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Faktur mit der vorgenannten Bescheinigung
innerhalb 6 Monate vom Tage der Zahlung
des hinterlegten Betrags ab vorgelegt wird;
andernfalls soll der hinterlegte Betrag als
nach dem genannten Gesetze zu zahlender
Zoll verwendet werden, wenn nicht von
dem Zollminister etwas anderes besonders
angeordnet ist.
Im Anschluß hieran ist durch eine Verordnung
des Ministers (Nr. 1001) vom 19. Juni 1912
für die vorerwähnte Bescheinigung auf der Faktur
eine neue, entsprechend abgeänderte Form vor-
geschrieben worden, mit der Maßgabe, daß Be-
scheinigungen in der bisherigen Form bis zum
31. März 1913 angenommen werden können.
he Board of Trade Journal.)
Verhüttung von Erzen in den Malalenstaaten und
in der Kolonle Stralts Settlements.
Aus den Vereinigten Malaienstaaten findet
eine umfangreiche Ausfuhr von Zinn statt. Dieses
Zinn wird in den Staaten selbst geschmolzen.
lber diese Schmelzindustrie sind zum ersten Male
Angaben veröffentlicht worden. Danach befinden
sich in den 3 Staaten Perak, Selangor und
Negri Sembilan zusammen 17 Schmelzereien mit
6 Erzröstöfen, 61 Schmelzösen und 170 mit
Menschenkraft betriebenen Erzpochern. Es handelt
sich indes nur um primitive chinesische Anlagen.
Außer einer großen (chinesischen) Mine sind es
auch nur unbedeutende chinesische Kleinbetriebe,
die ihr Erz selbst verhütten. Die Raffinierung
erfolgt entweder in Singapore oder Penang durch
eine der modernen europäischen Schmelzen. In
diesen beiden Orten besitzt die Straits Trading
Co. Ltd., das bedeutendste Zinnschmelzwerk der
Erde, je eine Schmelze; in Penang ist außerdem
die Eastern Smelting Co. Ltd. aufgesetzt.
Das aus den Staaten ausgeführte Zinnerz
wird entweder am Orte der Gewinnung von den
Agenten der beiden Schmelzwerke aufgekauft und
dann für eigene Rechnung der Schmelze ver-
hüttet, oder es wird nur für Rechnung der Mine
geschmolzen, wobei die Mine den Vertrieb selbst
übernimmt. Die Straits Trading Co. Ltd. unter-
hält zum Zwecke des Erzaufkaufs an 21 Plätzen
der Malaienstaaten Vertretungen; die andere
Schmelze ist an 7 Plätzen vertreten.
Der Handel in Erzen wird von der Re-
gierung scharf überwacht. Nur von der Regierung
speziell dazu ermächtigte Personen dürfen sich mit
dem Aufkauf befassen.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsfulats in Singaporc.)
MDadagastbar.
Ausfuhr von Mangrovenrinde.
Die Gewinnung der eigentlichen Man-
grovenrinde, die in den ausgedehnten Wäldern
der Westküste Madagaskars, besonders in den Ge-
bieten des Lozaflusses bei Ananalava vorkommt,
hat im Verhältnis quantitativ abgenommen und
zwar infolge des bei Beginn der Ausbeutung
vielfach stattgehabten Raubbaues. Die Produktion
der bisher ausgeführten Qualität dürfte, sofern
weiter in derartigen Mengen exportiert wird, in
wenigen Jahren verschwindend klein werden.
Im Jahre 1911 hat man sich nun auf die
Gewinnung einer anderen Art der Mangroven-
rinde, der Tsitoldouny, gelegt, die der bis-
herigen Qualität an Gerbstoffgehalt nur wenig
nachstehen soll, und es würden hiervon, sollte die
Qualität gut einschlagen, wohl die gleichen Mengen
exportiert werden können.
Die Gesamtausfuhr der Mangrovenrinde be-
lief sich im Jahre 1911 auf 53 358 Tonnen
gegen 36 180 Tonnen im Jahre 1910.
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats
in Tamatave).
Ausfuhr von Graphit.
Der Export von Graphit aus Madagaskar
hat im Jahre 1911 um das Doppelte im Ver-
hältnis zum Vorjahr zugenommen. Er stellte sich
auf 1281 Tonnen im Werte von 446 572 Fr.
gegen 553 Tonnen im Werte von 288 669 Fr.
im Jahre 1910.
Das Hauptabsatzgebiet ist heute noch England,
jedoch kommt Deutschland hierfür früher oder
später auch in Frage.
Der Graphit wird in ungereinigtem und durch
Schlemmen gereinigtem Zustand exportiert. Es
hat sich u. a. auch bereits eine in Antwerpen an-
sässige deutsche Firma mit maschinellem Reini-
gungsbetrieb in der Nähe von Tananarivo, der
Hauptstadt Madagaskars, installiert. Ferner sind
mehrere Syndikate im Entstehen begriffen, u. a.
auch ein solches mit amerikanischem Großkapital.
Die Hauptfundgegend für Graphit ist die An-
karatra-Region um Ambatolampy herum bis nach
Antsirabe im Innern des Landes, jedoch auch
die Küstenprovinzen Vatomandry und Mahanoro
weisen gute Erfolge auf.
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats.
in Tamatave.)
Belgisch-Kongo.
Neue Aktiengesellschaften.
Im Belgischen Kongo sind zwei neue Ge-
sellschaften gegründet worden, und zwar die