in dem in Queensland belegenen Roma-Distrikte.
Dieses Gebiet war früher im Besitze der im Jahre
1911 liquidierten Roma Oil Co. Sowohl die queens-
ländische seaegierung als auch die Queensland Mineral
Oil Co. Ian sich jetzt mit der genaueren Erforschung
des Sonlollne Gebiets befassen. Die Sachverstän-
digen behaupten, daß der Roma-Distrikt dieselben geo-
logischen Eigenschaften besitze wie Texas in den Ver-
einigten Staaten und Tustanowice in Galizien und
für Australien, soweit es sich um Olreichtum handele,
einen wertvolleren Grundbesitz darstelle als Papua.
Belgisch Kongo.
Ausfuhrzölle und Abgaben vom Kautschuk.
Eine am 4. Juli 1918 erlassene Verordnung, die
eine schnelle Herabsetzung der Abgaben vom Kautschuk
bezweckt, um sie mit seinem gegenwärtigen Verkaufs-
preise besser in Einilang zu bringen, setzt den Ausfuhr=
zoll für Kautschuk vorübergehend folgendermaßzen fest:
gtur der bvon Bäumen oder Lianen gewonnen
100 k r.;
aau hul der von a Wen gewonnen ist:
auf Kronland — für 100 kg 55 Fr.;
außerhalb des Kronlandes — für 100 ##g 85 Fr.;
Kautschuk, auf Pflanzungen gewonnen, ist frei.
Bis auf weiteres sind die Bestimmungen der Ver-
ardmungg vom 3. Dezember 1909 aufgehoben, wonach
Kautschuk, der von Kronländereien oder -waldungen
stammte, mit einer zu den geernteten Mengen in einem
bestimmten Verhältnis stehenden Pflanzungsstener be-
legt wird. Ferner sind vorübergehend von der durch
Artikel 1 der Verordnung. vom 22. März 1910“) ein-
geführten Steuer befreit der von Bäumen oder Lianen
außerhalb der Kronländereien oder -waldungen ge-
wonnene Kautschuk sowie der Kautschuk von Kräutern
ohne Rücksicht auf seine Herkunft.
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Für Kautschuk, der auf Kronländereien oder in
Kronwaldungen von Bäumen oder Lianen gewonnen
ist, ist die Pflanzungssteuer auf 0,40 Fr. für 1 kg er-
maͤßigt
bgaben von Kautschuk stellen sich also im
Vergede,v zu rriher folgendermaßen
isber rsest
Baum
1 -
MI- *— #tt t
. Albgaben in Franken für 1 kg
In den dem Handel nicht
geöffneten Gebieten
(Kronland):
Ausfuhrzololl 0,60 0,60 0,60 0,55
Pflanzungssteuer 0,40 0,20 — —
Allgemeine Steuer 0,75 0,50 0,40 —
Zusammen. 1.75 1,30 1,00 0,55
In den dem Handel er-
öffneten Gebieten:
Ausfuhrzo l60 0,60 0,60 0,85
Allgemeine Steuer 0,75 0.50 —
Zusammen. 1,95 1,10 0,60 0)35
(Moniteur Belge und nach einem Berichte
der Kaiserl. Gesandtschaft in Brüssel.)
Südbafrikanische Union.
Anderung des Zolltarifs.")
Der Bundessenat hat in der Sitzung vom 11. Juni
1913 einen Antrag angenommen, worin die Regierung
ersucht wird, frähzeiren in der nächstjährigen Sitzung
ein Gesetz über die Abänderung des gegenwärtigen
Zolltarifs vorzulegen.
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats
in Kapstadt.)
Vermischtes.
* Das bamburgische Folonlalinstitut
im Winter 1913/14.“°)
Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle.
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer
Oberregierungsrat Dr. Heinke, Berlin.
Kommissar des Reichs-Marine-Amts: Geheimer
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin.
Kaufmännischer Beirat: Max M. Warburg, Vor-
sitzender, Eduard Woermann, F. C. Paul Sachse.
Regierungsrat: Dr. Förster.
Professorenrat: Professor Dr. Franke, Vorsitzender;
Professor Dr. Rathgen, stellvertretender Vorf itzender;
Frofessor Dr. Schädel, Schriftführer; Professor
Borchling, Professor Dr. Dibelius, Professor
Dr. Gürich, Professor Dr. Keutgen, Professor
Dr. Kraepelin, Professor D. Meinhof, Professor
. Meumann, Professor Dr. Nocht, Professor
Dr. Passarge, Professor Dr. Perels, Professor
*) Val. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 523.
*“#“) Vgl. „D. Kol. Bl.“= 1913, Nr. 6, S. 286 f.
Dr. Schorr, Professor Dr. Thilenius, Professor
e Veigt, Professor Dr. Voller, Professor Dr.
ink
beniells.n des Kolonialinstituts: General-
sekretär: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Dr. phil.
hlmann; Referent: Keiserl. Regierungsrat
Zache, Be irksamtmann a. D.; wissenschaftliche
Assistenten: Dr. Waltz, br. Heile, Dr. Hil
—
Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen
vom 15. Oktober 1913 bis 15. März 1914.
I. Vorlesungen.
1. Geschichte, Rechts= und Staatswissenschaften.
Prof. Dr. Keutgen: 1. al emeine Kolonial-
geschichte der Neuzeit.
2. Ubungen zur Eitonlttgeschichte:
Prof. Dr. Franke: Geschichte des chinesischen
Staatswesens. I. Teil. Vom hohen Altertum
bis zum 7. Jahrhundert n. Chr.
"*) Vgl.
„D. Kol. Bl.“ 1918, S. 244.