Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Mozomblque. 
-)-.. . . 
Sollfreibeit mittlerer und schwerer Mineral- 
öle für Explosionsmotoren bei der Einfuhr in 
die Gebiete von Manica und Sofala. 
9 einer Verordnung der Portugiesischen Re- 
Herung vom 12. Jannar 1914 ist der Tarif A — Zoll- 
arif für die Einfuhr aus dem Ausland — für die 
uter der Verwaltung der Mozambique-Gesellschaft 
ehenden Gebiete von Manica und Sofala durch 
se Aufnahme der folgenden neuen Tarifnummer er- 
Länzt worden: 
33a. Mineralöle, mittlere und schwere 
(médios c pesndos), von einer größeren 
Dichtigkeit als 0.82005, für Exrplosions= 
motoren für Landwirtschaft oder Industrie 
oder zum Schmieren von Maschinen frei. 
(Dinrio do (iorerno.) 
Nordnigeria. 
Verbot der Einfuhr gewisser ausländischer 
Silbermünzen. 
Nach einer in der „Northern Nigerin (iazctte“ vom 
16 November veröffentlichten Verordnung vom 20. No- 
ember 1913 ist mit Wirkung vom gleichen Tage ab 
n Einfuhr ausländischer Silbermünzen, wie der 
saria Theresia-Thaler und der Frankstücke von ver- 
iedeneni Werte, in das Schutzgebiet verboten worden, 
daul sie kein gesetzliches Zahlungsmittel nach Maßgabe 
Or „Nigerischen Münzordnung“ — Jigeria Coinage 
rder, 1906 — darstellen. 
he Bourd of Trade Journal.) 
  
Dortugal. 
Zollermäßigung für Zucker aus den Kolonien. 
Dem portugiesischen Abgeordnetenhaus ist ein Ge- 
setzentwurf zugegangen, wonach von den Zollämtern 
des Mutterlandes für Kolonialzucker bis zu einer Ge- 
samtmenge von 24 000 Tonnen — und zwar 12 000 
Tonnen für jede der beiden Küsten Afrikas — eine 
Zollermäßigung von 50 v. H. gewährt werden soll, ohne 
Rücksicht auf die Flagge des Schiffes, welches den Zucker 
nach dem Mutterlande bringt. 
Sobald im Mutterlande 15.000 Tonnen Rüben- 
Fgucker hergestellt werden oder nach Ablauf von acht 
Jahren soll die Ermäßigung auf sämtlichen Kolonial= 
zucker ausgedehnt werden. 
Bei der Ausfuhr von Schokolade und anderen 
zuckerhaltigen Nahrungsmitteln soll eine Zollrückver- 
gütung gewährt werden. Dinrio do Gorerno.) 
Slerra Leone. 
Ausfuhrbeschränkung für Bälge und Gefieder 
gewisser nicht eßbarer Vögel. 
Laut Verordnung vom 15. Dezember 1913 (Nr. 132, 
1913) ist der Gouverneur befugt, die Ausfuhr der Bälge 
und des Gefieders solcher nicht eßbarer Vogelarten zu 
verbieten, deren Schutz sich zeitweise als notwendig 
erweist. (The Board of Tirade Journul.) 
Vermischtes. 
Schutztruppe Deutsch-Südwestafrika. 
9 Zur Feier des fünfundzwanzigjährigen 
Sbtebens der Schutztruppe für Deutsch- 
tdwestafrika findet am 16. April dieses 
Lahres — dem Tage, der durch A. K. O. vom 
zuu September 1911 als Stiftungstag der Schut 
Rebde festgesetzt worden ist — im Bankettsaal des 
sealtaurants „Zoologischer Garten“ ein Festessen 
den- das zugleich der zehnjährigen Erinnerung an 
deu# eginn der letzten schweren Kämpfe für die 
sche Herrschaft in Südwest gewidmet ist. 
mmeldungen von Offizieren, Sanitäts-, Vete- 
rinä . , 
S alkofsszleren und oberen Beamten, die der 
veräbtruppe angehören oder angehört haben, 
en bis spätestens 8. April d. Is. an das 
aumando der Schutztruppen (Berlin W 8, 
erattterstr. 45/46) erbeten. Besondere Einladungen 
hehen nicht. 
on 
d sreeie des trockenen Gedecks 5 x. Beginn 
Mü ssens 7 Uhr abends. Gesellschaftsanzug, 
Lichten Eingang zu den Festräumen nur von der 
nsteinbrücke (Gartenufer) aus. 
  
* Die Rolonialabtellung der Deutschen Landwlrt- 
schaftsges2ellschaf#t 
wird ihre zwölfte Versammlung am Mittwoch, 
den 18. Februar, nachmittags 3 Uhr, im Bankettsaal 
des „Rheingold“, Berlin, Bellevuestr. 19/20, abhalten.“) 
Die Tagesordnung ist folgende: 
1. Ausführung der Beschlüsse der letzten Versammlung 
und Geschäftsbericht. Berichterstatter: Geschäfts- 
führer Dr. Hillmann. 
2. Aufnahme neuer Mitglieder. 
3. Preisbewerb für Olrohstoffe Breslau 1915. 
4. Aufgaben der Pflanzenzüchtung in den 
Kolonien. Berichterstatter: Professor Dr. Fru- 
wirth-Amstetten. 
5. Die Viehzucht von Deutsch-Südwestafrika 
und ihre Ziele mit Berücksichtigung der 
Zuchtergebnisse bei der Verwendung von 
deutschem Zuchtvieh (mit Lichtbildern). Be- 
richterstatter: Direktor I)r. Neumann-Hamburg. 
z. Wünsche und Anträge. 
2t 
— 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1913, S. 193.
	        
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