Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

W 119 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
September. 
» - 1918 L epen Vorohr 
ebgaben Zollstellen mehr weniger K z166. 
KXN.Lf.L#. 
Hauptzollamt Stwalepmund 60 2424007876810 — 1851570 
Zolle-*) und isbucht 594900 —70 893 60 — —114038 
Neben- - 236758015849—782680——109668890 
Ist-schmei- neemanshoop. 20467709835201068250—— 
Übrige ZollItellen . . 473360169780808580—— 
auptzollamt Windhuk 41656| 80037 2 —— 
ersteuer rige Zollstellen .. 209 40 342 80 — — 18840 | 21 104060 
Brauntwein- Hauptzollamt Swakopmund 1396 40 — 1396 4% 
steuer Windhuk.1540 70|1183 407— —235 
übrige Lolstellen . 1240 — —1240 — — — 
Hafen- Hauptzollamt Swatopmund 0065%% SS — 
abgaben überitzbucht SOSS% q 871 404 28 
Zusammen 271 577 89219 161/154/82 469105 80 05270 —- 
5241685 —- 
"*) Die Ausfuhrzölle auf Diamanten find unberücksichtigt geblieben. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten. 
Straußenzucht in der Holonle Curaçao. 
Im Haag hat 30. Oktober 1912 eine Aktien- 
zeiellschaft — * W *“*r E 
un" (Straußenfarm „Albertina.) mit dem Sitze in 
musterdam gebilder.“ Die Gesellschaft bezweckt, g 
ra# Strauße auf Plantagen zu geüchten 
und Handel mit diesen Bögeln und ihren 
keiben. Das Kapital der Gesellschaft Pen 70. 
Hunen: es ist in 75 Aktien zu je 1000 Gulden verteilt. 
diesen sind 45 sofort gezeichnet, whren die übrigen 
23 ie bis zum 31. Dezember 1921 untergebracht 
zn müssen. Die Dauer don Gesellschai= ist vorläufig 
60 Jahre festgefetzt. 
t des Kais. Generalkonsulats in Amsterdam 
vom 10. Dezember 1912.) 
  
die ae Cage in portuglesiich Ostafrina. 
be s Kaiserliche Zonsuut in ureno Marques 
* am 25. November 1912: t schon fast ein 
ant andauernde Man nget an * hat in Por- 
gchelh Ostafrika große Miberfolge im Gefolge 
bt. so daß besonders in den fast ausschliehlich von 
borenen bewohnten isni lirn Aim Innern des 
zer großer Mangel an Le In herrscht. 
* Sommer (Dezember 1 * * Nan 1912) 
wenig Regen: auch seitdem waren die Wtel 
W. 
  
  
sowohl an Zahl wie an Menge so unbedeutend, 
uns Eingeborenen #errhaupt leine Vorbeveitungen 
en. ihre Felder zu bestellen 
us Eude Vovember sind hier Nachrichten, insbesondere 
den Distrikten zwischen Lourengo Marques und 
Sambesi eingetroffen, wonach die Lage der Ein- 
  
geborenen infolge des Mangels an Lebensmitteln 
recht bedenklich ist. 
Sollte die gegenwärtige Trockenheit noch z 
weitere Monate n so ist auch im zrt W 
auf keine Haupternte zu rechnen. Infolge der Miß- 
ernten leidet besonders das Importges 75 in sog. 
Kaffernartikeln, das fast ausschließlich in deutschen 
Händen ruht. 
  
  
ordnigeria. 
Einfuhr von cewöbalichem. oder Handels- 
Schi *1.5 
Nach einer in der fathern Nigeri " 
vom GE Oktober vn “:3 Bekanntmachung 
Nr. 624 vom Jahre 1912 wird vom 1. Dezember 1912 
ab in , eingeführtes —“2 das, kein 
gewöhnliches oder Handels-Schießpulver ist und das 
nicht als solches bezeichnet ist, nicht als gewöhnliches 
oder Hondels.Schi- Iver mn Sinne der „Firearm 
and Ammunition Proclamation“ (Csp. 32 der Nrd 
lgertg-Veletn. behandelt. 
Ist die Bezeichnung des Puloers als Erbcsiche 
oder 4-Schießpulver nicht richtig, so macht sich 
der (Haet straffällig. 
Nach d irearms and Ammunition Proclams- 
tian“ — der G#puverneur einer in einem Erlaubnis- 
scheine genannten Person gestatten, gewöhnliches, als 
Handels-Schießpulver bekanntes Schießpulver unmittel- 
bar bei der auf eine in vem Erlaubnisschein 
erwähnte rie zu bring 
The Boand of 'i Journal.) 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.