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blieb bis zum 16. September. ') Zu derselben Zeit aber
erklärte der Statthalter Pfalzgraf Friedrich, nicht Jänger
als einen Monat nach Michaelis Statthalter und nicht
einmal bis dahin persönlich am Regimente bleiben zu
wollen. Die grossen Kosten, welche ihm seine Statthalterschaft
machte und die ihm von kaiserlicher Seite
höchst unvollkommen ersetzt wurden, mehr aber wohl
je Zwistigkeiten zwischen seinem Bruder, dem Kurürsten,
und dem Regimente mochten ihn zu dem Schritte
bestimmen, der für das Regiment eine neue Quelle von
Unannehmlichkeiten eröffnete Da er sich von seinem
Vorsatze durch kein Bitten und Drängen, abwendig machen
liess, *) entstand im Regiment die Frage, wer die
Leitung i in der Abwesenheit Friedrichs übernehmen solle.
Erzherzog Ferdinand war noch immer in seinen Erblanden
beschäftigt. Graf Johann v. Hundsrück, auch
ein Pfälzer , sollte Friedrichs Vertreter werden, aber
er war nicht in Nürnberg. Bis er ankomme, sollte
Georg von Sachsen den Statthalter vertreten; dieser
aber lehnte ab, und so wurde ‚Johann Freiherr von
Schwarzenberg, als der Gesandte Bambergs, interimistischer
Statthalter-Verweser. °) Man kann sich ausmalen,
wie solche innere Zerfahrenheit die Thätigkeit des
Regiments hindern musste.
') Förstemann, Neues Urkundenbuch zur Gesch. der evangelischen
Kirchenreformation. I (1842) p. 114.
2) Ferdinand an Karl V. 18, Dec. 1528. Wiener Jahrbb-Bd
112 p. 31: quant au conte Palatin je vous avise que nulle
priere ny requeste de par vous, de par madite dame et tante
ny de par moy na peu aider a le tenir a la Lieutenandise de
Lempire.
3) v. Seckendorf, Comm. I p. %1. Müller,“Entd. Staatscab.
I, 209. Die Statthalterschaft Schwarzenbergs, ‚muss etwa in
den August fallen, da am 5. September Johann‘'v. Hundrück
am Regimente ist. Dem scheint allerdings ein Brief Planitz”%,
Förstemann p. 115, zu widersprechen.