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müssen glaubte, die Annuitäten dieser 50 Mill. Fr.
der Kongokolonie zur Last gelegt, die infolgedessen den
Dienst dieses Kapitals allein zu tragen habe. Ferner
gäbe es in Belgien Monumentalbauten, die dem Staat
gehörten, aber aus den Einkünften oder der Anleihe
es Kongostaates gebaut worden seien, darunter das
Museum von Tervneren, dessen Verwaltungskosten
noch heute der Kolonie zur Last fielen. & be
Kongo Belgien nicht nur kein Geld gekostet, sondern
solches in reichem Maße eingetragen und trage ihm
noch weiter solches ein. Und ein großer Teil der vor
der Annexion kontrahierten Kolonialschuld, für deren
Zinsendienst der Kongo aufzukommen habe, rühre aus
Ausgaben her, welche in Belgien und für Belgien ge-
macht worden seien. So sei es denn kein Wunder, daß
das Budget des Kongo, auf diese Weise überbürdet,
amten gesteigert hätten. Die Antorität der Vor-
gesetzten scheine durch eine übereilte Spezialisicrung
der Dienstzweige zu leiden, und die zweijährigen
Dienstperioden seien dem regelmäßigen Gange des
Dienstes nachteilig.
Der übergang vom alten zum neuen Regime habe
sich schließlich nicht überall ohne Schwierigkeiten und
Erschütterungen durchführen lassen. Er sei vor allem
zu schnell vor sich Legangen. Die Kontrolle sei nicht
ausreichend, und Verluste seien die Folge gewesen.
Auch habe die intensive Neuorganisation manche un-
vorhergesehene Ausgaben im Gefsolge gehabt, welche
alle zu Lasten des ordentlichen Etats gegangen seien,
so die Ausgaben für die Organisation in neuen Ge-
bieten, Inspektions= und Erkundungsreisen u. dal.
mehr.
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nicht sehr glänzgend sei. Er könne daher keinen Grund
zu Besorgnissen oder gar anik, wie sie selbst
mehrere der Kolonialpolitik günstig gesinnte Zeitungen
verbreitet hätten, sehen.
Was nun weiter die wirkliche Lage der Kolonie
angehe, so müsse man mit allen Mitteln die Her-
stellung des Gleichgewichts des Budgets betreiben. Wie
er dargelegt habe, erkläre sich die schlechte Finanglage
#um guten Teil durch die Belastung zugunsten des
kutlerlandes und die Folgen der Aufgabe des alten
Domanialsystems. Eine Reihe von anderen Gründen
lsei vorhanden, könnte aber abgestellt werden.
So habe die ehemalige Verwaltung die Besetzung
gewisser entsernter Gegenden berbschesi z. B. die
czirke Kwango, Ubangi, Ituri, Süd-Kasai und vor
allem von Katangga, dessen Verwaltung dem Co-
mit special übertragen war. Die Einrichtung einer
Intensiveren Verwaltung in diesen Teilen habe erheb-
sche einmalige Kosten verursacht. Ferner habe die
feordnnng der Verhältnisse der Beamten große
dehrausga en zur Folge gehabt. Es seien die Dienst-
nrrioden verkürzt, die Gehälter erhöht und die An-
prüche auf Pensionen sichergestellt worden. Er müsse
allerdings feststellen, daß diese Verbesserungen weder
ie Leistungen noch den Eifer der Mehrheit der Be-
Man sage, das Heilmittel für die gegenwärtigen
Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Verwalkung liege
in der Dezentralisation, und daß man dem General-
gouverneur weitergehende Rechte geben müsse. Er
ebe zu, daß das derzeitige Regime viel zu zentra-
istisch sei, aber das Heilmittel müsse zur richtigen
Zeit angewendet werden, wenn es nicht schaden solle.
Durch Studienkommissionen, welche er zum Kongo
abgesandt habe, sei er genau unterrichtet. Die Winke,
welche ihm dadurch zuteil geworden seien, fänden ihren
Niederschlag in dem Budget für 1914 und werden
ihre Wi F immer gründlicher
irkungen in der Folge
zeigen. Das Beamlenwesen sei noch in verschiedener
Richtung verbesserungsfähig. Man müsse die Beamten
dazu bringen, sich ganz der Kolonie zu widmen, ihre
ganze Karriere in Afrika zu machen. Einer längeren
Karriere werde natürlich auch eine höhere Pension ent-
sprechen, welche dem Beamten hinreichende Garantien
für seine Ruhezeit biete. Notwendig sei die Ab-
schaffung der zweijährigen Dienstperioden, deren Ein-
führung ein Fehler vom Standpunkt der Verwaltung
sowohl wie von dem der Finanzen gewesen sei. Sie
seien 3u lurz, zumal wenn man bedenke, daß sich für
eine Reihe von Beamten, die zwei oder gar drei Mo-
nate brauchten, um sich auf gewisse entlegene Posten