstenzollstellen im Monat No-
vember 1911 S. 208. — Desgleichen bei den Binnengrenz-Zollstellen in den Monaten September, Oktober und No-
vember 1911 S. 208. 4
Kamerun: Die Karte von Kamerun 1:300 000 (mit einem llbersichtsblatt) S. 209.
Togo: Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Togo im III. Viertel des Kalenderjahres 1911
im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 211. — Nachweisung der bei den Zollämtern
des Schutzgebiets Togo im Monat Dezember 1911 fällig gewordenen Zollbeträge S. 213.
Deutsch-Südwestafrika: Die Eisenbahn Karibib—MWMindhuk—Keetmanshoop (mit einem Längsschnitt und acht
Abbildungen) S. 213. — Die Diamantenförderung im Januar 1912 S. 217.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Uber die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Versuchsstationen in
Deutsch-Ostafrika S. 217.
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Die Kakaovalorisation S. 220. — Der Lissaboner
Kakaomarkt im Januar 1912 S. 220. — Kakaomarkt auf Ceylon S. 220. — Die Baumwollkultur Cyperns S. 221.
— Ausbeutung der haitianischen Inseln La Tortue und La Gonave S. 221. — Angola S. 221. — Suüdafrikanischer
BZund S. 221. — Uganda S. 222.
Vermischtes: Frühjahrskurfus des Instituts für Schiffs= und Tropenkrankheiten in Hamburg S. 222. —
Eisenbahnbau in Britisch-Ostafrika S. 223. — Koloniale Literatur (V.) S. 223. — Verkehrs-Nachrichten
S. 227. — Schiffsbewegungen S. 233. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 234.
KAmtlicher Teil
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Verordnung des Reichskanzlers, betr. Ermächtigung der Couverneure von Deutsch-
Ostafrika, Kamerun und Logo zum Erlaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorschriften
für farbige Dolizeimannschaften.
Vom 5. Februar 1912.
Auf Grund der §§ 1 Nr. 2 und 2 der Kaiserlichen Verordunng, betreffend die Einrichtung
der Verwaltung und die Eingeborenenrechtspflege in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten,
0 Das bisher vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee herausgegebene und von
diesem den Abonnenten des „Deutschen Kolonialblattes“ kostenlos zur Verfügung gestellte
„Kolonial--RKandels-Kdreßbuch“ erscheint von nun an im Verlage von Wilhelm Süsserott,
Berlin W 30; der Jahrgang 1912 wird den Abonnenten des „Deutschen Kolonialblattes“ auf
Bestellung sowohl von der Verlagsbuchhandlung als auch von jeder Sortiments-Buchhandlung zum
Vorzugspreise von 3,— (anstatt 4,) geliefert. «