Volltext : Der Reichstag zu Nürnberg 1524.

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blieb  bis  zum  16.  September.  ')  Zu  derselben  Zeit  aber
erklärte  der  Statthalter  Pfalzgraf  Friedrich,  nicht  Jänger
  als  einen  Monat  nach  Michaelis  Statthalter  und  nicht
einmal  bis  dahin  persönlich  am  Regimente  bleiben  zu
wollen.  Die  grossen  Kosten,  welche  ihm  seine  Statthalterschaft
  machte  und  die  ihm  von  kaiserlicher  Seite
höchst  unvollkommen  ersetzt  wurden,  mehr  aber  wohl
je  Zwistigkeiten  zwischen  seinem  Bruder,  dem  Kurürsten,
  und  dem  Regimente  mochten  ihn  zu  dem  Schritte
bestimmen,  der  für  das  Regiment  eine  neue  Quelle  von
Unannehmlichkeiten  eröffnete  Da  er  sich  von  seinem
Vorsatze  durch  kein  Bitten  und  Drängen,  abwendig  machen
  liess,  *)  entstand  im  Regiment  die  Frage,  wer  die
Leitung  i  in  der  Abwesenheit  Friedrichs  übernehmen  solle.
Erzherzog  Ferdinand  war  noch  immer  in  seinen  Erblanden
  beschäftigt.  Graf  Johann  v.  Hundsrück,  auch
ein  Pfälzer  ,  sollte  Friedrichs  Vertreter  werden,  aber
er  war  nicht  in  Nürnberg.  Bis  er  ankomme,  sollte
Georg  von  Sachsen  den  Statthalter  vertreten;  dieser
aber  lehnte  ab,  und  so  wurde  ‚Johann  Freiherr  von
Schwarzenberg,  als  der  Gesandte  Bambergs,  interimistischer
  Statthalter-Verweser.  °)  Man  kann  sich  ausmalen,
  wie  solche  innere  Zerfahrenheit  die  Thätigkeit  des
Regiments  hindern  musste.

')  Förstemann,  Neues  Urkundenbuch  zur  Gesch.  der  evangelischen
  Kirchenreformation.  I  (1842)  p.  114.

2)  Ferdinand  an  Karl  V.  18,  Dec.  1528.  Wiener  Jahrbb-Bd
  112  p.  31:  quant  au  conte  Palatin  je  vous  avise  que  nulle
priere  ny  requeste  de  par  vous,  de  par  madite  dame  et  tante
ny  de  par  moy  na  peu  aider  a  le  tenir  a  la  Lieutenandise  de
Lempire.

3)  v.  Seckendorf,  Comm.  I  p.  %1.  Müller,“Entd.  Staatscab.
I,  209.  Die  Statthalterschaft  Schwarzenbergs,  ‚muss  etwa  in
den  August  fallen,  da  am  5.  September  Johann‘'v.  Hundrück
am  Regimente  ist.  Dem  scheint  allerdings  ein  Brief  Planitz”%,
Förstemann  p.  115,  zu  widersprechen.