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Angaben nicht machen. Der Vorrat war indes zu
Anfang des Jahres geringer als zu'sEnde desselben.
Nach allem, was man hierüber in unterrichteten Kreisen
vernimmt, soll der Vorrat an geschliffener Ware am
Ende des Jahres mit 100 Millionen Franken Wert
nicht uh boch Demesien sein.
eutsch= Südwestafrika versorgt in
jünge Feit et das belgische Kongogebiet den
hiesigen Markt mit Rohstoff. Die Nachricht von Dia-
mantfunden im Belgischen Kongo erregte bei
den Antwerpener Diamantfirmen im Jahre 1913 nicht
unberechtigtes Aufsehen. Die erste Sendung Rohdia-
manten wurde — bieses „ Pores von der
Internationale Forestidre idre du m
Brüssel öffentlich hesgenchreden. Im ganzen wurden
6795 Karat in drei Serien ausgeboten, und zwar 1723
Karat erster OQualität, 1820 arat mittlerer Qualität,
3252 Karat geringerer Qualität
Von den 30 Submittenten wurde einer hiesigen
de utschen Firma der Zuschlag für das Gebot von
203 985,90 Franken erteilt; es macht dies auf das Karat
einen DWoonere von 30,02 Franken aus.
Man sieht das Ergebnis des ersten Verkaufs als
zufriedenstellend und ermutigend an. egen Mitte
dieses Jahres soll ein zweiter Verkauf stattfinden.
Die Aussichten des Diamantgeschäfts für das
laufende Jahr scheinen nach den bereits vorliegenden
Ankäufen nicht ungünstig zu sein und versprechen zu-
EE * zu werden, falls nicht finanzielle und
litische Störungen den Markt in entgegengeseoter
Rchmne beeinflussen. Infolge des schlechten Geschäfts-
ganges im letzten Vierteljahr des Jahres 1913 ist der
Vorrat in Molées stark angewachsen, und es liegt die
Befürchtung nahe, daß die Preise für diese Ware sinken
werden. ur dann, wenn die Regie die Produktion
noch mehr einschränken würde als c isler geschehen,
glaubt man eine Sanierung des Marktes herbeiführen
zu können. Diese Forderung ist indes gewissen Kreisen
nicht weitgehend genug; sie erblicken das Heil einzig
und allein in der Verschmelzung des Londoner und
Antwerpener Syndikats.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats
in Antwerpen.)
Literatu r-Bericht.
Wörterbuch des deutschen Stants- und Verwaltungs-
rechts. begründet von Prof. Dr. Ka iherrn
von Stenkel. 2. Auflage. Hernusgegeben von
Prof. Dr. Max Fleischmann in Ks eren i. *#
28./(29. Lieferung. Tübingen bei J. C. B.
Subskriptionspreis 4 4.
Die vorliegende Doppellieferung des an dicser
Stelle wiederbolt besprochenen Werkes umfaßt die
Stichworte „Richter“ bis „Stantsfinanzen. Von kolo-
nialem ltercsse sind die Artikel „Schlachtrich und
Fleischbeschau“, „Sclbstverwaltung“, -ittenpolizei (Re-
gelunte des Opiumhandels)“, „Sparkassen“, „Stant und
Staatswissenschaften“, „Stantsanwaltschaft“. „Staats-
dienstbarkcit“" und „Sklaverei“, die die Verhältnisse
in den Schutzgebieten mit berücksichtigen. Ferner
bringt das Heit unter dem Stichwort Schnutz-
truppe', von Geh. Ober-Regierungesrat PDr. Ernst,
versaßt, eine umfassende Dbersicht der Rechtsverhält-
nisse der Schutztruppe.“ Der Artikel zerfüllt in die
Umerabschnitte: „Bestand und Aufgaben der Schutz-
truppe“, .„Organisalion-, „Wehrpflicht, Ersatz- und
Kontroliwesen“, „Stra Kewalt. ss plin- und „Ver-
sorgungsunsprücho“. Besonders hervorzuheben ist end-
lich der Artikel unter dem Stichwort „Schutz-
gebietec“, der in gedrüngter Weise den gesamten
-Rechtszustand in den Schutzgebicten, abgeschen von
den in den übrigen Artikeln des Wörterbuchs be-
rücksichtigten speziellen Materien, darstellt. In dem
Abschnitt des Artikels „Schutsgebicte“ behandelt
brir atdozent Sassen dic „Grundlagen der Verwaltung“
(Erwerb der Kolonien, die iffe „Schutzgewalt“
und „Schutzgebict-, die Frage der Staatsangehörigkeit
und sdic der Rechtssctzung in den Kolonien). EPs
folgxen die weiteren Abschnitte „Recht und Gericht“,
Verwaltung“ und , virtschaftliche Gesetzgebung“, ver-
faßt von Geh. Ober-Regierun Trat Gerstmeyer. Der
Abschnitt „Recht und Gericht“ behandelt unter be-
sonderer Perücksichtigung des sogen. „gemischten
Rechts- und der „gemischten Gerichtsbarkeit“ die
Gerichtsverfassung as gerichtliche Verfahren, das
bürgerliche und das Strafrecht. Der Abschnitt Ner-
waltung“ gibt eine Darstellung der Verwaltun
organisation, des matceriellen Verwaltungsrechts, der
Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbchörden,
es Verfahrens in Verwaltungsangelegenheiten, der
Eingeborenenverwaltung, der Land- und Siedelungs-
e, des Liexenschaffsrechts (Regelung für weiße
Bevölkerung, Vorschriften für Eingeborenc. herren-
loscs Land, Verwertung des in Besitz genommenen
herrenlosen Landes und sonstigen Regierungslandes),
der kirchlichen Verhültnissc und des Unterrichtswesens.
Der Abschnitt „wirtschaftliche Gesctsgebung“ gliedert
sich in die Unterabschnitte: „Verkchrswesen“, „Han-
„landwirtschaftliche Produktion- (Plantagenbau.
Viehzucht), „landwirtschaftliches Kreditwescn“, „Forst-
wesen“ und „Arbeiterfrage“. Dem (icsamtartikel ist
endlich noch cin Schlußabschnitt des Herausgebers
des Wörterbuchs hinzugefügt, welcher die Bezichungen
der Schutzgebicte zu den fremden Staaten crörtert.
Da die Artikc „Schutztruppe“ und „Schutzgcbicte-
einc übersichtliche Darstellung des gesumten Kolonial-
rechts nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung
und Literatur enthalten, wirl das vorlicgende Hekt
für alle, die sich mit Kolonialrecht beschäftigen, von
besonderem Intercsse sein.
Rudolf Kmunke: Quer durch Ugunda. Einc For-
schungsreise in Zentralafrika. Mit 4 farbigen und.
65 Schwarztafeln sowie mit 21 Textbildern und
3 Karten. Verlag von Dietrich Reimer (Ernst
Vohsen) in Berlin SW. 48. Preis geb. 16.44.
Wenn der Verfasser im Vorwort sagt: Der Zweck
diescs Buches ist, den Leser in dic gewaltige Natur
Afrikns und das reizvolle Steppen- und Karawunen-
leben zu versctzen-, so sind dic lebenswahren, klaren
Schilderungen seiner Reiscerlcbnisse und die fesselnde
Beschreibung der eigenartigen, imposanten Naturschön-
heiten des von ihm durchzogenen Gebictes hierzu vor-
trefflich geeignet.