G
Gewinnung von Kapokh auf der Insel Cebu
COblilippinen).
Im Jahre 1910 trat zum ersten Male der
Fall ein, daß die Produktion von Kapok auf der
Insel Cebu den Verbrauch überstieg. Der Uber-
schuß betrug rund 25000 kg gereinigte Ware,
die nach Holland exportiert wurde. Der Artikel
verspricht in einigen Jahren vielleicht mit unter
den Hauptausfuhrartikeln der Insel zu stehen.
Da der Baum durchaus keiner Pflege bedarf und
die Ernte von Kindern ohne Schwierigkeiten vor-
genommen werden kann, bringen die Eingeborenen
der Kapokgewinnung jetzt größeres Interesse ent-
gegen. Auch haben verschiedene Handelshäuser
der Insel den Artikel aufgenommen.
Aus einem Berichte des Kaiserl. Vizekonsulats in Cebu.)
Südafrikanischer Bund.
Viehseuchengesetz.
In dem Viehseuchengesetze — Disecases of Stock
det (Nr. 11/11911) —, das laut Bekanntmachung
Nr. 263 vom Jahre 1911 am 1. November 1911
in Kraft getreten ist, sind die innerhalb des Bun-
desgebiets geltenden Viehseuchengesetze zusammen-
gefaßt worden. Es wird darin unter anderem
bestimmt, daß der Generalgouverneur von Zeit zu
JZeit durch Bekanntmachung in der „Gazette“
Plätze innerhalb des Bundesgebiets bestimmen
kann, die als Eingangsstellen für Vieh oder für
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besondere Vieharten gelten sollen. Die Einfuhr
von Vieh irgend welcher Art in das Bundes-
gebiet über andere als die festgesetzten Ein-
gangsstellen ist nur auf Grund besonderer Ver-
einbarung mit dem Landwirtschaftsministerium
gestattet. Für die Bieheinfuhr ist eine schriftliche
Genehmigung des ersten Veterinärbeamten er-
forderlich. Alles Vieh, das zur See (mit Aus-
nahme von einem Platze innerhalb des Bundes-
gebiets) in einer Eingangsstelle ankommt, muß
mindestens 30 Tage lang nach den Anweisungen
des ersten Veterinärbeamten abgesondert und der
Tuberkulinprobe unterworfen werden. Das so
abgesonderte Vieh darf nur auf Grund einer
schriftlichen, von einem hierzu befugten Beamten
erteilten Erlaubnis entfernt werden.
Ferner sind Bestimmungen getroffen, daß das
Vieh bei der Eingangsstelle auf Anweisung eines
Beamten geimyft, gewaschen, desinfiziert, abge-
sprengt, gebrannt, mit einem Maulkorb versehen
oder sonstwie gesichert werden kann, bevor die
Erlaubnis erteilt wird. Die Ausführung dieser
Vorschriften, die Fütterung usw. des Viehes wäh-
rend der Absonderung liegen dem Besitzer ob.
Laut Bekanntmachung vom 19. Oktober 1911
(Nr. 264/1911) sind Kapstadt, Port Eliza-
beth, East London, Durban, Komatipoort
und Mafeking als Eingangsstellen für die Ein-
fuhr von Vieh aller Art nach dem Südafrikanischen
Bunde festgesetzt worden.
(lhe Board of Trade Journal.)
Koloniale Literatur.)
I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik
im allgemeinen.
Fitger, E.: Deutschland und England nach den
(ewittern. Fin. Chron. 48 167/S. 1
Koloniale Frugen in (ler Bullgetkommission (ics
Reichstages. (Sonderbericht). Dolz. 49 — Sonder-
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Mar. Arec une carte du Maroaris: Larose
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Inl. H. Waillant-Carmanne. 1911. 151 S. 2,50.(é. S0. 05
Kköhler, Wilhehm: Illustrierter Deutscher Kolo-
— ——
“ In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen
Kiematisch georinet mitketeilt. Mit einem “ Sind die Titel
-er Werke bezrichnet. welche bei der Reluktion des Kolonial--
blattes eingingen; mit einem e diejenigen, velche käutlich er-
vorben wurden.
Per Verlax erklärt sich nern zur Annahme und
VNeiterbelörderung derjenigeru Werke bereit. welche
E EEIIIIIIIE oder zur Ausnahme in
dice Verzeiehnis inm zugerchickt werden.
nial-Kalender 1912. Redigiert von Major von Strantz.
Alindutn i. W.: Kochler. 201 S. 0,75 M. 50. 6
BZiuntssekretür von lindeqduist. Kol. Ulsch. 12
*21——2 7
* Ein Jnchwort zu den Reichstagsverhundlungen
über den Marokkorertrag. Kol. z. 50 S0.590. -
TDPrehimmen zum Ilarokko-Abkommen und iicm
Rücktritt des Sluntssekretärs von lindequist. Kol. . 50
9000 10. Schlutz folgt. 5
NSchreibher. C. W.: Die tleutsche Konk0O-I. ign.
Tütigkenslericnn. erstattet auf der Mitglicler-Vur-
sammlung zu Berlin am IT. NSorember 1911. Köol.
L#uisch. 12 753—763. 5„106
Semmerfeld, A.; Der ünlicnisch-türkische Kricg
und seine Folgen. Berlin: Verlag (lontinem 1011.
79 S. 1 %. 5. 11
II. Geschichte der Kolonien und der
Kolonialpolitik.
va#Mu13.
III. Geographie. Reisebeschreihungen.
Ethnologie. Archäücologie.
Bokermann. W.: Reisecerlelmisse. Alrika4# 60.H
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