Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

G 
Gewinnung von Kapokh auf der Insel Cebu 
COblilippinen). 
Im Jahre 1910 trat zum ersten Male der 
Fall ein, daß die Produktion von Kapok auf der 
Insel Cebu den Verbrauch überstieg. Der Uber- 
schuß betrug rund 25000 kg gereinigte Ware, 
die nach Holland exportiert wurde. Der Artikel 
verspricht in einigen Jahren vielleicht mit unter 
den Hauptausfuhrartikeln der Insel zu stehen. 
Da der Baum durchaus keiner Pflege bedarf und 
die Ernte von Kindern ohne Schwierigkeiten vor- 
genommen werden kann, bringen die Eingeborenen 
der Kapokgewinnung jetzt größeres Interesse ent- 
gegen. Auch haben verschiedene Handelshäuser 
der Insel den Artikel aufgenommen. 
Aus einem Berichte des Kaiserl. Vizekonsulats in Cebu.) 
Südafrikanischer Bund. 
Viehseuchengesetz. 
In dem Viehseuchengesetze — Disecases of Stock 
det (Nr. 11/11911) —, das laut Bekanntmachung 
Nr. 263 vom Jahre 1911 am 1. November 1911 
in Kraft getreten ist, sind die innerhalb des Bun- 
desgebiets geltenden Viehseuchengesetze zusammen- 
gefaßt worden. Es wird darin unter anderem 
bestimmt, daß der Generalgouverneur von Zeit zu 
JZeit durch Bekanntmachung in der „Gazette“ 
Plätze innerhalb des Bundesgebiets bestimmen 
kann, die als Eingangsstellen für Vieh oder für 
  
  
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besondere Vieharten gelten sollen. Die Einfuhr 
von Vieh irgend welcher Art in das Bundes- 
gebiet über andere als die festgesetzten Ein- 
gangsstellen ist nur auf Grund besonderer Ver- 
einbarung mit dem Landwirtschaftsministerium 
gestattet. Für die Bieheinfuhr ist eine schriftliche 
Genehmigung des ersten Veterinärbeamten er- 
forderlich. Alles Vieh, das zur See (mit Aus- 
nahme von einem Platze innerhalb des Bundes- 
gebiets) in einer Eingangsstelle ankommt, muß 
mindestens 30 Tage lang nach den Anweisungen 
des ersten Veterinärbeamten abgesondert und der 
Tuberkulinprobe unterworfen werden. Das so 
abgesonderte Vieh darf nur auf Grund einer 
schriftlichen, von einem hierzu befugten Beamten 
erteilten Erlaubnis entfernt werden. 
Ferner sind Bestimmungen getroffen, daß das 
Vieh bei der Eingangsstelle auf Anweisung eines 
Beamten geimyft, gewaschen, desinfiziert, abge- 
sprengt, gebrannt, mit einem Maulkorb versehen 
oder sonstwie gesichert werden kann, bevor die 
Erlaubnis erteilt wird. Die Ausführung dieser 
Vorschriften, die Fütterung usw. des Viehes wäh- 
rend der Absonderung liegen dem Besitzer ob. 
Laut Bekanntmachung vom 19. Oktober 1911 
(Nr. 264/1911) sind Kapstadt, Port Eliza- 
beth, East London, Durban, Komatipoort 
und Mafeking als Eingangsstellen für die Ein- 
fuhr von Vieh aller Art nach dem Südafrikanischen 
Bunde festgesetzt worden. 
(lhe Board of Trade Journal.) 
  
  
  
  
  
Koloniale Literatur.) 
I. Kolonialwesen und Kolonialpolitik 
im allgemeinen. 
Fitger, E.: Deutschland und England nach den 
(ewittern. Fin. Chron. 48 167/S. 1 
Koloniale Frugen in (ler Bullgetkommission (ics 
Reichstages. (Sonderbericht). Dolz. 49 — Sonder- 
beilae — Schlutß foltt. 
Jary, (ieorges: Les intérets de la France au 
Mar. Arec une carte du Maroaris: Larose 
1/I1 V. 273 S. 3.50 f5F. 80. j3 
vdoly, A.: Les droits des neutres et le conflit 
Halo-tur-. Ann. Col. 83 1. 4 
le Katungu province belge. Arcc une ptéface 
Tu genkral Baren Wahis. Ass(Tintion des llicencics 
Sis de l’Unietsie de Liege.) Ige: Soc. An. 
Inl. H. Waillant-Carmanne. 1911. 151 S. 2,50.(é. S0. 05 
Kköhler, Wilhehm: Illustrierter Deutscher Kolo- 
— —— 
“ In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen 
Kiematisch georinet mitketeilt. Mit einem “ Sind die Titel 
-er Werke bezrichnet. welche bei der Reluktion des Kolonial-- 
blattes eingingen; mit einem e diejenigen, velche käutlich er- 
vorben wurden. 
Per Verlax erklärt sich nern zur Annahme und 
VNeiterbelörderung derjenigeru Werke bereit. welche 
E EEIIIIIIIE oder zur Ausnahme in 
dice Verzeiehnis inm zugerchickt werden. 
  
nial-Kalender 1912. Redigiert von Major von Strantz. 
Alindutn i. W.: Kochler. 201 S. 0,75 M. 50. 6 
BZiuntssekretür von lindeqduist. Kol. Ulsch. 12 
*21——2 7 
* Ein Jnchwort zu den Reichstagsverhundlungen 
über den Marokkorertrag. Kol. z. 50 S0.590. - 
TDPrehimmen zum Ilarokko-Abkommen und iicm 
Rücktritt des Sluntssekretärs von lindequist. Kol. . 50 
9000 10. Schlutz folgt. 5 
NSchreibher. C. W.: Die tleutsche Konk0O-I. ign. 
Tütigkenslericnn. erstattet auf der Mitglicler-Vur- 
sammlung zu Berlin am IT. NSorember 1911. Köol. 
L#uisch. 12 753—763. 5„106 
Semmerfeld, A.; Der ünlicnisch-türkische Kricg 
und seine Folgen. Berlin: Verlag (lontinem 1011. 
79 S. 1 %. 5. 11 
II. Geschichte der Kolonien und der 
Kolonialpolitik. 
va#Mu13. 
III. Geographie. Reisebeschreihungen. 
Ethnologie. Archäücologie. 
Bokermann. W.: Reisecerlelmisse. Alrika4# 60.H 
Burnett, F.: Trongh lolxnesia and Papua. 
Illustr. London: C(uriffiths 191 1. 211 S. 12 8%. 67. 50. 1
	        
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