Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Die Sitzungen sämtlicher Gerichte sind öffent- 
lich, soweit nicht ausnahmsweise der Ausschluß 
der Offentlichkeit bei Gefährdung der Sittlichkeit 
oder der öffentlichen Ordnung zulässig ist. Bei 
allen Gerichten sind Gerichtschreiber bestellt; der 
Gerichtschreiber bei dem Friedensgericht mit er- 
weiterter Kompetenz ist zugleich Notar und Mo- 
biliartaxator. 
Die in letzter Instanz erlassenen Erkenntnisse 
aller französischen Gerichte können mittels eines 
Kafsationsgesuches in den im Gesetz besonders be- 
stimmten Fällen angefochten werden. Uber das 
beuach entscheidet der Kassationshof. 
Die 
wiul lch besondere Gerichte (tribunaux in- 
digèenes) ausgeübt. Diesen unterstehen alle Per- 
sonen, die nicht den franzöfischen Gerichten unter- 
worfen sind. 
An dem Hauptort eines jeden Verwaltungs- 
bezirks ist ein Eingeborenengericht eingerichtet, be- 
stehend aus dem Vorsteher des Verwaltungs- 
bezirks als Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern mit 
beratender Stimme. Die Beisitzer. sind ein Euro- 
päer und ein Eingeborener oder zwei Eingeborene. 
Der Vorsitzende kann unter Umständen von der 
Zuziehung der Beisitzer absehen. Die Einrichtung 
des Staatsanwalts und des Gerichtschreibers be- 
steht nicht. 
  
Eingeborenengerichtsbarkeit « 
  
TO 
Die Gerichte erkennen in Zivilsachen unter 
Anwendung des örtlichen Gewohnheitsrechtes in 
erster und letzter Instanz. 
In Strafsachen können nur Todesstrafe, Ge- 
fängnisstrafe und Geldstrafe verhängt werden. 
Die Entscheidungen der Gerichte, die eine höhere 
Strafe als zwei Jahre Gefängnis aussprechen, 
bedürfen der Bestätigung durch den Bestätigungs- 
gerichtshof a chambre d'’homologation). Dieser 
besteht aus den Mitgliedern des Berufungs- 
gerichtshofes sowie zwei weiteren vom General- 
gouverneur ernannten Beamten. Die der Be- 
stätigung bedürfenden Erkenntnisse werden dem 
Gerichtshof durch den Generalstaatsanwalt vor- 
gelegt. Die Erkenntnisse, die der Bestätigung 
nicht bedürfen, ergehen in erster und letzter Instanz, 
jedoch kann der Generalstaatsanwalt Aufhebung 
beim Bestätigungsgerichtshofe beantragen. Ein 
weiteres Rechtsmittel findet in Strafsachen nicht 
att. 
Alle Urteile ergehen auch hier in öffentlicher 
Sitzung. Ablehnung der Richter sowie Strafvoll- 
streckungsverjährung sind ausgeschlossen. Die Vor- 
sitenden find auch mit den Ermittlungen und 
Untersuchungen betraut und können ihre Besug- 
nisse unter ihrer Verantwortung und Aussicht auf 
ihnen unterstellte Zivil= und Militärbeamte über- 
tragen. 
Kolonlale Literatur.) 
VIII. 
Die el Bücher, deren B. 
I. Kolonialwesen im allgemeinen und 
Kolonialwirtschaft. 
Kamerun-Post. Upebhing u. einziges Organ 
die wirtschaftl. Interessen deutsch. Slaan für 
enn u Togo Ig. 161. Duala: Feuns & Cr. 
* Wirll 
Hamburg: 
2 
Agrarkreditaufgaben in Deutsch-Süd-- 
Der 6 e 263—270. 138 
. Serzssssnakn= und Kolonialpolitik. 
un b Robert de: Le Libérin et les puissa- 
7 américaine. L'Afridue Françgaise, r— 
* L'couvre civilisstrice au Congo. Héroisme 
rimé par le Mi- 
re d. sc. et d. arts. Cand: Herekenrath 1913. 
w. 563 S. 40 (8). (# 
— 
b-Ostafrik 
nbe Denell Alnn 18. —“*5 2. Aufl. 
Süd- 4 West-Verl. 1913. 430 go. 
W.: 
vestafrika. 
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Per Verlag erklärt sleh gern zur Annahme und 
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dles Vienslonsezemplare -- zur Atnähne In 
erzeichuls lIbm zugesoblekt werde 
Kolopialmsehte. (Mit 4 Kartenskizzen.) 1. A 
  
sich die Redaktion durchaus vorbehllt, werden unter kelnen Umständen zurückgesandt. 
Simon, Kurt: Spanien und Portugal als See- und 
Aufl. Ham- 
burg: Hermes 1913. XIV, 320 8. 5, 50 A. s80o. so 
III. Geographie. Reisebeschreibungen. 
Archäclogie 
* Chandron: Les races * 8 Fo Noire. Revue 
des troupes vespnises 129 (1913), 285—305. l2 
Cook: The traveller’s handbock for Algeria and 
Tunisia. With maps, lans and ill. London: k 
& Son 1913. FN r* S. 5.50 K. 8o. 
Stigand, C. H.: The land of Zinj. Being an 
„u ef British East Africn, its ancient bistory and 
t inbabitants. (With ia...4 )London: Con- 
—. 14 1913. XII, 351 S. 15,80 .#K. So. io 
Dlereke, C. Schulwandlkarten. Atrika, Staaten- 
karte 1: Uh,50 oo. 165.5 —X 147,5 em. Farbdr. auf 
. m. Stüben. Braunschweig: Westermann 19 13. 
AM. 
ii 
Joseph, Gaston: Bingerville. Capitale de la Cöte 
dlvoire. Renseignements Coloniaux 4 (1913) 
ment à ’Afrique Française No. 3. 1913). (12 
Schultze, Arnold: Die Li Annobon im Golf 
von Guin (M. Karte. 4 Abb.) Petermanns 
Mttteil. — (1913), 731—133. lis
	        
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