GW 272 20
Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Rufhebung des
Verbots der Einfuhr von Haustieren aus A#gypten, Rbessynlen und Somallland.
Vom 10. Februar 1914.
(Amtl. Anz. für DOA. 1914, Nr. 11. S. 21.)
Das durch Bekanntmachung vom 20. Juli 1912 (A. Anz. S. 129) erlassene Verbot einer
Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Kamelen aus Agypten, Abessynien und dem
Somalilande wird hiermit aufgehoben.
Daressalam, den 10. Februar 1914.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Im Auftrage:
Schmid.
Bekanntmachung des Gouverneurs von Ramerun über die Jagd auf Gorillas.
Vom 27. Dezember 1913.
(Amtsbl. f. Kamerun 1914, Nr. 4, S. 16.)
Diejenigen Bezirksämter und Stationen, in deren Vezirten der Gorilla durch sein Auftreten
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bildet, erhalten die Befugnis, Gorillas, soweit die Umstände
dies erfordern, abschießen zu lassen.
Die Decken und Skelette sind, soweit möglich, zu präparieren und an das Gouvernement
einzusenden. Wegen des Präparierens der Skelette wird auf die nachstehend abgedruckte „Anweisung
zur wissenschaftlichen Verwertung erlegter Gorillas“ von Dr. E. Reichenow hingewiesen.
Entstehende Kosten sind bei Kapitel 1 Titel 14 „Forstbetrieb“ zu verrechnen.
üÜber jeden erfolgten Abschuß ist unverzüglich hierher Bericht zu erstatten.
Buea, den 27. Dezember 1913.
Der Kaiserliche Gouverneur.
J. V.:
Full.
Knweisung zur wissenschaftlichen Derwertung erlegter Gorilla.
Von Dr. E. Reichenow, Schlafkrankenlager Ajoshöhe.
Bevor man mit der Präparation eines erlegten Gorilla beginnt, empfiehlt es sich, einige Körpermaße
festzustellen: Halsumfang, Brustumfang, Brustdurchmesser nach Breite und Tiefe, Bauchumfang, Umfang der
Oberschenkel dicht am Rumpf, Länge vom Scheitel bis zum After. Wenn das vollständige Knochengerüst auf-
bewahrt * sind die Maße z. T. unnötig. Wenn möglich, ist auch das Gewicht des Tieres anzugeben.
1. Fell. Das Abziehen und Konservieren des Felles ist so schnell wie möglich nach dem Tode des
Tieres ussusihren, da die oberen Hautschichten bald nach dem Tode sich abzulösen beginnen.
Man führt einen Schnitt vom Hinterkopf in der Mittellinie des Rückens am After vorbei, ohne die
Afteröffnung zu durchschneiden, bis zum Damm lzwischen After und Geschlechtsorgenen). von hier aus weiter
auf der Hinterseite der Beine durch die Kniekehle zur Ferse und die Fußsohle entlang. Weitere Schnitte legt
man von der Schnittstelle am Rücken in der Höhe der Schulter längs der Hinterseite der Amme bis über die
Handflächen. Die Haut wird nun vollständig vom Rumpfe gelöst; es dürfen keine Knochen mit ihr in Ver-
bindung bleiben mit Ausnahme des letzten Finger= und Zehengliedes, das im Gelenk von dem übrigen Knochen-
gerüst getrennt wird. Finger und Zehen müssen beim Ablösen gespaltet werden. Beim Abhäuten des Ropfes
ist der Gehörgang möglichst dicht am Schädel zu durchschneiden sowie darauf zu achten, daß die Augenlider,
Lippen und die äußerlich sichtbaren Teile der Nasenschleimhaut am Fell gut erhalten bleiben. Diese nach
innen umgeschlagenen Hautteile werden nach beendetem Abbalgen auf der Innenseite möglichst tief gespaltet,
damit die später aufzutragenden Erhaltungsstoffe überall einwirken können. Von der Haut werden alle Fleisch=
und Fettreste sowie möglchst, viel Unterhaut-Bindegewebe entfernt; vor allem dürfen nirgendwo Spuren von
Fett zurückbleiben. Das Fell wird hierauf gründlich — am besten in fließendem Wasser — gereinigt. Man
läßt das Wasser ablaufen und reibt das Fell auf der ganzen Innenseite, an den schwach behaarten und nackten
Stellen (Gesicht, Hände, Füße) auch auf r Außenseite, mit einem Gemisch von zwei Teilen Alaun und einem
Teile Kochsalz ein. Insbesondere sind die Ohren, die zuvor von innen zu spalten und nach innen um-
zustülpen sind, gründlich außen und innen einzureiben. Es empfiehlt sich, dieses Gerben des Felles nach etwa
zwölf Stunden noch einmal zu wiederholen.
Ist das Fell gut durchgegerbt, l daß keine frisch erscheinenden roten Stellen mehr vorhanden sind,
so wird ed st d Verl und in feuchtem Zustande vergiftet. Man bestreicht mit arseniksaurem Kali, in