Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

W 352 2 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichlen vollständig oder tellwelse nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Der Forstdienst und das forstliche Versuchswesen in den deutschen Schutzgebieten. 
(Nach dem Stande vom 31. März 1914.) 
I. Deutsch-Ostafrika. 
Die Bearbeitung aller forstlichen Angelegen- 
heiten des Schutzgebiets bei dem Kaiserlichen Gou- 
vernement in Daressalam geschieht durch den 
Referenten für Forstwirtschaft. 
Die lokalen forstlichen Verwaltungsgeschäfte 
der Forstpolizei, des Forstschutzes, der Wald- 
reservierung, der Aufforstung, der Holzverwertung 
usw. werden entweder von besonders hierfür er- 
richteten fachtechnischen Behörden, den Forstämtern, 
oder, wo solche noch nicht bestehen, von den zu- 
ständigen Bezirksbehörden kommissarisch wahr- 
genommen, denen dauernd oder zeitweise fach- 
mäßig vorgebildetes Hilfspersonal beigegeben ist 
(auf die Dauer bis jetzt nur im Bezirk Bukoba: 
Forststation Kifumbiro). 
Seit der Organisationsänderung von 1911 
bestehen im Schutzgebiet drei Forstämter, deren 
Bereich sich je über mehrere Verwaltungsbezirke 
erstreckt. 
1. Forstamt Wilhelmstal 
umfaßt die Bezirke Wilhelmstal, Moschi, 
Aruscha, Tanga und Pangani. Von be- 
sonderer Wichtigkeit ist für dieses Forstamt die 
Beaussichtigung der Ausnutzung des Schume- 
waldes sowie der Mangroven durch deutsche Holz- 
und Rindenexportfirmen; ferner die Aufforstungen 
in den Hochlagen Usambaras, insbesondere im 
Schumewald sowie am Kilimandscharo. 
Dem Forstamt unterstehen drei Forststationen, 
von denen sich je eine in Moschi (Rauwald), 
Aruscha und im Schumewald befindet. Per- 
sonal: ein Forstamtsleiter (Oberförster), ein Förster 
als Bureaubeamter, dem auch kleinere Arbeiten 
des Außendienstes obliegen; jeder der drei Forst- 
stationen steht ein Förster als Stationsleiter vor. 
Zur Durchführung des Bewachungsdienstes 
in den Waldreservaten verfügt das Forstamt über 
eine größere Anzahl farbiger Waldwärter. 
2. Forstamt Morogoro 
umfaßt die Bezirke Morogoro, Daressalam, 
Bagamojo und Dodoma. Eine der wichtigsten 
Aufgaben dieser Lokalforstbehörde bilden die Auf- 
forstungen in Westuluguru. 
  
Unter dem Forstamt stehen zwei Stationen: 
Bunduki (Ulugurn im Bezirk Morogoro) und 
Manjangu (Aguru im Bezirk Bagamoio). 
Personal: ein Forstamtsleiter (höherer Forst- 
beamter), ein Förster beim Forstamt wie sub 1, 
bei jeder der beiden Forststationen ein Förster 
als Stationsleiter. 
Waldwärter wie bei 1. 
3. Forstamt Rufiyi in Mohoro 
umfaßt die Bezirke Mohoro, Kilwa und Lindi. 
Die erste Aufgabe dieser Lotalforstbehörde ist die Be- 
wirtschaftung der Mangrovenwaldungen des Rufiyi- 
Deltas, deren Ausnutzung im Revier Salale im 
eigenen Betriebe, in den übrigen Revieren pacht- 
weise durch die Deutsch-Koloniale Gerb= und Farb- 
stoff-Gesellschaft erfolgt. 
Dem Forstamt untersteht eine Forststation in 
Salale. 
Personal: ein Forstamtsleiter (höherer Forst- 
beamter), ein Förster wie bei 1; ein zweiter als 
Stationsleiter in Salale. 
Waldwärter wie bei 1. 
II. Kamerun. 
Zur Bearbeitung der forstlichen Angelegen- 
heiten ist bei der Zentralverwaltung ein höherer 
Forstbeamter tätig. 
Die Umwandlung der im Etat ausgeworfenen 
Stelle eines forstlichen Beirats in eine forstliche 
Referentenstelle ist im Etat für das Jahr 1914 
vorgesehen. 
Der forstliche Dienst in den Verwaltungs- 
bezirken wird durch die folgenden Dienststellen 
versehen: 
1. Forststation Kamerun-West in Mujuka 
an der Nordbahn. Ihr Arbeitsbereich um- 
faßt die Verwaltungsbezirke Duala, Edea, 
Jabassi, Victoria, Johann-Albrechts- 
höhe und Bare. Die Station wird von 
einem höheren Forstbeamten geleitet. 
Aufgaben der Forststation: 
Die Ausscheidung von Staatswaldungen 
sowie Wald= und Naturschutzreservaten, die 
Erkundung von Holzbeständen, Vorbereitung 
von Holzkonzessionsverträgen, Uberwachung
	        
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