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II. Finanzen.
Der derzeitige Finanzstand wird als ein ganz
guter bezeichnet. 1912 hat eine Mehreinnahme
von 722000 LE gegenüber 1911 gebracht, wovon
aber 1000000 2LE nicht als effektive Mehrein-
nahmen gebucht werden können, da ihnen ent-
sprechende Mehrausgaben entgegenstehen. Die
Mehreinnahmen sind insbesondere aus Eisen-
bahnen, Telegraph, Tabaksteuer, Gerichtsgebühren
und Hüttensteuer erzielt worden. Abgenommen
haben die Zolleinnahmen. Dies erklärt sich aus
dem Rückgang des Imports nach Agypten. In
Ober-Agypten, wo die Baumwollernte weniger
günstig ausgefallen ist als 1912, stieß die Ein-
treibung der Grundsteuer auf Schwierigkeiten und
verursachte eine erhöhte Zahl von Steuerzwangs-
beitreibungen. Das ordentliche Budget weist
einen Überschuß von 2 045 000 KE auf. Der
Reservefonds ist um 277 000 LE gewachsen. Er
beträgt jetzt 6 124 000 LE und ist innerhalb der
letzten zwei Jahre nicht zurückgegangen. Damit
dies aber nicht in Zukunft eintritt, ist Sparsam-
keit in den ordentlichen Ausgaben erforderlich.
Man hofft, mit einer größeren Dezentralisation
der Verwaltung und der damit zusammenhängen-
den Erweiterung der Befugnisse der Provinzial-
behörden auch die Lasten insbesondere für Schul-
und Sanitätszwecke auf die Provinzialverbände
steigernd abwälzen zu können. Dies gilt ins-
besondere für die Zivil-= und Militärausgaben im
Sudan. Es wird die Hoffnung ausgesprochen,
daß der Sudan 1913 eines Zuschusses für die
Zivilverwaltung wird entbehren können. Auch
die Militärausgaben für den Sudan sollen nicht
mehr im Etat unter den Ausgaben für Agypten
verrechnet werden, sondern gesondert; diese Ande-
rung soll aber nur eine etattechnische Bedeutung
haben und die Tatsache nicht verdunkeln, daß
ein Teil der Militärausgaben Agyptens auf den
Sudan entfällt.
Die Staatsbilanz für 1912 zeigt folgende
Ziffern: Einnahmen 17 515 000 K, ordentliche
Ausgaben 14 822 000 E, außerordentliche Aus-
gaben 648 000 K. Es ergibt sich also der erwähnte
Ülberschuß in den Einnahmen von 2 045 000 L
Die Einnahmen der letzten sechs Jahre zeigen
folgende Ziffern:
1907: 16 367 000 K,
1808: 15 521 000 = 1911: 16 793 000
1909: 15 402 000 = 1912: 17 515 000
und zwar entfallen für 1912 die Einnahmen auf
folgende Einnahmequellen:
ölle ..
1910:15965000L,
. 2119000Z,
Eisenbahnen . 3957000-
Tabaksteuer 1 714 000 =
Gerichtsgebühren 1745 000 =
direkte Steuern. 5 609 000
Der Etatanschlag für 1913 lautet folgender-
maßen:
Erwartete Einnahmen
erwartete Ausgaben:
ordentliche 14 909 000 K,
außerordentliche 721 000 = 15 630 000
erwarteter Überschuß. 500 000 K.
Die Gesamtausgaben für 1913 zeigen, ver-
glichen mit denen von 1912, ein Wachsen um
230 000 &, ohne den Zuschuß für die Ziovil-
verwaltung des Sudan um 163 000 L.
Folgende Gebiete der öffentlichen Verwaltung
verursachen hauptsächlich dieses Wachstum der
Ausgaben, und zwar:
16 130 000 2,
Eisenbahnen 91 351 L,
Offentliche Arbeiten und Ackerbau 89 318.
Eingeborenengerichte 47 124
Provinzialverwaltungen 22 377.
Offentliches Gesundbeitsween 22 127.=
Schulen . . 15690-
Staatsdruckereien 15 498=
Postverwaltung 15 454
Landvermessung 15 440
Militärverwaltung 14 597 .=
Ministerium des Innern 16 315.=
Der Reservefonds betrug am 1. Januar 1913
6 124 000 L. Er ist in dem Jahre 1912 um
277 000 gewachsen.
Für 1913 sollen aus dem Reservefonds fol-
gende Kredite bewilligt werden:
Bewässerungen und Drainage 837 660 K,
Drainage bei Kairo 250 000
Eisenbahnen . 445000-
Hafen von Alexandria 80 000
Licht= und Bewässerungsanlagen
in den Gemeinden 73 000
Für Verschiedenes 9 340=
Die Gesamt-Staatsschuld betrug am Ende des
letzten Jahres 88 910 460 L mit einer Zinslast
von 3 352 000 K.
Das Sparkassenwesen ist ausgebaut worden.
Die Einlegerzahl ist um 147 353 gewachsen; ihre
Gesamtziffer betrug am Jahresschluß 265 003,
darunter 127 927 ländliche Einleger. Von den
Gesamteinlegern sind 234 904 Agypter. Die der
Postverwaltung angegliederten Sparkassen sind jetzt
über das gesamte Land ausgebreitet. Die Ge-
samtziffer der Einlagen während des Jahres betrug
einen Überschuß von 189 v. H. über die von 1911.
Immer noch große Schwierigkeiten bereiten
der Verwaltung die in Agypten weit verbreiteten
falschen Maße und Gewichte. Besonders erschwert
wird die Abhilfe hier wiederum durch die geringe
Strafgewalt der gemischten Gerichtshöfe, welche
in Strafsachen nur in Höhe von 1 K oder 7 Tagen