Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Belchskanzlers, betr. die Uniformierung der Dolizei- und Exerzier- 
meister der Dolizeitruppen in Kamerun und kogo. 
Vom 8. Mai 1913. 
Auf Grund des § 4 der Kaiserlichen Verordnung vom 3. Oktober 1910 (Kol. Bl. S. 849), 
betreffend die Ausführung des Kolonialbeamtengesetzes, wird hiermit bestimmt, daß die Polizei= und 
Exerziermeister der Polizeitruppen in Kamerun und Togo die in der angeschlossenen Beschreibung 
bezeichnete Unisorm zu tragen haben. 
Die Kaiserlichen Gonverneure von Kamerun und Togo werden ermächtigt, denjenigen Polizei- 
und Exerziermeistern, die eine aktive Gesamtdienstzeit von neun Jahren zurückgelegt haben, die Be- 
rechtigung zu verleihen, an Stelle des in der vorerwähnten Beschreibung aufgeführten Seitengewehrs 
das Offizierseitengewehr mit goldenem Portepee zu tragen. Diese Berechtigung steht solchen Polizei- 
unteroffizieren, die als ehemalige Portepeeunteroffiziere in die Polizeitruppe eingetreten sind, ohne 
weiteres zu. 
Berlin, den 8. Mai 1913. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Solf. 
Anlage. Beschreibung 
der von den Dollzel- und Exerzlermelstern der Doligeltruppe in Kamerun und Logo zu tragenden Uniformen. 
Tropenhelm. Wie für die weißen Unteroffiziere der Kaiserlichen. Schutzruppe. jedoch ohne Borgtasch Kordel): 
über der deutschen Kokarde ein kleiner vergoldeter Reichsa 
Dienstmütze. Die Mütze ist eine Schirmmütze aus grauem ** un Art der Schutztruppenmütze. Besatz= 
streifen und Vorstoß in Kamerun aus polizeirotem, in Togo aus gelbem Tuch Über der deusfchen 
Kokarde ein kleiner vergoldeter Reichsadler. 
Feldmütze. Dem vorstehenden entsprechend. 
Dienstrock. Der Dienstrock ist ein geschlossenes Jakett aus Kaki bzw. weißem Köper ohne Vorstoß mit Umlege- 
kragen nach Art der Schutztruppenröcke. Auf den Schultern werden in Kamerun rote Schulterklappen 
mit schmalem silbernen, von zwei schwarzen und einem roten Streifen durchzogenen Bortenbesatz, in 
Togo Achselschnüre von vierfach aneinandergenähter schwargweißroter Mohairschnur, zum Abnehmen ein- 
gerichtet, getragen. Als Knöpfe sind gelbe Metallknöpfe mit dem Reichsadler zu verwenden. 
Beinkleider. Die Beinkleider sind aus Kali bzw. weißem Köper ohne Vorstoß gefertigt. 
Litewka. Wie für die Schutztruppe vorgeschrieben jedoch ohne Tressen und Spiegel und mit Schulterllappen 
bzw. Achselschnüren wie am Dienstro 
Regenmantel. Wie für die Schutztruppe. 
Fußbekleidung. Beliebig. 
Seitengewehr. Seitengewehr 98. 
Leibriemen mit Zubehör und Säbeltroddel. Wie für die weißen Unteroffiziere der Schutztruppe. 
Verordnung des Beichshanzlers (Reichs-Kolonialamt), betr. das Inkrafttreten der 
s dnung vom 30. Dezember 1912 im Domonagebiete. 
Vom 27. Mai 1913. 
Auf Grund des § 40 der Diamantensteuerordnung vom 30. Dezember 1912 (Reichs- 
Geseböl. 1913, S. 5) wird verordnet, was folgt: 
§ 1. Die Diamantensteuerordnung tritt für das Pomonagebiet sofort in Kraft. 
§ 2. übersteigt das Verhältnis der Betriebskosten zu der Betriebseinnahme im Durchschnitt 
des laufenden Geschäftsjahrs auf das Hundert berechnet (Betriebskoeffizient) 20, so ermäßigt sich 
 
	        
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