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5 2. Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 3000 & und mit Gefängnis
bis zu drei Monaten allein oder in Verbindung miteinander bestraft.
. Dem Berbot zuwider eingeführte Hunde sind zu töten. Bon der Tötung kann ab-
gesehen werden, falls die Hunde sofort wieder ausgeführt werden.
5 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Apia, den 15. Februar 1913.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Schlettwein.
Dersonalien.
Im Reichs-Kolonialamt find die Geheimen Sekretariatsassistenten Korth, Grunwald,
Stadelmann, Matthies, Sangmeister, Merkel, Schneider, Kiepenheuer, Hopf, Ehrath,
Ullrich und Neumann zu Geheimen expedierenden Sekretären ernannt worden.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Steuermann beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Wilhelm Haasenritter das Königlich
Preußische Verdienstkreuz in Gold zu verleihen.
Kaoiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Südwestafrika.
A. K. O. vom 18. April 1913.
v. Müller-Berneck, Königlich Sächfischer Rittmeister a. D., zuletzt Adjutant der 3. Kavallerie=
Brigade Nr. 32, früher in der Schutztruppe für Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum
Tragen der Uniform dieser Schutztruppe erteilt. - «
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 28. April 1913.
Meyer, Leutnant im Infanterie-Regiment Markgraf Karl (7. Brandenburgischen) Nr. 60, scheidet
am 9. Mai aus dem Heere aus und wird unter Enthebung von dem Kommando zum
Seminar für orientalische Sprachen in Berlin mit dem 10. Mai 1913 in der Schutztruppe
angestellt.
Schutztruppe für Kamerun.
A. K. O. vom 18. April 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Nachbenannten
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar für:
Königlich Sächsische Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande
für Kriegsdienste:
dem Waffenmeister Leuschner,
die dem Herzoglich Sachsen Ernestinischen Hausorden angereihte Verdienstmedaille
. in Silber mit Schwertern:
dem Vizefeldwebel Jungclaus.