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mit dem König von Frankreich zu vereinbaren 1), nöthigenfalls
alle ihre militärischen Kräfte zu der Niederwerfung des Auf-
standes zu verwenden und in dem dann gemeinsam zu schlie-
ßenden Frieden eine ausreichende Garantie gegen die Rückkehr
ähnlicher Uebelstände zu schaffen.) Die Mächte gehen sogar
noch weiter, indem sie die Dauer dieser Verpflichtungen nicht
auf die Zeit der militärischen Occupation Frankreichs be-
schränkt wissen, also sie aller und jeder Revolution gegen-
über wieder in Kraft treten lassen wollen, und endlich Zu-
sammenkünfte der vier verbündeten Souveräne, beziehentlich
ihrer Minister verabreden, welche in bestimmten Zeiträumen
wiederkehrend den großen Gemeininteressen und der Prüfung
der für die Ruhe und das Glück der Völker und die Aufrecht-
haltung des europäischen Friedens ersprießlichsten Maßregeln
gewidmet sein sollen.)
Schließlich sind auf dem Aachener Congreß die Ten-
denzen der Heiligen Allianz in der angegebenen Weise ent-
wickelt worden. Nachdem nämlich hier der Abzug der fremden
Occupationstruppen aus Frankreich bestimmt und damit end-
lich das mühselige Werk des allgemeinen Friedens vollendet
worden war "), erklärten die fürf Großmächte, daß sie fest
entschlossen seien, sich weder in ihren gegenseitigen Beziehungen
noch in denen zu andern Staaten von den Principien der bis-
her unter ihnen bestehenden intimen, durch die Bande christ-
licher Brüderlichkeit fester und unauflöslicher gewordenen Ver-
einigung zu entfernen, und daß diese Vereinigung, welche um
1) Art. 2.
„) Traité Dalliance signé à Paris le 20 Nov. 1815, Art. 4.
8) Art. 6.
) Convention, signée à Aix-la-Chapelle, le 9 Oct. 1818 (Ch.
de Martens, Recueil manuel, III, 391).