Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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niss Böllig anders sind die landwirtschaftlichen Verhält- 
de in Ländern, die tropische Plantagenwirtschaft 
u iben wie in Deutsch-Ostafrika. Hier gibt der Grund 
li Voden die Erträge nur, wenn dauernd mensch- 
Arte Arbeit sich mit ihm beschäftigt. Unterbleibt die 
sof eit oder wird sie zeitweise unterbrochen. so tritt 
sawett eine Wertminderung ein, welche die Ergebnisse 
. relanger Tätigkeit in kurger Zeit wieder aufhebt. 
dem einen Falle sind das Hauptwertobjekt der 
Ca und und Boden und die darauf geschaffenen An- 
Ghen. in Deutsch-Ostafrika besteht der Hauptwert in 
* dauernd zu leistenden Arbeit. 
Diese Notwendigkeit, dauernd die Plantage im 
- 3u erhalten, bildet die vornehmlichste Schwierig- 
ir i 
die Organisation des landwirtschaftlichen 
Aü#denkredit-Instituts in Deutsch-Ostafrika: denn jedes 
ieditinstitut muß mit der Tatsache rechnen, daß der 
vegentümer des beliehenen Grundstücks in VBermögens- 
undal herät und daß der Fall der Zwangsverwaltung 
"1 der Zwangsversteigerung eintritt. Es bleibt ihm 
zunn nichts anderes übrig, als einen Verwalter ein- 
Deen und selbst die Plantagenwirtschaft zu betreiben. 
Mmit sieht sich das Institut allen Wechselfällen der 
dar terung und der Konjunktur ausgesetzt; es muß 
zu iernd Mittel bereitstellen, um den Betrieb aufrecht 
Veterhalten und es muß damit rechnen, daß dieser 
8 rieb ihm Verluste bringt. Gerade in den Zeiten 
scbünstiger Konjunktur wird sich alsdann auch ein 
laseimiger Verkauf der Pflanzung schwer ermöglichen 
L nen. und somit kann das Bodenkredit-Institut auf 
sichte Zeit hinans an das Objekt gefesselt sein und 
d gezwungen sehen, immer wieder Zuschüsse zu dem 
iebe zu leisten. Das sind Aufgaben, die ein 
sül enkredit-Institut seiner ganzen Natur nach zu er- 
satien nicht in der Lage ist und die mit seiner Organi- 
r on völlig unvereinbar sind. Ein Bodenkredit-Institut 
eneitet in der Weise, daß es auf Grund der von ihm 
Lenhrten Darlehen Pfandbriefe bis zum mehrfachen 
rl annge' seines Gesellschaftskapitals ausgibt. Diese 
deenddbriiefe erfordern einen regelmäßigen festen Zinsen- 
lpite,. der die etwaige A;erzinsung des Gesellschafts- 
nägals um das Vielfache übersteigt. Für dic regel- 
duraige Zinszahlung kann ein Bodenkredit-Institut 
es Vgeeignete Reserven Sicherstellungen schaffen, und 
danschitt die Pfandbriefgläubiger weiterhin dadurch, 
dor sie mit ihren Zinsansprüchen den Anteilsinhabern 
der Ghen. Treten aber zu diesen Zinsverpflichtungen 
die sich odenkredit-Gesellschaft Betriebsausgaben hinzu, 
sich huicht vorher übersehen lassen, die in ihrer Höhe 
das ar jeder Schätzung entziehen, so verliert damit 
bem odenkredit-Institut das feste Fundament, auf 
aufgebaut sein muß. 
bei Die Erwägungen führen zu dem Ergebnis, daß 
bediter Organisation des landwirtschaftlichen Boden- 
dunge in Deutsch-Ostafrika auf jeden Fall viele Hoff- 
sührun uUnerfüllt bleiben werden. Die Frage der Zu- 
der vaß neuen Kapitals zur Stützung und Förderung 
daß U enwirtschaft in dieser Kolonie ist aber so wichtig, 
zund c#n trotzdem nicht darauf verzichten darf, das 
ist t Erreichbare durchzusetzen. Ein geringer Kredit 
borlämner noch besser als gar keiner. Deshalb wird 
Ktebiufige die Errichtung eines landwirtschaftlichen 
nächst ustituts ins Auge zu fassen sein, das sich zu- 
auf der#rauf beschränkt, den Wert des Bodens und der 
leihur Pflanzung dauernd errichteten Anlagen der 
a d0 äugrunde zu legen. 
der u man diese Einschränkung fest, daß lediglich 
dri eete des Grund und Bodens und der darauf 
Resehen d ständigen Anlagen als beleihungsfähig an- 
igen all#ird, so wird man anderseits bei der stän- 
Vemeinen Wertsteigerung der Pflanzungen die 
  
Beleihungsgrenze einer bewirtschafteten Plantage auf 
etwa 75 v. H. dieser Werte festsetzen können. Darüber 
hinaus wird der reine kaufmännische Kredit eingusetzen 
haben, der durch Vorschüsse den Plantagen zu Hilfe 
kommt und der zwar teurer ist, aber auch beweglicher 
und freier sich entfalten kann als die von den strengen 
statutarischen Bestimmungen abhängige Darlehns- 
gewährung einer mit dem Rechte der Pfandbrief- 
ausgabe ausgestatteten Bodenkredit-Gesellschaft. 
Ob der Reichstag geneigt sein würde, das Kapital 
für ein staatliches landwirtschaftliches Hypotheken= 
institut für Deutsch-Ostafrika in absehbarer Zeit zur 
Verfügung zu stellen, erscheint einigermaßen zweifel- 
haft, da wohl erst die Erfahrungen abgewartet werden 
sollen, die mit der Landwirtschaftsbank für Deutsch- 
Südwestafrika gemacht werden. Wie diese Erfahrungen 
ausfallen, ist noch ungewiß. Man wird auch viel- 
leicht der Meinung sein, daß eine allzu große Bereit- 
stellung von Kapital für die Plantagennnternehmungen 
in Deutsch-Ostafrika durch das Reich sehr leicht zu 
einer übertriebenen Ausdehnung der Betriebe führen 
kann, die auf der einen Seite die eigene Leistungs- 
fähigkeit der Unternehmer übersteigt und auf der 
anderen Seite geeignet ist, den bereits bestehenden 
Arbeitermangel zu vergrößern. 
Es ist daher wahrscheinlich, daß auf diesem Wege 
dem Kreditbedürfnis der Pflanzer in Deutsch-Ostafrika 
in absehbarer Zeit nicht abgeholfen werden wird. 
Solche Bedenlken dürfen aber nicht dagu verführen, 
von jeder positiven Tätigkeit Abstand zu nehmen. 
Unter Berücksichtigung der oben dargelegten ein- 
schränkenden Nichtlinien wird man schon jetzt dazu ge- 
langen können, mit mäßigem Kapital ein landwirt- 
schaftliches Bodenkredit-Institut auch für Dedutsch- 
Ostafrika ins Leben zu rufen, sobald dem Landesfiskus 
von Deutsch-Ostafrika die Ermächtigung erteilt wird. 
für die von dieser Gesellschaft auszugebenden Pfand- 
briefe die Zinsgarantie zu übernehmen. Dann wird 
es möglich sein, Pfandbriefe bis zum zehnfachen Be- 
trage des Gesellschaftskapitals auszugeben und durch 
die Differenz zwischen den zu vereinnahmenden HOypo= 
thekenzinsen und den zu zahlenden Pfandbrieszinsen 
Gewinne zu erzielen, die gestatten, ausreichende Re- 
erven zu begründen. Neben diesem landwirtschaftlichen 
Kreditinstitut würde eine selbständige städtische Boden- 
kredit-Gesellschaft für Deutsch-Ostafrika zu errichten 
in, die sich in ihrer Organisation gleichfalls an das 
südwestafrikanische Vorbild anlehnen müßte. Diese 
Gesellschaft würde einer staatlichen Garantie für ihre 
Pfandbriefc nicht bedürfen. Die Verwaltungen beider 
Gesellschaften könnten gemeinschaftlich geführt werden, 
und in Verbindung mit den auch für die Südwest- 
afrikanische Bodenkredit-Gesellschaft zugelassenen Neben- 
geschäften würde eine Rentabilität beider Gesellschaften 
wohl gewährleistet sein. 
  
  
  
  
  
Die Lindi-Baumwollbahn. 
Zur Ermöglichung des Transportes der Baum- 
wollernte in dem im Süden von Deutsch-Ostafrika ge- 
legenen Lindibezirk, in welchem der Baumwollbau 
in den letzten Jahren einen erfreulichen Aufschwung 
genommen hat, hat die Baumwollbau-Kommission des 
Komitees die Summe von 50 000 für Beschaffung 
von Schienen für die Lindi-Baumwollbahn zur Ver- 
fügung gestellt. Nach Mitteilung des Gouvernements 
waren die Arbeiten an der Landungsstelle in Mingoyo 
Anfang November 1913 beendet, und es sollte die Klein- 
bahn zwischen Mingoyo und Narunynu am Eingang 
in das Lukuledital, 18 km von Mingoyo, in aller- 
nächster Zeit mit Lokomotiven befahren werden. Durch 
die Bahn erhalten sowohl die europäischen Pflangungen,
	        
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